Kleine Anfrage 4616der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 22.10.2020
Statistik zur Anzahl der Beamten, Richter und Arbeitnehmer (einschließlich der entsprechend angefallenen Personalkosten), die mit Angelegenheiten für aus humanitären Gründen aufgenommene Menschen beschäftigt waren/sind
Im Rahmen der Großen Anfrage 211 erkundigte sich die AfD-Fraktion bei der Landesregierung unter den Fragen 14a – i nach Ausgaben in Nordrhein-Westfalen für den gemäß der Fragen 4-10 definierten Personenkreis. Dabei handelte es sich um die Anzahl der Beamten, Richter und Arbeitnehmer (einschlißlich der entsprechend anfallenden Personalkosten), die unmittelbar bzw. mittelbar für den Personenkreis gemäß der Fragen 4-10 der Großen Anfrage tätig werden. Die Landesregierung konnte in diesem Zusammenhang ausschließlich zusätzliche Kosten im Bereich der Justiz beziffern.
Im Gegensatz dazu war die Landesregierung in Schleswig-Holstein in der Lage, für zahlreiche andere Bereiche Angaben zu machen,2 so zu den Einzelplänen 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10 und 13. Dabei handelt es sich um die Einzelpläne folgender Bereiche:
- Ministerpräsident und Staatskanzlei;
- Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung;
- Finanzministerium;
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus;
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur;
- Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz;
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren;
- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Personalzahlen ergeben sich, gemäß der Fragestellung zu Frage 14 der Großen Anfrage 211, für die Jahre von 2014 bis 2020 für NRW?
- Welche Personalkosten ergeben sich, gemäß der Fragestellung zu Frage 14 der Großen Anfrage 211, für die Jahre von 2014 bis 2020 für NRW?
- Welche Werte ergeben sich im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre von 2021 bis 2023?
(Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 5 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW)
Gabriele Walger-Demolsky
1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10695
2 Vgl. Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 19/2126; Anlage 5
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4616 mit Schreiben vom 25. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Welche Personalzahlen ergeben sich, gemäß der Fragestellung zu Frage 14 der Großen Anfrage 21, für die Jahre von 2014 bis 2020 für NRW?
- Welche Personalkosten ergeben sich, gemäß der Fragestellung zu Frage 14 der Großen Anfrage 21, für die Jahre von 2014 bis 2020 für NRW?
- Welche Werte ergeben sich im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre von 2021 bis 2023?
(Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 5 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW)
Die Fragen 1 – 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie bereits in der Antwort zu der genannten Frage 14 in der Großen Anfrage 21 dargestellt, werden die Haushaltsmittel bei der Veranschlagung und Verausgabung mit keinen persönlichen Merkmalen versehen. Dieses gilt ebenfalls für die im Landeshaushalt veranschlagten Planstellen und Stellen. Eine Differenzierung nach den in den Fragen 4 bis 10 der Großen Anfrage 21 bezeichneten Personenkreisen ist daher nicht möglich.
Die erbetenen Daten liegen dementsprechend der Landesregierung nicht vor und können somit auch nicht mitgeteilt werden.