Nordrhein-Westfalen – Das Land der Messerstecher

Kleine Anfrage
vom 16.01.2020

Kleine Anfrage 3324des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.01.2020

 

Nordrhein-Westfalen – Das Land der Messerstecher

Aus einem von der Fraktion der AfD beantragten schriftlichen Bericht der Landesregierung zu einer Gesamtjahresbilanz der in NRW zur PKS gemeldeten Straftaten mit Stichwaffen als Tatmittel gehen nachfolgende Zahlen hervor:

„Im Jahr 2019 wurden in der PKS insgesamt 6827 Fälle erfasst, in denen als Tatmittel ein Messer genutzt oder mit diesem gedroht wurde. In diesen Fällen wurden 6736 Tatverdächtige erfasst. Davon besaßen 2645 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Zuwanderer an den Nichtdeutschen betrug 39,8 Prozent (1052).“1

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der Merkmale der Opferspezifik bekannt?

2. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen und der räumlich-sozialen Nähe der Opfer zu den Tatverdächtigen bekannt?

3. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog sind die Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen worden? (Bitte in prozentualen Angaben aufschlüsseln)

4. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog haben die nicht­deutschen Tatverdächtigen ihre Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen? (Bitte übersichtlich kategorisiert und in prozentualen Angaben aufschlüsseln)

5. Wie lauteten die Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)

Markus Wagner

 

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1 Vorlage 17/2913 A 09, S. 2.


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 12.02.2020

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3324 mit Schreiben vom 12. Februar 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die PKS unterscheidet zwischen Geschädigten und Opfern. Opfer im Sinne der PKS sind Personen, gegen die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit, etc.).

Geschädigte hingegen sind alle Personen, auch juristische Personen, deren Rechtsgut durch eine strafbare Handlung verletzt worden ist.

1. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der Merkmale der Opferspezifik bekannt?

Die Opferspezifik der erfassten Opfer, die mit einem „Messer“ bedroht worden sind oder gegen die ein Messer eingesetzt wurde, sind nachfolgend dargestellt:

Opfer gelistet nach Opferspezifik bei Drohung oder Einsatz des Tatmittels Messer
Land NRW  

Jahr 2019

Opferspezifik

 

Anzahl

Hilflose Person wegen Alkoholeinfluss  

48

Hilflose Person wegen Drogeneinfluss  

4

Hilflose Person wegen Behinderung (körperlich/geistig)  

33

Gebrechlichkeit/Alter/Krankheit/ Verletzung  

41

Beruf-privates Bewachungsgewerbe  

34

Beruf-Lehrkraft  

18

Beruf-Schüler  

109

Beruf-Taxifahrer  

18

Beruf-Polizeivollzugsbeamte  

144

Beruf-sonstige Berufe  

270

Rettungsdienste-Feuerwehr  

21

Rettungsdienste-sonstige Rettungsdienste  

3

Obdachlosigkeit  

21

Keine der genannten Opferspezifika  

5 515

Asylbewerber / Flüchtling  

823

Beruf-Sonstige Vollstreckungsbeamte gem. §§ 113, 114 StGB  

4

Person, die Vollstreckungsbeamten gleichsteht o. Rettungsdienst  

3

 

2. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen und der räumlich-sozialen Nähe der Opfer zu den Tatverdächtigen bekannt?

Die nachfolgende Tabelle weist die formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen für das Berichtsjahr 2019 auf:

 

Opfer gelistet nach formaler Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung bei Drohung oder Einsatz des Tatmittels Messer

Land NRW

 

Jahr 2019

formale Beziehung  

Anzahl

Ungeklärt  

402

Ehepartner  

310

Lebensgefährte  

265

Kinder  

108

Enkel  

3

Eltern  

236

Großeltern  

6

Geschwister  

159

Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB  

102

Ehemalige Partnerschaften  

271

Schwiegereltern, -sohn, -tochter  

18

Enge Freundschaft  

42

Bekanntschaft / Freundschaft  

897

Flüchtige Bekanntschaft  

1 126

Formelle soziale Beziehungen in Institutionen, etc.  

256

Keine Beziehung  

2 908

Die räumlich-soziale Nähe der Opfer zu den Tatverdächtigen stellt sich wie folgt dar:

Opfer gelistet nach räumlich-sozialer Nähe des Opfers zum TV bei Drohung oder Einsatz des Tatmittels Messer
Land NRW

Jahr 2019

räumlich-soziale Nähe

Anzahl

im gemeinsamen Haushalt lebend Erzieh./Betreu.-verhältnis

189

im gemeinsamen Haushalt lebend – sonstiges Verhältnis

737

Erzieh./Betreu.-verhältnis im Gesundheitswesen – Krankenhaus

12

Erzieh./Betreu.-verhältnis im Gesundheitswesen-Sen./Pflegeh.

13

Erzieh./Betreu.-verhältnis im Gesundheitswesen-Häusl. Pflege

4

Erzieh./Betreu.-verhältnis im Gesundheitswesen – sonstiges

25

Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im Bildungswesen

37

In sonstigen Bereichen einschl. Bewährungs- und
Jugendgerichtshilfe

25

Nachbarschaft

553

Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb

97

Sonstige räumliche und/oder soziale Nähe

1 763

Ungeklärt

477

Keine räumliche und/oder soziale Nähe

3 177

 

3. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog sind die Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen worden? (Bitte in prozentualen Angaben aufschlüsseln)

In Anlage 1 sind die Tatörtlichkeiten aller Fälle abgebildet, in denen das Tatmittel Messer eingesetzt oder mit diesem gedroht wurde. Die prozentuale Berechnung basiert auf der Gesamtzahl von 6 827 Fällen.

4. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog haben die nichtdeutschen Tatverdächtigen ihre Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen? (Bitte übersichtlich kategorisiert und in prozentualen Angaben aufschlüsseln)

Im Berichtsjahr 2019 wurden 3 392 Fälle mit dem Tatmittel Messer erfasst, an denen nichtdeutsche Tatverdächtige beteiligt waren. In der PKS sind dazu 2 645 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert. In Anlage 2 sind die Tatörtlichkeiten aller Fälle abgebildet, in denen das Tatmittel Messer eingesetzt oder mit diesem gedroht wurde und bei denen mindestens ein Nichtdeutscher als Tatverdächtiger erfasst wurde. Eine Beteiligung in einem Fall lässt nicht den Rückschluss zu, dass dieser Tatverdächtige auch das Tatmittel Messer genutzt oder mit diesem gedroht hat. Die prozentuale Berechnung basiert auf 3 392 Fällen, an denen nichtdeutsche Tatverdächtige beteiligt waren.

5. Wie lauteten die Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben.)

In Anlage 3 sind die Vornamen und deren Anzahl der deutschen Tatverdächtigen dargestellt, die in den Fällen unter Nutzung des Tatmittels Messer beteiligt waren.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner