Kleine Anfrage 2725der Abgeordneten Herbert Strotebeck, Markus Wagner und Andreas Keith AfD
Politisch motivierte Kriminalität Rechts im ersten Halbjahr 2019
Die politische Willensbildung erfolgt in Deutschland durch Wahlen. Jede Form von politisch motivierter Kriminalität ist, egal ob links, rechts oder sonst woher, abzulehnen. Die politisch motivierte Kriminalität Rechts verharrte 2018 mit 3.767 Straftaten auf dem Niveau von 2017 mit 3.764.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort, Zeit und Deliktsgruppe auflisten.)
2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität von bekannten Rechtsextremen wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt?
3. Wie verteilen sich die politisch rechts motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2019 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben.)
4. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen politisch rechts motivierter Straftaten im ersten Halbjahr 2019 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten.)
5. In wie vielen Fällen politisch rechts motivierter Kriminalität kam es im ersten Halbjahr 2019 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)
Herbert Strotebeck
Markus Wagner
Andreas Keith
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 09.08.2019
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2725 mit Schreiben vom 9. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) er-folgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.
Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten;
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landesrichten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
- gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.
Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungs-zusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.
Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).
1. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort, Zeit und Deliktsgruppe auflisten.)
Im ersten Halbjahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 1.216 Straftaten der PMK-Rechts erfasst.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität von bekannten Rechtsextremen wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt?
Im ersten Halbjahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 454 Straftaten der Allgemeinkriminalität begangen, die 216 Tatverdächtigen zuzuordnen waren, die bereits zuvor polizeiliche Erkenntnisse als Tatverdächtige politisch motivierter Straftaten Rechts hatten.
3. Wie verteilen sich die politisch rechts motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2019 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben.)
Die statistische Erfassung politisch motivierter Straftaten nach Themenfeldern erfolgt auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich festgelegten Themenkatalogs. Für eine differenzierte Lagedarstellung sind alle zutreffenden Ober- und Unterthemen anzugeben. Dementsprechend sind Mehrfachnennungen nicht nur möglich, sondern ausdrücklich gewollt.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
4. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen politisch rechts motivierter Straftaten im ersten Halbjahr 2019 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten.)
Im ersten Halbjahr 2019 wurde ein männlicher, 31-jähriger, deutscher Tatverdächtiger wegen Straftaten der PMK-Rechts in Dinslaken voräufig festgenommen.
5. In wie vielen Fällen politisch rechts motivierter Kriminalität kam es im ersten Halbjahr 2019 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)
Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bei den nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften kam es im ersten Halbjahr 2019 wegen politisch rechts motivierter Straftaten in 2.504 Fällen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Differenz zu den polizeilich eingeleiteten Ermittlungsverfahren erklärt sich durch ein anderes Erfassungssystem der Landesjustiz. In 434 Fällen erfolgte im identischen Zeitraum die Erhebung der öffentlichen Klage bzw. Beantragung eines Strafbefehls, in 248 Fällen kam es zu einer Verurteilung und in 2.047 Fällen zur Einstellung der Ermittlungen. Die Einstellung erfolgte in 1.009 Fällen, weil ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte.