Kleine Anfrage 3048des Abgeordneten Nic Peter Vogel vom 11.10.2019
Brückensanierungen in NRW – Realisierbarkeit und Finanzierung
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage mit der Drucknummer 17/7083 vom 07.08.2019 antwortet die Landesregierung auf Frage 4 damit, dass in ganz NRW insgesamt 573 Brückenbauwerke nach derzeitigem Kenntnisstand vollständig ersetzt werden müssen. Dies ist eine enorm hohe Zahl, die einerseits auf einen hohen Sanierungsstau hinweist, andererseits aber auch sehr hohe Summen an Investitionskosten mit sich bringt. Die geplanten Investitionskosten müssen zudem vor dem Hintergrund steigender Baupreise gesehen und geplant werden. Die Steigerungen beliefen sich in den letzten Jahren um 30 bis 120%, in vereinzelten Fällen sogar bis zu 200%.1
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung zur Situation in Nordrhein-Westfalen:
1. Für welchen Zeitraum plant die Landesregierung NRW die Erneuerung der genannten 573 Brückenbauwerke? Bitte bereits geplante bzw. avisierte Projekte auflisten.
2. Mit welchen Sanierungskosten rechnet die Landesregierung für den Neubau der 573 Brücken in NRW aus heutiger Sicht insgesamt?
3. Wie hoch beziffern sich die Sanierungskosten für Brückenneubauten nach Jahren gestaffelt? Bitte nach Jahren auflisten.
4. Aus welchem Haushaltstitel sollen die nötigen Brückenneubauten in NRW finanziert werden?
5. Plant die Landesregierung NRW, den Etat für Straßenbau bzw. Brückensanierung entsprechend der steigenden Baukosten anzupassen bzw. zu erhöhen?
Nic Peter Vogel
1 https://orange.handelsblatt.com/artikel/36860
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 15.11.2019
Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3048 mit Schreiben vom 15. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Hinsichtlich der Angaben zum Realisierungszeitraum und zur Finanzierung der Brücken im Zuge der Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit der Auftragsverwaltung des Landes für diese Maßnahmen am 31. Dezember 2020 endet. Die Verwaltung der Bundesautobahnen geht am 01. Januar 2021 in die Zuständigkeit der neu gegründeten Autobahngesellschaft „Die Autobahn GmbH des Bundes“ über, die ab diesem Zeitpunkt für die zukünftige Priorisierung und die Realisierungszeiträume aller Maßnahmen im Bereich der Bundesautobahnen verantwortlich wird. Die Landesregierung wird sich jedoch beim Bundesverkehrsministerium für eine unverändert hohe Priorisierung der betreffenden Brückensanierungs- und -ertüchtigungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen einsetzen.
In der Ergänzungsvorlage der Landesregierung zum Haushalt 2020 (LT-Drs. 17/7800) werden 12 zusätzliche Stellen geschaffen, die zusätzlich am Erhalt, der Sanierung und der Erneuerung der Brückenbauwerke arbeiten werden.
1. Für welchen Zeitraum plant die Landesregierung NRW die Erneuerung der genannten 573 Brückenbauwerke? Bitte bereits geplante bzw. avisierte Projekte auflisten?
Der konkrete Erneuerungszeitraum für jedes Einzelbauwerk hängt vom jeweiligen Bauwerkszustand und von der für den Einzelfall ermittelten theoretischen Restnutzungsdauer ab. Nach heutigem Kenntnisstand wird eine Erneuerung der betreffenden Brückenbauwerke innerhalb der nächsten 20 Jahre erforderlich. Bauwerke mit einem Bauvolumen größer 5 Millionen Euro, bei denen die konkrete Ersatzneubauplanung bereits begonnen hat, sind in der Anlage aufgelistet.
2. Mit welchen Sanierungskosten rechnet die Landesregierung für den Neubau der 573 Brücken in NRW aus heutiger Sicht insgesamt?
Nach aktueller Schätzung liegen die Gesamtkosten für den Ersatzneubau der 573 Brücken bei rund 7 Milliarden Euro.
3. Wie hoch beziffern sich die Sanierungskosten für Brückenneubauten nach Jahren gestaffelt? Bitte nach Jahren auflisten.
Die Planungen für die erforderlichen Ersatzneubauten befinden sich in sehr unterschiedlichen Planungsstadien. Daher kann der erforderliche Erhaltungsmittelbedarf für die Ersatzneubauten derzeit nur für einen Zeitraum von ca. vier Jahren (2020 bis 2023) seriös geschätzt werden.
Der Erhaltungsmittelbedarf für die Brückenerneuerung im Zuge der Bundesfernstraßen in den kommenden vier Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Maßnahmen mit einem Bauvolumen größer 5 Millionen Euro, bei denen die Haushaltsmittel projektbezogen ausgewiesen werden, und Maßnahmen unter 5 Millionen Euro, die in einer Pauschale veranschlagt werden.
Bundesautobahnen | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Erneuerung Brücken, projektbezogen [Mio. €] | 226,3 | 287,4 | 264,8 | 168,1 |
Erneuerung Brücken, pauschal [Mio. €] | 15,5 | 10,0 | 6,0 | 7,0 |
Summe Brückenerneuerung [Mio. €] | 241,8 | 297,4 | 270,8 | 175,1 |
Bundesstraßen | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Erneuerung Brücken, projektbezogen [Mio. €] | 15,7 | 8,6 | 8,6 | 4,6 |
Erneuerung Brücken, pauschal [Mio. €] | 15,2 | 18,4 | 20,3 | 30,0 |
Summe Brückenerneuerung [Mio. €] | 30,9 | 27,0 | 28,9 | 34,6 |
Bei den Landesstraßen erfolgt die Finanzierung der Brücken- und Streckenerneuerung aus demselben Haushaltstitel. Aus den vier in der Anlage benannten Landesstraßenmaßnahmen ergibt sich in den kommenden Jahren ein Mittelabfluss von ca. 10 Millionen Euro pro Jahr.
4. Aus welchem Haushaltstitel sollen die nötigen Brückenneubauten in NRW finanziert werden?
Die Finanzierung der Brückenerneuerung auf Bundesautobahnen erfolgt bis einschließlich 2020 im Rahmen der Auftragsverwaltung aus dem Bundeshaushalt. In der Regel werden diese Maßnahmen finanziert aus Kapitel 1201, Titel 741 32. Ab 2021 übernimmt die Autobahn GmbH des Bundes die Planung, den Bau und die Finanzierung der anstehenden Maßnahmen (vgl. auch die Vorbemerkung der Landesregierung).
Die Finanzierung der Brückenerneuerungsmaßnahmen auf Bundesstraßen erfolgt aus dem Bundeshaushalt bei Kapitel 1201, Titel 741 42.
Die Finanzierung der Brückenerneuerung an Landesstraßen erfolgt in der Regel aus Kapitel 09 150, Titel 777 11.
5. Plant die Landesregierung NRW, den Etat für Straßenbau bzw. Brückensanierung entsprechend der steigenden Baukosten anzupassen bzw. zu erhöhen?
Die Etatplanung und die Etatfestsetzung für die Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen obliegen der Bundesregierung bzw. dem Deutschen Bundestag.
In 2017 war der Haushaltstitel 09 150, 777 11 noch dotiert mit 127,5 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2018 war bei dem genannten Haushaltstitel ein entscheidender Anstieg zu verzeichnen (160,9 Millionen Euro). Für das laufende Haushaltsjahr stehen 175,0 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ansätze steigen weiterhin stetig an (2020: 185,0 Millionen Euro; 2021: 205,0 Millionen Euro; ab 2022: 220,0 Millionen Euro). Die wachsenden Ansätze berücksichtigen unter anderem die steigenden Baukosten sowie die Bedarfe für Brückensanierungen.