Kleine Anfrage 4892des Abgeordneten Nic Vogel vom 27.01.2021
Ingenieursbauwerke – Prüfungsstau bei Straßen.NRW
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen betreut nach eigenen Angaben (Stand vom 31. Dezember 2019) einen Bestand von 29.672 Ingenieursbauwerken. „Ein Drittel ist jährlich einer Bauwerksprüfung nach DIN 1076 zu unterziehen (rechnerischer Durchschnitt). Entsprechend des Erlasses vom 21. März 2011 (VIIA3-62-90/2011 .01) meldete der Landesbetrieb am 13. März 2012 erstmalig einen Überhang von insgesamt 9.92 Prüfungen. Diese Situation hat sich seither verbessert, ist aber mit einem Überhang von insgesamt 5.103 Prüfungen weiterhin signifikant.“1
Unmittelbar nach dem Unfall auf der A3 am 13. November 2020 beauftragte das Ministerium beim Landesbetrieb ein Konzept für den schnelleren Abbau dieses Prüfüberhangs. Die bisher üblichen Verfahren bei Überwachung, Abnahme und Prüfung von Bauprojekten sollen von einem externen Gutachter überprüft und bewertet werden.
In diesem Gutachten sollen auch Aussagen darüber getroffen werden, ob bei der Bauaufsicht, bei der Überwachung von Baumaßnahmen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen sowie bei der späteren Bauwerksprüfung Verbesserungspotenziale bestehen und welche das sein könnten. Ob Änderungen bei der Prüf- und Abnahmepraxis erforderlich werden, wird anschließend auf der Grundlage des Gutachtens zu entscheiden sein.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Für wie viele Ingenieursbauwerke in Nordrhein-Westfalen wurde die Zuständigkeit zum 1. Januar 2021 vom Landesbetrieb Straßen.NRW an die Autobahn GmbH übertragen?
- Wann plant das Verkehrsministerium, dem Landtag das vom Landesbetrieb in Auftrag gegebene Konzept eines umfassenderen und schnelleren Abbaus dieses Prüfüberhangs vorzustellen?
- Wann rechnet die Landesregierung mit einem Ergebnisbericht der externen Gutachter, welche die bisherigen Verfahren bei Überwachung, Abnahme und Prüfung von Bauprojekten überprüfen und bewerten sollen?
- Führt der Landesbetrieb Straßen.NRW ein Zentralregister zur Sammlung und Auflistung aller Ingenieursbauwerke sowie aller Lärmschutzwände, Baukonstruktionen und externen Bauunternehmen?
Nic Vogel
1 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4369.pdf, Drucksache 17/4369
Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4892 mit Schreiben vom 23. Februar 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
- Für wie viele Ingenieursbauwerke in Nordrhein-Westfalen wurde die Zuständigkeit zum 1. Januar 2021 vom Landesbetrieb Straßen.NRW an die Autobahn GmbH übertragen?
Gemäß Datenbestand ist bei insgesamt 21.243 Teilbauwerken2 die Zuständigkeit vom Landesbetrieb Straßenbau NRW an die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Neben Brückenbauwerken handelt es sich dabei um Stützwände, Tunnelbauwerke, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke (z.B. Entwässerungsschächte, Regenrückhaltebecken, etc.).
- Wann plant das Verkehrsministerium, dem Landtag das vom Landesbetrieb in Auftrag gegebene Konzept eines umfassenderen und schnelleren Abbaus dieses Prüfüberhangs vorzustellen?
Ausweislich des in der Kleinen Anfrage in Auszügen zitierten Berichtes (Drucksache 17/4369) hat das Ministerium für Verkehr den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen beauftragt, ein Konzept zu erstellen, um den Prüfüberhang weiter und schneller abzubauen. Nach Vorlage des endgültigen Konzepts erfolgt eine Unterrichtung des Landtags. Diese ist für das zweite Quartal 2021 geplant
- Wann rechnet die Landesregierung mit einem Ergebnisbericht der externen Gutachter, welche die bisherigen Verfahren bei Überwachung, Abnahme und Prüfung von Bauprojekten überprüfen und bewerten sollen?
Der Abschlussbericht wird in der 2. Jahreshälfte 2021 erwartet.
- Führt der Landesbetrieb Straßen.NRW ein Zentralregister zur Sammlung und Auflistung aller Ingenieursbauwerke sowie aller Lärmschutzwände, Baukonstruktionen und externen Bauunternehmen?
Alle Ingenieurbauwerke sind mit den relevanten spezifischen Bauwerksdaten in der zentralen Bauwerksdatenbank „SIB-Bauwerke“ aufgeführt. Darin sind auch Angaben zu bisher tätig gewordenen Baufirmen enthalten.
2 Die Datenerfassung der Bauwerke im Zusammenhang mit den Bundesfernstraßen erfolgt bundesweit einheitlich nach der „Anweisung Straßeninformationsbank für die SIB-Bauwerke“. Hiernach werden nicht Bauwerke, sondern Teilbauwerke erfasst. Im Zuge von Autobahnen besteht z.B. eine Brücke meist aus mehreren Teilbauwerken.