Kleine Anfrage 3324des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.01.2020
Nordrhein-Westfalen – Das Land der Messerstecher
Aus einem von der Fraktion der AfD beantragten schriftlichen Bericht der Landesregierung zu einer Gesamtjahresbilanz der in NRW zur PKS gemeldeten Straftaten mit Stichwaffen als Tatmittel gehen nachfolgende Zahlen hervor:
„Im Jahr 2019 wurden in der PKS insgesamt 6827 Fälle erfasst, in denen als Tatmittel ein Messer genutzt oder mit diesem gedroht wurde. In diesen Fällen wurden 6736 Tatverdächtige erfasst. Davon besaßen 2645 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Zuwanderer an den Nichtdeutschen betrug 39,8 Prozent (1052).“1
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der Merkmale der Opferspezifik bekannt?
2. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen und der räumlich-sozialen Nähe der Opfer zu den Tatverdächtigen bekannt?
3. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog sind die Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen worden? (Bitte in prozentualen Angaben aufschlüsseln)
4. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog haben die nichtdeutschen Tatverdächtigen ihre Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen? (Bitte übersichtlich kategorisiert und in prozentualen Angaben aufschlüsseln)
5. Wie lauteten die Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)
Markus Wagner
1 Vorlage 17/2913 A 09, S. 2.
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 12.02.2020
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3324 mit Schreiben vom 12. Februar 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die PKS unterscheidet zwischen Geschädigten und Opfern. Opfer im Sinne der PKS sind Personen, gegen die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit, etc.).
Geschädigte hingegen sind alle Personen, auch juristische Personen, deren Rechtsgut durch eine strafbare Handlung verletzt worden ist.
1. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der Merkmale der Opferspezifik bekannt?
Die Opferspezifik der erfassten Opfer, die mit einem „Messer“ bedroht worden sind oder gegen die ein Messer eingesetzt wurde, sind nachfolgend dargestellt:
Opfer gelistet nach Opferspezifik bei Drohung oder Einsatz des Tatmittels Messer | ||
Land NRW |
Jahr 2019 |
|
Opferspezifik |
Anzahl |
|
Hilflose Person wegen Alkoholeinfluss |
48 |
|
Hilflose Person wegen Drogeneinfluss |
4 |
|
Hilflose Person wegen Behinderung (körperlich/geistig) |
33 |
|
Gebrechlichkeit/Alter/Krankheit/ Verletzung |
41 |
|
Beruf-privates Bewachungsgewerbe |
34 |
|
Beruf-Lehrkraft |
18 |
|
Beruf-Schüler |
109 |
|
Beruf-Taxifahrer |
18 |
|
Beruf-Polizeivollzugsbeamte |
144 |
|
Beruf-sonstige Berufe |
270 |
|
Rettungsdienste-Feuerwehr |
21 |
|
Rettungsdienste-sonstige Rettungsdienste |
3 |
|
Obdachlosigkeit |
21 |
|
Keine der genannten Opferspezifika |
5 515 |
|
Asylbewerber / Flüchtling |
823 |
|
Beruf-Sonstige Vollstreckungsbeamte gem. §§ 113, 114 StGB |
4 |
|
Person, die Vollstreckungsbeamten gleichsteht o. Rettungsdienst |
3 |
2. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen und der räumlich-sozialen Nähe der Opfer zu den Tatverdächtigen bekannt?
Die nachfolgende Tabelle weist die formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen für das Berichtsjahr 2019 auf:
Opfer gelistet nach formaler Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung bei Drohung oder Einsatz des Tatmittels Messer | ||
Land NRW |
Jahr 2019 |
|
formale Beziehung |
Anzahl |
|
Ungeklärt |
402 |
|
Ehepartner |
310 |
|
Lebensgefährte |
265 |
|
Kinder |
108 |
|
Enkel |
3 |
|
Eltern |
236 |
|
Großeltern |
6 |
|
Geschwister |
159 |
|
Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB |
102 |
|
Ehemalige Partnerschaften |
271 |
|
Schwiegereltern, -sohn, -tochter |
18 |
|
Enge Freundschaft |
42 |
|
Bekanntschaft / Freundschaft |
897 |
|
Flüchtige Bekanntschaft |
1 126 |
|
Formelle soziale Beziehungen in Institutionen, etc. |
256 |
|
Keine Beziehung |
2 908 |
Die räumlich-soziale Nähe der Opfer zu den Tatverdächtigen stellt sich wie folgt dar:
Opfer gelistet nach räumlich-sozialer Nähe des Opfers zum TV bei Drohung oder Einsatz des Tatmittels Messer | |
Land NRW |
Jahr 2019 |
räumlich-soziale Nähe |
Anzahl |
im gemeinsamen Haushalt lebend Erzieh./Betreu.-verhältnis |
189 |
im gemeinsamen Haushalt lebend – sonstiges Verhältnis |
737 |
Erzieh./Betreu.-verhältnis im Gesundheitswesen – Krankenhaus |
12 |
Erzieh./Betreu.-verhältnis im Gesundheitswesen-Sen./Pflegeh. |
13 |
Erzieh./Betreu.-verhältnis im Gesundheitswesen-Häusl. Pflege |
4 |
Erzieh./Betreu.-verhältnis im Gesundheitswesen – sonstiges |
25 |
Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im Bildungswesen |
37 |
In sonstigen Bereichen einschl. Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe |
25 |
Nachbarschaft |
553 |
Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb |
97 |
Sonstige räumliche und/oder soziale Nähe |
1 763 |
Ungeklärt |
477 |
Keine räumliche und/oder soziale Nähe |
3 177 |
3. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog sind die Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen worden? (Bitte in prozentualen Angaben aufschlüsseln)
In Anlage 1 sind die Tatörtlichkeiten aller Fälle abgebildet, in denen das Tatmittel Messer eingesetzt oder mit diesem gedroht wurde. Die prozentuale Berechnung basiert auf der Gesamtzahl von 6 827 Fällen.
4. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog haben die nichtdeutschen Tatverdächtigen ihre Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen? (Bitte übersichtlich kategorisiert und in prozentualen Angaben aufschlüsseln)
Im Berichtsjahr 2019 wurden 3 392 Fälle mit dem Tatmittel Messer erfasst, an denen nichtdeutsche Tatverdächtige beteiligt waren. In der PKS sind dazu 2 645 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert. In Anlage 2 sind die Tatörtlichkeiten aller Fälle abgebildet, in denen das Tatmittel Messer eingesetzt oder mit diesem gedroht wurde und bei denen mindestens ein Nichtdeutscher als Tatverdächtiger erfasst wurde. Eine Beteiligung in einem Fall lässt nicht den Rückschluss zu, dass dieser Tatverdächtige auch das Tatmittel Messer genutzt oder mit diesem gedroht hat. Die prozentuale Berechnung basiert auf 3 392 Fällen, an denen nichtdeutsche Tatverdächtige beteiligt waren.
5. Wie lauteten die Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben.)
In Anlage 3 sind die Vornamen und deren Anzahl der deutschen Tatverdächtigen dargestellt, die in den Fällen unter Nutzung des Tatmittels Messer beteiligt waren.