Antragder AfD-Fraktion vom 19.05.2020
Fokus auf das wirklich Wichtige in Zeiten von Corona. Prioritäten bei den Staatsausgaben in NRW!
I. Ausgangslage
Die gegenwärtige Corona-Krise wird nach bisherigen Prognosen zu einem ungeahnten Wirtschaftszusammenbruch führen. Die Bundesregierung rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 Prozent.1 Manche Ökonomen rechnen mit einem schlimmeren Absturz der Wirtschaftsleistung als während der Finanzkrise.
Für 10,1 Millionen Arbeitnehmer ist aktuell Kurzarbeit angesagt. Das betrifft fast jeden fünften Erwerbstätigen.2 Das bedeutet zwar nicht, dass diese Hilfen jedem Unternehmen gewährt werden, aber es ist mit einer sehr hohen Zahl von Menschen in Kurzarbeit zu rechnen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier rechnet mit mehr Kurzarbeitern als zur Zeit der Finanzkrise. Minijobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld; sie sind also in diesen Zahlen noch gar nicht enthalten.
Bund und Länder haben beispiellose Konjunkturhilfen auf den Weg gebracht. Allein das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Verschuldungsrahmen i.H.v. 25 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krise bereitgestellt. Der Bund plant in diesem Jahr wegen der Corona-Krise neue Kredite i.H.v. 156 Milliarden Euro. Die haushaltswirksamen Maßnahmen betragen 353,3 Milliarden Euro, und der Umfang der Garantien beläuft sich laut Bundesfinanzministerium auf 819,7 Milliarden Euro.3
Die Landesregierung hat für dieses Jahr einen weiteren Nachtragshaushalt mit 10 Milliarden an zusätzlichen Garantien für die NRW.Bank eingebracht.
Diese Zahlen zeigen, dass es dringend an der Zeit ist, alle Ausgaben des Staats auf ihre Wichtigkeit, Dringlichkeit oder Notwendigkeit hin zu überprüfen. Es ist unumgänglich, zu klären, welche Ausgaben angesichts der neuen Lage wirklich wichtig und dringend sind oder zum jetzigen Zeitpunkt verzichtbar sind und auf welche völlig und dauerhaft verzichtet werden kann. Insbesondere stellen sich diese Fragen vor dem Hintergrund, dass etwa bisher an Universitäten Genderlehrstühle gegenüber Pharmazielehrstühlen bevorzugt ausgestattet werden4.
Brauchen wir wirklich eine Filmstiftung, die jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag erhält? Benötigen wir ausufernde Fördermaßnahmen im Bereich LGBTIQ, wo doch die Finanzierung der Schutzfähigkeit des Staats Priorität haben sollte?
Die Landesregierung befindet sich aktuell in der Phase der ressortinternen Aufstellung des Landeshaushalts für das Jahr 2021. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Staatsausgaben zu priorisieren und insbesondere Sparmaßnahmen in den einzelnen Ressorts zu identifizieren, diese nicht mehr im neuen Haushalt zu finanzieren sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes zu schaffen. Die Corona-Krise sollte als Chance genutzt werden, um die Finanzierung von fragwürdigen Ausgaben auf Kosten des Steuerzahlers endlich einzustellen.
Der Fokus der Ausgaben des Landes muss auf den wirtschaftlichen Wiederaufbau nach Corona, auf die staatlichen Kernaufgaben und auf die Behebung von Defiziten, die in Folge der Corona-.Krise z.B. im Gesundheitswesen zu Tage getreten sind, ausgerichtet sein. Für alles andere ist zur Zeit kein Geld da.
II. Der Landtag stellt fest,
dass der politische Fokus aller staatlichen Institutionen auf der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben und die Behebung von in Folge der Corona-Krise zu Tage getretenen Defiziten in NRW zu liegen hat.
III. Der Landtag beschließt:
- Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2021 auf die Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus nach der Corona-Krise, staatliche Kernaufgaben und der Behebung von zu Tage getretener Defizite zu fokussieren.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Aufstellung des Haushalts 2021 die Ausgaben insbesondere in den folgenden Themenfeldern ressortübergreifend gänzlich zu streichen bzw. auf das verfassungsmäßig mögliche zu kürzen:
- Gleichstellungsmaßnahmen (mit Ausnahme der Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und denen zum konkreten Schutz vor Gewalt)
- Gleichstellungsbeauftragte
- Genderforschung z.B. Genderprofessuren
- LGBTIQ (mit Ausnahme der Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und zum konkreten Schutz vor Gewalt)
- Förderung von linksradikalen Jugendorganisation im Rahmen des Kinder- und Jugendförderderplans
- Politische Bildung (soweit diese den Kampf gegen bestimmte demokratiekonforme Meinungen betrifft)
- Ausgaben für politische Stiftungen und politische Bildungswerke
- Europa, Internationale Angelegenheiten und „Eine Welt“
- Film- und Medienförderung (Ausnahme digitale Infrastruktur)
- neue Stellen in der Ministerialbürokratie (außer für Stellen zur Bewältigung der Corona-Pandemie)
Roger Beckamp
Sven Tritschler
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/altmaier-corona-rezession-101.html
2 https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/10-1-mio-in-kurzarbeit-308-000-corona-arbeitslose-70364008.bild.html
3 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html
4 Josef Kraus, „Die sogenannte Gender-Forschung greift um sich“, Tichys Einblick, 4. August 2019