Antragder AfD-Fraktion vom 01.10.2019
Einstellung der finanziellen Förderung des Flüchtlingsrats NRW durch das Land Nordrhein-Westfalen – Beendigung der Zusammenarbeit durch die Landesregierung
I. Ausgangslage
Mit Datum vom 29.04.2019 wurde die Kleine Anfrage 2399 (Lt.-Drucksache 17/5941) mit dem Titel „Der Flüchtlingsrat NRW und die Interventionistische Linke. Plant die Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat NRW zu überprüfen?“ an die Landesregierung gerichtet.
Grund der Anfrage war eine Homepage-Verlinkung des Flüchtlingsrats NRW auf eine Arbeitshilfe „Broschüre zu Abschiebeblockaden“. Laut Flüchtlingsrat NRW informiert diese „alle Interessierten über die Praxis der Abschiebung, die Möglichkeit der Abschiebeblockade, mögliche rechtliche Konsequenzen sowie weitere verwandte Themen.“ Folgte man dem Link, kam man auf eine Seite der Interventionistischen Linken Göttingen.
Kurz nach Einstellung der Kleinen Anfrage wurde der Link, datiert mit Datum vom 01.12.2015 (als Zeitpunkt der Veröffentlichung), von der Homepage des Flüchtlingsrats NRW gelöscht. Über gut drei Jahre hinweg wurde diese Tatsache folglich sowohl von der alten als auch von der aktuellen Landesregierung ignoriert.
Weder mit der Beantwortung der bereits erwähnten Kleinen Anfrage 2399 (Lt.-Drucksache 17/5941) noch mit der Antwort auf die Kleine Anfrage 2617 (Lt.-Drucksache 17/6852) konnte die Landesregierung diesen Sachverhalt aufklären.
Auch ein schriftlicher Berichtswunsch im Integrationsausschuss – der zur Klärung der bisher unbeantworteten Fragen beitragen sollte – führte nicht zu den notwendigen Antworten.1 Wie der Antwort zu entnehmen ist, sieht die Landesregierung den Sachverhalt als erledigt an. Ein Verweis auf die Meinungsfreiheit wirkt in diesem Zusammenhang ungemein befremdlich. In der verlinkten Broschüre der Interventionistischen Linken findet sich u.a. folgende Aussage, die eindeutig als verfassungsfeindlich einzustufen ist:
„Es ist uns wichtig, […] über eine gemeinsame linksradikale Organisierung eine größere Wirkmächtigkeit zu erreichen. Nur wenn wir mehr werden, solidarisch sind, nur wenn wir überregional gemeinsame Strategien und Perspektiven entwerfen, ist die Umwälzung der herrschenden Verhältnisse möglich.“
Zu einer kritischen Einschätzung kommt auch der Verfassungsschutz NRW, der bei mehreren Teilverbänden der Partei DIE LINKE linksextremistische Bestrebungen vermutet.
Seit dem Zeitpunkt der Löschung des Links von der Homepage hat der Flüchtlingsrat NRW zu diesem Sachverhalt nicht Stellung bezogen. Es gab weder eine Erklärung, warum über einen so langen Zeitraum auf eine verfassungsfeindliche Gruppierung verwiesen wurde, noch gab es eine eindeutige Distanzierung.
Einen weiteren Hinweis darauf, dass es keine generelle Distanzierung des Flüchtlingsrats NRW von der Interventionistischen Linken gibt, bietet die aktuell immer noch bestehende Ver-linkung auf das „Göttinger Bündnis gegen Abschiebungen“ (Stand: 23.09.2019) sowie zur betreffenden Broschüre der Interventionistischen Linken auf der Homepage des Flüchtlingsrats Thüringen.2 Als weiterer Unterstützer findet sich hier die Grüne Jugend Göttingen. Die Verlin-kung auf der NRW-Seite kann folglich nicht als Zufall gewertet werden, da unter den verschiedenen Landesflüchtlingsräten eine Vernetzung existiert.
II. Weitere Verbindungen mit dem linksextremistischen Spektrum
Auch in der Vergangenheit pflegte der Flüchtlingsrat NRW zahlreiche Kontakte zu Gruppierungen aus dem linksextremistischen Spektrum oder führte gemeinsame Veranstaltungen durch.
Bereits im Jahre 2011 gab es eine gemeinsame Deklaration „Freiheit statt Frontex“ mit der Interventionistischen Linken.3 Weitere Unterzeichner waren damals u.a. der Flüchtlingsrat Hamburg, der Bayrische Flüchtlingsrat, der Landesvorstand Die Linke NRW, die Linksjugend Solid, eine Antifa-Gruppe aus Hamburg, der Bundesverband der Linksjugend, Attac Berlin und die „Linksradikale Liste“ der Universität Bielefeld. Anlässlich der Proteste im Hambacher Forst hat die Linksjugend aktuell erneut bewiesen, wie weit man sich von der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung entfernt hat. Im Bündnisaufruf „Ende Gelände 2019“ der Linksjugend NRW heißt es: „UNGEHORSAM FÜR EINE GERECHTERE ZUKUNFT. Wir brauchen nicht nur den Kohleausstieg, sondern auch einen radikalen gesellschaftlichen Wandel. Wir müssen den Kapitalismus mit seinem Wachstumszwang und seinen Ausbeutungsmechanismen über-winden.“4 Diese und ähnliche Aussagen führten zu einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Die Linksradikale Liste der Uni Bielefeld gibt auf ihrer Homepage folgendes Credo aus: „uniLinks! macht linksradikale Politik an der Uni Bielefeld und darüber hinaus“5.
H. D. vom Flüchtlingsrat NRW nahm am 18.10.2018 als Redner an einer Veranstaltung des „Bündnisses Essen gegen Abschiebung“ teil.6 Diese Veranstaltung wurde aktiv beworben auf der Seite des „Rosa Luxemburg Clubs/Essen alternativ“. Als Unterstützer finden sich hier die Antifa Essen, die Deutsche Kommunistische Partei DKP, die Linksjugend solid, Pro Asyl Essen, die „rote Antifa“ Essen und die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Essen. Die DKP – und mit ihr die Jugendorganisation SDAJ – möchte gemäß Parteiprogramm den Sozialismus „nicht auf dem Weg von Reformen, sondern nur durch tiefgreifende Umgestaltungen und die revolutionäre Überwindung der kapitalistischen Eigentums- und Machtverhältnisse er-reichen.“7. Das Endziel ist dabei eine klassenlose Gesellschaft mit stark eingeschränkten Individualrechten.
Am 03.08.2018 gab es eine Veranstaltung im Zusammenhang mit der Aktion „Sichere Häfen“.8 In einem breiten Bündnis waren hier neben dem Flüchtlingsrat NRW u.a. auch vertreten die Gruppierung Attac Düsseldorf, die Grünen (Ortsgruppe Düsseldorf) sowie die Interventionisti-sche Linke Düsseldorf.
Anlässlich einer Demo in Düsseldorf am 08.12.2018 (Polizeigesetz NRW stoppen) finden sich in der Liste der Unterstützer neben dem Flüchtlingsrat NRW mehrere Antifa-Gruppen, Attac, Die Linke NRW, Ende Gelände, die Grüne Jugend NRW, die Grüne Landtagsfraktion, die In-terventionistische Linke Düsseldorf und Köln, die Jusos und die Rote Hilfe e.V.9 Wie bereits im Antrag der AfD-Fraktion „Demokratie stärken – Rote Hilfe e.V. verbieten“ ausführlich erläutert, hat sich die Rote Hilfe e.V. das Ziel gesetzt, „Straf- und Gewalttätern aus dem linksextremistischen Spektrum politische und finanzielle Unterstützung zu gewähren“.10 Aus den Reihen der CDU-Bundestagsfraktion wird hier bereits über ein Verbotsverfahren nachgedacht.
Diese zahlreichen Kontakte des Flüchtlingsrats NRW zu Organisationen mit Bestrebungen, die sich eindeutig gegen „herrschende Verhältnisse“ und die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, belegen nicht nur erneut die Notwendigkeit einer Extremismusklausel sondern auch, wie stark der Flüchtlingsrat NRW mit radikalen Kreisen verwoben ist.
III. Das Selbstverständnis des Flüchtlingsrats NRW
Der Flüchtlingsrat NRW hat als Selbstverständnis das gesellschaftliche Ziel ausgegeben, sich für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten mit ungesichertem Aufenthaltsstatus einzuset-zen.11 Auch nach eigener Aussage werden nicht alle der vom Flüchtlingsrat anerkannten Fluchtgründe auf rechtlicher Ebene als solche anerkannt. Gefordert wird daher eine weitergehende Berücksichtigung der Gründe für Flucht und Migration. Gegenüber der Gesellschaft setzt man sich für eine Anerkennung von Flucht und Migration als Realität ein. Man fühlt sich verpflichtet, jene Menschen, die Schutz vor Verfolgung oder menschenunwürdigen Lebensbedingungen suchen, in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
In einem aktuellen Flyer („Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen“)12 heißt es: „Flüchtlinge sind nicht mehr oder weniger kriminell als andere Menschen auch. Es ist keine Frage der Herkunft, ob jemand strafbare Handlungen begeht oder nicht. Dass die absolute Zahl der Straftaten von Flüchtlingen in den letzten Jahren zugenommen hat, ist auf die gestiegene Zahl von Flüchtlingen zurückzuführen. Aus vorhandenem Datenmaterial, etwa den Erhebungen zur Straffälligenquote von Ausländern, lässt sich keine höhere Kriminalität von Flüchtlingen im Vergleich zu Deutschen ableiten.“ Wie die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage zeigt, ist die Aussage des letzten Satzes nachweislich falsch.13 Die Probleme in diesem Zusammenhang werden vom Flüchtlingsrat somit verharmlosend dargestellt.
In der Broschüre „Konfrontiert mit dem Ablehnungsbescheid. Was nun?“14 des Flüchtlingsrats NRW werden neben den rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Abschiebung auch „weitere Optionen“ genannt. Dazu zählen u.a. auch öffentliche Solidaritätsbekundungen mit den Betroffenen vor den Unterkünften oder die Möglichkeit, Abschiebeflüge durch „zivilen Ungehorsam“ zu verhindern. Dabei soll der Pilot quasi genötigt werden, den Abzuschiebenden vor dem Start des Flugs von Bord zu verweisen.
Eine Bereitschaft des Flüchtlingsrats NRW, Abschiebungen als Bestandteil eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens anzuerkennen, zeigt sich nicht. Die Arbeit des Flüchtlingsrats erweckt vielmehr den Anschein, dass geltendes Recht maximal gedehnt werden soll, manchmal allerdings eben auch – wie durch die ehemals verlinkte Broschüre der Interventionistischen Linken oder zahlreiche Kontakte zu linksextremistischen Organisationen belegt – umgangen oder gebrochen.
Der Flüchtlingsrat NRW ist Mitglied der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL und wird gemäß eigener Aussage finanziell auch auf diesem Wege unterstützt. Im Landeshaushalt wird Pro Asyl aus dem Titel „Soziale Beratung von Flüchtlingen“ gefördert.15 Die Fördersumme erhöhte sich von 68.981 Euro im Jahre 2014 auf 416.267 Euro im Jahre 2018.
Die Höhe der direkten Förderung des Flüchtlingsrats NRW aus dem Landeshaushalt beträgt im laufenden Jahr 400.000 Euro und soll sich gemäß Haushaltsplanentwurf im Jahre 2020 um 60.000 Euro auf 460.000 Euro erhöhen.16
Ein Verstoß gegen Förderrichtlinien bzw. gegen geltendes Recht müsste zu einer Rücknahme oder zu einem Widerruf von Bewilligungsbescheiden führen.
IV. Der Landtag stellt fest:
1. Der Verweis auf der Homepage, auf verfassungsfeindliche Organisationen, ist bei Empfängern von Fördermitteln aus dem Landeshaushalt nicht zu tolerieren;
2. Kooperationen mit verfassungsfeindlichen Organisationen sind bei Empfängern von Fördermitteln aus dem Landeshaushalt nicht zu tolerieren;
3. Es hat keine offizielle Distanzierung des Flüchtlingsrats NRW von der Interventionisti-schen Linken und der verlinkten Broschüre gegeben;
4. Es hat in der Vergangenheit zahlreiche Kontakte des Flüchtlingsrats NRW mit Gruppierungen aus dem linksextremistischen Spektrum gegeben;
5. Eine rechtsstaatliche, verfassungstreue Zusammenarbeit ist mit dem Flüchtlingsrat nicht mehr möglich.
V. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. jegliche Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat NRW einzustellen;
2. den Flüchtlingsrat NRW von der Gremienarbeit zu entbinden (u.a. Härtefallkommission NRW, Forum Flughäfen in NRW (FFiNW), Landesarbeitsgemeinschaft unbegleitete minderjährige Flüchtlinge NRW, Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche NRW, Beirat UFA Büren);
3. die finanzielle Förderung des Flüchtlingsrats NRW aus Haushaltsmitteln des Landes NRW beginnend mit dem Haushaltsjahr 2020 einzustellen;
4. den Umfang der Quersubventionierung für den Flüchtlingsrat NRW über die Organisation Pro Asyl e.V. zu ermitteln und die Fördersumme für Pro Asyl in entsprechender Höhe zu reduzieren und
5. im Rahmen einer Ausschreibung einen neuen Partner der Landesregierung zu finden der die weiterhin notwendigen Aufgaben des Flüchtlingsrats NRW übernehmen könnte.
Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2366
3 Vgl. https://afrique-europe-interact.net/435-0-UnterzeichnerInnen.html
4 Vgl. http://linksjugend-solid-nrw.de/3345/eg19
5 Vgl. https://www.unilinks.info/blog/?tag=gesellschaftskritik
6 Vgl. http://www.rlc-essen.de/2018/10/ankerzentren-und-essener-zab/
7 Vgl. http://blog.unsere-zeit.de/wp-content/uploads/2019/05/DKP-Programm-6.-Auflage-2018.pdf
9 Vgl. https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/demo-polizeigesetz-nrw-stoppen/
10Vgl. Lt.-Drucksache 17/5076
11 Vgl. https://www.frnrw.de/de/in-eigener-sache/selbstverstaendnis.html
13 Vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2653 (Lt.-Drucksache 17/6952)
14 https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Ehrenamtliche/20170524_WebVersion_Final.pdf
15 Vgl. Haushalt NRW; Kapitel 07 090; Titel 684 41
16 Vgl. Haushalt NRW; Kapitel 07 090; Titel 684 40