Bildung von Rücklagen bzw. Sondervermögen für Menschen, die in NRW aus humanitären Gründen aufgenommen wurden

Kleine Anfrage
vom 22.10.2020

Kleine Anfrage 4619der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 22.10.2020

 

Bildung von Rücklagen bzw. Sondervermögen für Menschen, die in NRW aus humanitären Gründen aufgenommen wurden

Im Rahmen der Großen Anfrage 211 erkundigte sich die AfD-Fraktion bei der Landesregierung unter den Fragen 17a – d nach gebildeten Rücklagen und Sondervermögen für den gemäß der Fragen 4-10 definierten Personenkreis. Die Landesregierung konnte diese Frage nicht beantworten.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein konnte – im Gegensatz dazu – Sondervermögen in Höhe von 24,5 Mio. Euro benennen.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang wurden Rücklagen und Sondervermögen, gemäß der Fragestellung zu Frage 17 der Großen Anfrage 211, für die Jahre von 2014 bis 2020 in NRW gebildet?
  2. Welche entsprechenden Werte ergeben sich im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre von 2021 bis 2023?

(Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 8 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10695

2 Vgl. Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 19/2126; Anlage 8


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4619 mit Schreiben vom 25. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. In welchem Umfang wurden Rücklagen und Sondervermögen, gemäß der Fragestellung zu Frage 17 der Großen Anfrage 21, für die Jahre von 2014 bis 2020 in NRW gebildet?
  2. Welche entsprechenden Werte ergeben sich im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre von 2021 bis 2023?

(Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 8 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW)

Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.

Wie bereits in der Antwort zu der genannten Frage 17 in der Großen Anfrage 21 dargestellt, werden die Haushaltsmittel bei der Veranschlagung und Verausgabung mit keinen persönlichen Merkmalen versehen. Eine Differenzierung nach den in den Fragen 4 bis 10 der Großen Anfrage 21 bezeichneten Personenkreisen ist daher nicht möglich.

Die erbetenen Daten liegen dementsprechend der Landesregierung nicht vor und können somit auch nicht mitgeteilt werden.

 

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