Antragder AfD-Fraktion vom 14.01.2020
Abschiebeinitiative 2020 – Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden
I. Ausgangslage
Es sei „immer problematisch, Personen auf regulären Linienflügen abzuschieben“. „Häufig weigern sich die Piloten, der Verwaltungsaufwand ist hoch, Polizisten müssen diese Flüge begleiten. Die Sammelabschiebungen sind hier die Lösung“, „Es ist nicht hinnehmbar, dass im vergangenen Jahr rund 30.000 Abschiebungen gescheitert sind.“ Vor jeder Abschiebung entstehe den deutschen Behörden „ein erheblicher Aufwand“. […] „Dann muss die Person, die abgeschoben werden soll, auch tatsächlich den Beamten zur Verfügung stehen. Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sind eine wichtige Unterstützung“. […] „Wir müssen den Polizisten bei ihren ohnehin sehr schwierigen Abschiebe-Einsätzen helfen.“
So äußerte sich der BAMF-Präsident am 24.11.2019 gegenüber der Funke-Mediengruppe.1,2
Trotz einer im Bundesdurchschnitt hohen Abschiebequote (30 % der bundesweiten Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019), steigt in Nordrhein Westfalen sowohl die Zahl der Ausreisepflichtigen als auch die Zahl der Geduldeten seit dem Jahre 2015 kontinuierlich an. So erhöhte sich die Zahl der Ausreisepflichtigen von 54.290 Personen am 31.12.2015 auf 72.749 am 30.09.2019. Die Zahl der Geduldeten erhöhte sich in diesem Zeitraum von 43.050 auf 59.514 Personen. Gleichzeitig wurden bis zum Stichtag 30.09.2019, laut Statistik der Bundespolizei 2019 nur 4.848 Rückführungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) aus Nordrhein-Westfalen erfasst.3 Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ergeben hat, wurden im Jahre 2018 6.603 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus NRW abgeschoben.4 Dabei entstanden Kosten für die Rückführung und Rückführungsbegleitung sowie für die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) Büren in Höhe von 23.738.681 Euro, oder umgelegt 3.595 Euro je Person.
Betrachtet man bei der Herkunft der Ausreisepflichtigen gezielt die Balkan-Länder, stellt man fest, dass ca. jeder Vierte aus diesen Ländern stammt. Allein hier gibt es folglich noch Möglichkeiten, die Zahl der Ausreisepflichtigen in NRW durch Abschiebungen oder – vorzugsweise – in der Form einer freiwilligen Rückkehr deutlich zu reduzieren.
Im Rahmen von Rückkehrprojekten wurden im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 30.09.2019 insgesamt 2.858 REAG/GARP-Anträge (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repatriation Programme) in Nordrhein-Westfalen bewilligt. Vergleicht man diesen Wert mit dem Vorjahreszeitraum, stellt man fest, dass 1.094 oder umgerechnet 28% Anträge weniger gestellt wurden. Zwar liegt NRW mit rund 28% der bundesweiten Bewilligungen weit über dem Königsteiner Schlüssel,5 angesichts der auch weiterhin ansteigenden Zahl der Ausreisepflichtigen, erscheint es trotzdem dringend geboten, Rückkehrprojekte zukünftig noch stärker zu fördern, um die Anzahl der freiwilligen Ausreisen – die der Abschiebung immer vorzuziehen sind – signifikant zu steigern. Von Seiten der Landesregierung gibt es in dieser Hinsicht keine besonderen Anstrengungen. Die Fördersumme für Rückkehrprojekte im Haushaltsjahr 2020 liegt, unverändert zum Vorjahr, bei 5.905.000 Euro.6 Auf das Jahr hochgerechnet ergibt sich eine Fördersumme in Höhe von 1.550 Euro pro Person in diesem Bereich. Verglichen mit den Kosten, die bei einem Verbleib der Personen in Deutschland oder bei einer Abschiebung entstehen, ist der finanzielle Mitteleinsatz pro Person verhältnismäßig gering.
Betrachtet werden muss in diesem Zusammenhang auch die hohe Gesamtzahl der Schutzberechtigten in NRW. Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2830 der AfD-Fraktion7 halten sich zum Stichtag 30.06.2019 allein aus den TOP-20 Herkunftsländern 214.227 anerkannte Flüchtlinge in NRW auf. Die Gesamtzahl lässt sich dabei wie folgt aufschlüsseln:
- Asylberechtigte: 093 Personen
- Flüchtlingseigenschaft zuerkannt: 149.666 Personen
- Subsidiärer Schutz gewährt: 468 Personen
Zusätzlich befinden sich 15.900 Personen (Stand September 2019) in einem offenen Verfahren und werden somit als gestattet eingestuft.8 Im Verlauf des Jahres 2019 bewegte sich die Zahl der gestatteten Personen in NRW zwischen 14.200 und 16.500, ohne erkennbare Tendenz nach unten. Initiativen auf Bundesebene erscheinen hier dringend geboten.
Daraus ergibt sich, mit Stand Juni 2019, eine offizielle Gesamtzahl von weit über 300.000 Personen mit „Fluchthintergrund“ in NRW. Nicht berücksichtigt sind dabei noch eine unbekannte Zahl an unerlaubt eingereisten und untergetauchten Personen, die sich nicht bei den Behörden gemeldet haben. Einem Bericht in der Tageszeitung „Welt“ vom 19.12.2019 folgend, halten sich in Deutschland bereits im „Hellfeld“ mehr Ausländer unerlaubt – ohne einen gültigen Aufenthaltsstatus – auf, als bisher bekannt.9 Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion geht hervor, dass im Ausländerzentralregister 349.398 Personen gespeichert sind, zu denen in dem Register „weder ein Aufenthaltstitel, noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert ist“. Das Fazit lautet, dass „der Staat Hunderttausende illegal hier lebende Ausländer nicht als ausreisepflichtig führt – obwohl er weiß, dass sie im Land sind, und sie entsprechend registriert hat.“ Wie die „Welt“ weiter berichtet, gab es bereits im Jahre 2014 im „Dunkelfeld“ Schätzungen, die zwischen mindestens 180.000 bis höchstens 520.000 Ausländern ohne Asyl- oder ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus, ohne Duldung und ohne Erfassung variierten.
Hinzu kommen auch Personen, die über das Relocation- bzw. Resettlement-Verfahren nach Deutschland gekommen sind. Zur Anzahl der Personen, die seit 2015 per Familiennachzug nach NRW gekommen sind, liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor.10
Erinnert werden muss im Zusammenhang mit ausreisepflichtigen Personen an den Grundsatz des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wonach „ein Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist, wenn er keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt. In diesem Fall hat der Ausländer das Bundesgebiet grundsätzlich unverzüglich bzw. innerhalb einer erteilten Ausreisepflicht zu verlassen. Jede zwangsweise Abschiebung oder auch die Notwendigkeit der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren begründen sich daraus, dass dieser Aufforderung in der Regel nicht nachgekommen wird. Im Gegenteil scheitern die angestrebten Abschiebungen oftmals. So berichtet der WDR am 25.10.2019, dass „in zahlreichen Kommunen und Kreisen in NRW im Jahr 2018 geplante Abschiebungen nicht vollzogen werden konnten. Vielerorts lag die Zahl der gescheiterten Abschiebungen höher als die der erfolgreichen.“11 Relevant ist auch das Problem illegaler Wiedereinreisen abgelehnter Asylbewerber nach erfolgter Abschiebung. Die Landesregierung konnte in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion am 03.04.2019 noch keine Zahlen liefern.12 Die Antwort auf eine ähnliche schriftliche Frage aus Reihen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ergab, dass 28.283 Asylbewerber, die seit 2012 eingereist sind und einen Antrag gestellt haben, anschließend abgeschoben wurden oder ausgereist sind, inzwischen wieder in Deutschland sind – und mindestens einen weiteren Antrag gestellt haben.13 In 4.916 Fällen handelt es sich bereits um den dritten Anlauf, in 1.023 Fällen um den vierten Anlauf. 294 Personen sind sogar bei fünf oder mehr Versuchen angekommen.14
II. Das grundsätzliche Problem
Wie der „Fall Miri“ bestätigt hat, sind Abschiebungen grundsätzlich wenig nachhaltig bei offenen Grenzen innerhalb der EU (Stichwort: Schengen).15 So reisten auch im Jahre 2019 deutlich mehr Menschen illegal nach Deutschland ein, als auf der anderen Seite abgeschoben wurden.16 Auch der Schutz der EU-Außengrenze wurde, stark abhängig von der jeweils in Verantwortung stehenden Regierung in den betroffenen EU-Ländern, seit 2015 eher vernachlässigt. Es besteht, anders als in der Dublin III-Verordnung vorgesehen, eine starke Tendenz zu einer ausgeprägten, von den „Durchreiseländern“ gerne geduldeten EU-Binnenwanderung u.a. nach Deutschland, unter Missachtung der grundsätzlich nicht bestehenden EU-Freizügigkeit für den betreffenden Personenkreis.17 Das wird seit 2015 sowohl von der alten als auch von der neuen Landesregierung als alternativlos hingenommen. Die auf Bundesebene regierungstragende CDU lehnte es auf ihrem Bundesparteitag in Leipzig sogar ausdrücklich ab, den entscheidenden Artikel 16a des Grundgesetzes wieder strikt anzuwenden.18 Initiativen der Landesregierung auf Bundesebene diesen Zustand, den zuerst Dr. V.15 und später auch Innenminister Seehofer einst als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichneten, zu beenden, blieben in dieser Zeit ebenfalls aus. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., Professor Dr. Dr. Udo Di F., führte bereits 2016 in einem Rechtsgutachten aus:
„Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung und letztlich auch das völkerrechtliche System sprengen, dessen Fähigkeit, den Frieden zu sichern, von territorial abgrenzbaren und handlungsfähigen Staaten abhängt.“19
Die Landesregierung präferiert (wie auch Bundesinnenminister Seehofer) stattdessen immer noch – unter Missachtung der Interessen anderer, souveräner EU-Staaten – eine „europäische Lösung (Dublin IV)“ im Rahmen einer angestrebten vorgeblich „gerechten Verteilung“ innerhalb der EU.20 Bei offenen EU-Binnengrenzen ist diese Idee bereits im Ansatz zum Scheitern verurteilt.21
Wollte die Landesregierung die Anzahl der Rückführungen dauerhaft und nachhaltig erhöhen, wären zusätzlich zu den Maßnahmen auf Landesebene, Initiativen auf Bundesebene unerlässlich. So sollten Staaten, die sich bei der Rücknahme der eigenen Staatsangehörigen oder bei der Passersatzbeschaffung nicht kooperativ zeigen, zukünftig wesentlich stärker sanktioniert werden. Neben erhöhtem diplomatischem Druck dürften auch wirtschaftliche Sanktionen oder eine restriktive VISA-Politik zukünftig kein Tabu mehr sein.
Gelöst werden müssen außerdem die Probleme, die regelmäßig im Zusammenhang mit Flugabschiebungen in Zivilflugzeugen auftreten. Kritisch erwähnt wird häufig das Nebeneinander von normalen Fluggästen und abzuschiebenden Personen. Ein unkooperatives Verhalten führt oftmals dazu, dass die verantwortlichen Flugkapitäne die Mitnahme aus verständlichen Gründen ablehnen. So musste die Bundespolizei die Anzahl der Begleitkräfte sogar erhöhen, um die Sicherheit an Bord der Luftfahrzeuge zu gewährleisten.22 Gleichzeitig führen Transportgeschwader der Bundeswehr regelmäßig Versorgungsflüge u.a. in Länder, wie z.B. Afghanistan oder den Iran durch. In diesen Flugzeugen gibt es oftmals freie Kapazitäten. Diese ungenutzten Kapazitäten könnten über die Luftwaffe gemeldet werden oder direkt bei der Luftwaffe abgerufen werden und stünden so als zusätzliche kostenfreie Kapazität für Abschiebeflüge zur Verfügung. Die Kosten allein für das Fluggerät bei Sammelabschiebungen nach Afghanistan betragen z.B. ca. 390.000 Euro je Flug. Die Begleitung der Abzuschiebenden müsste auch in diesen Fällen selbstverständlich von Beamten der Bundespolizei durchgeführt werden und nicht von Angehörigen der Bundeswehr. Zur Klärung der rechtlichen Fragen, etwa der Amtshilfe gemäß Art. 35 (1) GG, ist die Landesregierung angehalten, sich dafür einzusetzen, auf Bundesebene eine Lösung herbeizuführen. Der Artikel 87a GG soll dabei nicht berührt werden.
III. Initiativen auf Landesebene
Die Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) in ihrem jeweiligen Bezirk ergeben sich gemäß § 13 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO). Danach sind die ZAB u.a. zuständig für die Beschaffung von Heimreisedokumenten für alle Ausreisepflichtigen (in Zusammenarbeit mit dem BAMF), die Mitwirkung an Projekten auf dem Gebiet des Rückkehrmanagements, die Mitwirkung in länderübergreifenden Gremien des Rückkehr-managements, den Kontakt zu inländischen sowie ausländischen Behörden, Einrichtungen, Auslandsvertretungen, Regierungsstellen und Organisationen in Angelegenheiten der Rückführung, die Einrichtung von Informationsstellen und die Führung von Datenbanken, die ausländerrechtliche Betreuung in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) Bü-ren und die Vorbereitung und Durchführung von zwangsweisen Rückführungen (inkl. Dublin-Überstellungen) aus den Landeseinrichtungen, einschließlich der Beantragung von Haft über die zuständigen Gerichte.23
Im Rahmen der Zuständigkeit wurden den ZAB in Bielefeld und Köln besondere Aufgaben zugewiesen. Der ZAB Bielefeld wurde die Aufgabe der Zentralen Flugabschiebung (ZFA) sowie der zentralen Rückkehrkoordination (ZRK) übertragen. Der ZAB Köln wurde die Aufgabe der Zentralen Transportkoordination für alle Fahrten zur Vorbereitung und zum Vollzug von Rückführungen übertragen. Zusätzlich zur ZRK Bielefeld sind seit dem Jahre 2017 Regionale Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) bei allen fünf Bezirksregierungen aufgebaut worden. Seit 2019 besitzt jeder Regierungsbezirk seine eigene ZAB, nachdem die ZAB in Essen und Co-esfeld neu eingerichtet wurden.
So positiv diese Maßnahmen insgesamt auch zu bewerten sind, besteht – wenn man die weiterhin steigenden Zahlen der Ausreisepflichtigen betrachtet – nach wie vor absehbar zusätzlicher Personalbedarf bei den ZAB, bei der ZRK und bei den RRK. Verstärkt werden würde dieser Bedarf bei einer Übertragung von zusätzlichen, neuen Aufgaben, die aktuell noch von anderen Trägern geleistet werden. Auch die Politik der Landesregierung, nur noch Personen mit „Bleibeperspektive“ den Kommunen zuzuweisen, führt zu einer Mehrbelastung auf Landesebene.
IV. Federführende Leitung der Rückkehrberatung durch die ZAB
Im Haushaltsplan des Jahres 2020 sind unverändert – als freiwillige Leistung – 25 Mio. Euro für die soziale Beratung von Flüchtlingen eingeplant. Aktuell werden mit dieser Aufgabe zahlreiche Träger beauftragt. Wichtige Träger sind hierbei verschiedene (Orts-)Gruppen der Verbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW NRW), also des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes, der Diakonie, des Diakonischen Werks, evangelische Kirchenkreise sowie die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung. Grundlage ist dabei die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ vom 01. Januar 2016.24
Das Land fördert durch Zuwendungen für die Beschäftigung von Fachkräften die Verfahrensberatung und dezentrale Beschwerdestellen in Landesliegenschaften für asylsuchende Flüchtlinge, psychosoziale Zentren, regionale Flüchtlingsarbeit und die Rückkehrberatung. Die Rückkehrberatung umfasst die Rückkehr- und Reintegrationsberatung, die Informationsvermittlung zu Programmen der Rückkehr- und Reintegrationsförderung sowie die Vermittlung von Kontakten zu sozialen Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen. Im Haushaltsplan 2019 waren für die Rückkehrberatung 64,65 Vollzeitstellen eingeplant mit einem förderfähigen Bruttogehalt in Höhe von 71.000 Euro – insgesamt folglich ca. 4,6 Mio. Euro.25 Eine aktuelle BAMF-Studie hat ergeben, dass Rückkehrhilfen von den Betroffenen mehrheitlich sehr positiv bewertet werden.26,27 So sind 70 Prozent der Befragten mit ihrem Leben am Rückkehrort insgesamt zufrieden oder nehmen eine neutrale Position ein.
Die ZAB Bielefeld ist bereits Partner des Projekts „Integrierte Rückkehrplanung – IntegPlan“. Dieses Projekt im Bereich der Rückkehrberatung wird – neben den Projekten REAG/GARP und dem Projekt „URA 2“ (Rückkehrprojekt für Bürger des Kosovo) – auch mit Mitteln aus dem Landeshaushalt gefördert.28 In anderen Bundesländern sind ZAB am Projekt „Integrierte Rück-kehrplanung – IntegPlan“ ebenfalls beteiligt.29
Ziel des Antrags ist es u.a. auch die Zersplitterung der Rückkehrberatung auf mehrere Träger zu beenden. Zukünftig soll diese Aufgabe gebündelt von den ZAB übernommen bzw. von diesen dirigiert und beaufsichtigt werden.
V. Der Landtag stellt fest,
1. dass sich die Zahl der Ausreisepflichtigen und Geduldeten in NRW, trotz vergleichsweiser überdurchschnittlicher Anstrengungen der Landesregierung, nicht verringert, sondern im Gegenteil ungebremst immer weiter erhöht;
2. dass sich die Zahl der offenen Verfahren nicht spürbar reduziert;
3. dass bei weiterhin ungesicherten Grenzen und nach Beendigung zahlreicher Verfahren vor den Verwaltungsgerichten eine weitere Erhöhung dieser Zahlen unabwendbar ist;
4. dass auch auf Bundesebene Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Ausreisepflichtigen, mit und ohne Duldungsstatus, erforderlich sind und
5. dass sich nach dem Wegfall der Wohnsitzauflage, durch eine vermehrte Binnenwanderung, der Druck auf NRW zukünftig noch weiter erhöhen wird30.
VI. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. die Haushaltsmittel für die Erstattung der Kosten der Zentralen Ausländerbehörden, die Rückführungsbegleitung und für Rückkehrprojekte bedarfsgerecht anzupassen;31,32,33
2. In Abstimmung mit den bestehenden ZAB zu prüfen, wie neue Finanzmittel – u.a. zur Umsetzung beschlossener Maßnahmen nach dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – am effektivsten eingesetzt werden können (zusätzliches Personal, Mitarbeiterschulungen, Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten, Beschaffung von Sachmitteln etc.);
3. durch eine Steigerung der Effektivität in den ZAB und Kampagnen im Bereich „Freiwillige Rückkehr“ die Anzahl der freiwilligen Ausreisen und der zwangsweisen Rückführungen deutlich zu erhöhen;
4. den Aufgabenbereich „Leistungen bei Fragen der Aufenthaltsbeendigung“ im Rahmen der sozialen Beratung von Flüchtlingen federführend an die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) zu übertragen (verbunden mit einer Anpassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in NRW“);
5. sich umgehend dafür einzusetzen, zur Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden, diese von den Aufgabenbereichen „Abschiebung“, „Rückführung“ und „freiwillige Ausreise“ durch Gesetzesänderungen zu entbinden und diese Aufgabenbereiche komplett in die Hoheit des Landes zu übertragen;
6. sich auf Bundesebene auch weiterhin dafür einzusetzen, dass die Liste der sicheren Herkunftsstaaten gemäß §29a AsylG ausgedehnt wird, z.B. um die Staaten Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien;
7. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, insbesondere bei schweren Straftaten wie Gewalt-, Drogen- und Sexualdelikten, den Ausweisungsschutz für Straftäter (mit und ohne Schutzstatus) auf das absolute europa- und völkerrechtliche Minimum abzusenken;
8. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Staaten, die sich nachweislicher bei der Identifizierung ihrer Staatsangehörigen ohne Passpapiere nicht kooperativ zeigen, mit geeigneten Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungshilfezusammenarbeit, erhöhtem diplomatischem Druck, einer restriktiven Visapolitik und – wenn nötig – mit Sanktionen begegnet wird;
9. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in Absprache mit dem BAMF geeignete Verfahren entwickelt werden, um die Zahl der offene Verfahren von derzeit ca. 16.000 Fällen alleine in NRW deutlich zu reduzieren, mit dem Ziel einer möglichst zeitnahen Abwicklung neuer Verfahren;
10. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass freie Kontingente bei routinemäßigen Transportflügen der Bundeswehr in die Heimat der abzuschiebenden Personen im Rahmen der Amtshilfe gemäß Art. 35 (1) GG genutzt werden und diesbezügliche Umsetzungsmaßnahmen anzuregen, um die Nutzung von Bundeswehrflügen zu Abschie-bezwecken zu ermöglichen und
11. den Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“ um die Themen „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ (AufenthG § 60b) und Umsetzung AsylbLG § 1, Absatz 4 (Leistungseinschränkungen bei Personen, denen bereits andernorts internationaler Schutz gewährt worden ist) zu ergänzen.
Gabriel Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 Vgl. https://www.waz.de/politik/bamf-fordert-mehr-abschiebungen-id227728961.html
3 Vgl. Lt.- Vorlage 17/2825
4 Vgl. Lt.- Drucksache 17/7622
5 Vgl. Lt.- Vorlage 17/2731
6 Vgl. Lt.- Vorlage 17/2551, S.16 f.
7 Vgl. Lt.-Drucksache 17/7264
8 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2825
10 Vgl. Lt.-Drucksache 17/8053; Frage 4
11 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/gescheiterte-abschiebungen-nrw-100.html
12 Vgl. Lt.- Drs. 17/5658
14 Vgl. schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Sichert (AfD), Arbeits-Nr. 11/217
15 Vgl. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts
16 Vgl. https://www.n-tv.de/politik/Mehr-illegale-Einreisen-als-Abschiebungen-article21476382.html
17 Vgl. Lt.-Drucksache 17/8054
18 Vgl. CDU-Bundesparteitag in Leipzig, Antragsbuch S. 244, Antrag C 177
19 Vgl. https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf
20 Vgl. Lt.-Drucksache 17/5658
21 Vgl. (zu Kapitel II. Das grundsätzliche Problem) https://www.kaschachtschneider.de/das-unrecht-der-masseneinwanderung/ https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutach-ten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf
22 Vgl. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/158/1915816.pdf ; Frage 22 und 27
24 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=26&bes_id=34286&val=34286& ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1
25 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2731
28 https://www.mkffi.nrw/foerderung-der-sozialen-beratung-von-auslaendischen-fluechtlingen
29 ZAB Hamburg, ZAB Lebach (Saarland), ZAB Unterfranken (Bayern)
31 Kapitel 07 090, Titel 633 10
32 Kapitel 07 090, Titel 536 00
33 Kapitel 07 090, Titel 685 40