Kleine Anfrage 2902der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Nic Vogel vom 27.08.2019
Illegale Einreisen auf dem Luftweg nach NRW
Europäische Flughäfen sind mittlerweile zu Hotspots für Menschenschmuggel geworden. Das geht nach Informationen der Tageszeitung „Die WELT“ aus EU-Dokumenten hervor.1 Die neuen Erkenntnisse basieren dabei auf der Arbeit der europäischen Asylagentur (EASO) und auf Ermittlungsergebnissen von Polizeibeamten (Europol), „die die Schleuser gefasst und ihre kriminellen Methoden entlarvt haben.“
Bezüglich illegaler Einreisen auf dem Luftweg wird aus den EU-Dokumenten wie folgt zitiert:
„Die Überwachung sozialer Medien ergibt: Schmuggler boten in der Farsi-Sprache (Iran, Afghanistan) neue Trips vom Iran in die EU über Serbien an. Kosten: von Iran nach Serbien 1000 Euro. Von Serbien nach Ungarn 2500 Euro (Landweg). Von Serbien nach Österreich 3000 Euro (Landweg). Von Serbien nach Deutschland 3000 Euro (Landweg).“
„Die Migranten (staatenlose Palästinenser) wurden von einem Menschenschmugglerring in Beirut (Libanon) unterstützt. Diese Leute setzten die Migranten auf die Route Beirut–Adis Abeba (Äthiopien)–São Paulo (Brasilien)–Lima (Peru)–Quito (Ecuador)–Curaçao–Amsterdam. Preis für jeden Passagier: 5000 US-Dollar. Andere Migranten kamen aus Mexiko City und San Jose (Costa Rica) nach Amsterdam. … Die lateinamerikanische Route wird von Schmugglern favorisiert, weil staatenlose Palästinenser in vielen Ländern Südamerikas kein Visum benötigen.“
„Im Jahr 2018 gab es einen Anstieg bei der Überquerung von Grenzen in der Luft. … Die am meisten genutzten Flugrouten mit Blick auf Asylanträge sind: Casablanca (Marokko) nach Madrid und Paris. Istanbul nach Frankfurt/M. und andere EU-Ziele. Von Kutaisi (Georgien) zu verschiedenen EU-Flughäfen. Von Tirana (Albanien) zu italienischen Flughäfen. Von Athen, Thessaloniki, Heraklion zu verschiedenen EU-Flughäfen. Von italienischen und spanischen Regionalflughäfen zu britischen und irischen Flughäfen.“
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Wie viele Personen haben bei der Einreise über einen Flughafen in Nordrhein-Westfalen seit 2015 Asyl beantragt? (Bitte nach Jahr und Flughafen aufschlüsseln)
2. Wie viele dieser Personen konnten bei ihrer Einreise ein Ausweisdokument vorlegen?
3. Welches waren – im Falle einer gesicherten Identität – die 10 wichtigsten Herkunftsländer? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)
4. Welche Herkunftsländer wurden bei Personen ohne Ausweisdokument angegeben? (Bitte die 10 wichtigsten Herkunftsländer nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)
5. Welche Informationen liegen der Landesregierung bezüglich der Abgangsflughäfen bzw. der Umsteigeflughäfen dieser Personen vor? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Abgangs-bzw. Umsteigeflughäfen auflisten)
Gabriele Walger-Demolsky
Nic Vogel
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 26.09.2019
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2902 mit Schreiben vom 26. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
1. Wie viele Personen haben bei der Einreise über einen Flughafen in Nordrhein-Westfalen seit 2015 Asyl beantragt? (Bitte nach Jahr und Flughafen aufschlüsseln)
2. Wie viele dieser Personen konnten bei ihrer Einreise ein Ausweisdokument vorlegen?
3. Welches waren – im Falle einer gesicherten Identität – die 10 wichtigsten Herkunftsländer (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)
4. Welche Herkunftsländer wurden bei Personen ohne Ausweisdokument angegeben? (Bitte die 10 wichtigsten Herkunftsländer nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)
5. Welche Informationen liegen der Landesregierung bezüglich der Abgangsflughäfen bzw. der Umsteigeflughäfen dieser Personen vor? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Abgangs- bzw. Umsteigeflughäfen auflisten)
Die Fragen 1, 2, 3, 4 und 5 betreffen Einreisen auf dem Luftweg. Nach § 71 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist die Bundespolizei für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig. Vor diesem Hintergrund können von der Landesregierung mangels landesbehördlicher Zuständigkeit inhaltlich zu den Fragen keine Aussagen getroffen werden.