Kleine Anfrage 2724der Abgeordneten Herbert Strotebeck, Markus Wagner und Andreas Keith vom 11.07.2019
Politisch motivierte Kriminalität Links im ersten Halbjahr 2019
Die politische Willensbildung erfolgt in Deutschland durch Wahlen. Jede Form von politisch motivierter Kriminalität ist, egal ob links, rechts oder sonst woher, abzulehnen. Die politisch motivierte Kriminalität Links verzeichnete 2018 mit 1.394 Straftaten einen leichten Anstieg im Vergleich zu 2017 mit 1.374.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Wie viele politisch links motivierte Straftaten wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort, Zeit und Deliktsgruppe auflisten.)
2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität von bekannten Linksextremen wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt?
3. Wie verteilen sich die politisch links motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2019 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben.)
4. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen politisch links motivierter Straftaten im ersten Halbjahr 2019 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten.)
5. In wie vielen Fällen politisch links motivierter Kriminalität kam es im ersten Halbjahr 2019 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)
Herbert Strotebeck
Markus Wagner
Andreas Keith
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 07.08.2019
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2724 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.
Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten.
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben.
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
- gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.
Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.
Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).
1. Wie viele politisch links motivierte Straftaten wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort, Zeit und Deliktsgruppe auflisten.)
Im ersten Halbjahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen 448 Straftaten der PMK-Links erfasst, davon 45 Gewaltdelikte.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität von bekannten Linksextremen wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt?
Im ersten Halbjahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen 138 Straftaten der Allgemeinkriminalität begangen, die 70 Tatverdächtigen zuzuordnen waren, die bereits zuvor polizeiliche Erkenntnisse als Tatverdächtige politisch motivierter Straftaten Links hatten.
3. Wie verteilen sich die politisch links motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2019 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben.)
Die statistische Erfassung politisch motivierter Straftaten nach Themenfeldern erfolgt auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich festgelegten Themenkatalogs. Für eine differenzierte Lagedarstellung sind alle zutreffenden Oberbegriffe und Unterthemen anzugeben. Dementsprechend sind Mehrfachnennungen nicht nur möglich, sondern ausdrücklich gewollt.
Die beherrschenden Oberbegriffe der links motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2019 sind „Konfrontation/politische Einstellung“ mit 303, „Innen- und Sicherheitspolitik“ mit 197 und „Ökologie/Industrie/Wirtschaft“ mit 104 Delikten.
Bei den Unterthemen sind „gegen sonstige politische Gegner“ mit 189, „Europawahlen“ mit 138 und „Klima“ mit 100 erfassten Delikten besonders auffällig.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
4. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen politisch links motivierter Straftaten im ersten Halbjahr 2019 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten.)
Im KPMD-PMK werden Tatorte und keine Festnahmeorte erfasst.
Als Festnahme werden statistisch nur die bekanntgewordenen polizeilichen Maßnahmen gemäß §§ 127, 127b StPO erfasst (keine Ingewahrsamnahmen nach dem Polizeigesetz NRW).
Im ersten Halbjahr 2019 wurde in Nordrhein-Westfalen eine Tatverdächtige aufgrund einer politisch links motivierten Straftat festgenommen. Es handelt sich hierbei um eine 26-jährige weibliche Deutsche, die in Köln gegen das Versammlungsgesetz verstieß.
5. In wie vielen Fällen politisch links motivierter Kriminalität kam es im ersten Halbjahr 2019 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)
Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Straftaten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Im ersten Halbjahr 2019 kam es bei nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften in 1.160 Fällen politisch links motivierter Kriminalität zur Einleitung von Ermittlungsverfahren. Die Differenz zu den polizeilich eingeleiteten Ermittlungsverfahren erklärt sich durch ein anderes Erfassungssystem der Landesjustiz. In 109 Fällen erfolgte im identischen Zeitraum die Erhebung der öffentlichen Klage bzw. Beantragung eines Strafbefehls, in 18 Fällen kam es zu einer Verurteilung und in 488 Fällen zur Einstellung der Ermittlungen. Grund für die Einstellung des Verfahrens war in 287 Fällen, dass ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte.
Hierin nicht enthalten sind wegen nicht kurzfristig behebbarer technischer Probleme Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum.