Kleine Anfrage 5043des Abgeordneten Markus Wagner vom 25.02.2021
Nachfrage zum Umgang des Verfassungsschutzes mit apologetischen Bezugnahmen auf Marx und Lenin
Die Landesregierung teilt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage 29 der Fraktion der AfD, Drs. 17/12264, auf die Frage 17, ob affirmative und apologetische Bezugnahmen auf Lenin und Marx erste tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darstellten, mit:
„Bezugnahmen zu Ereignissen oder Personen der Zeitgeschichte können, müssen aber nicht zwingend einen Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen darstellen. So ist beispielsweise die Errichtung einer Lenin-Statue durch die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) vor ihrer Bundesparteizentrale in Gelsenkirchen Ausdruck der revolutionär-kommunistischen Ausrichtung der MLPD.“
Da die AfD-Fraktion allerdings nicht nach allgemeinen Bezugnahmen, sondern vielmehr nach Bezugnahmen affirmativer und apologetischer Art gefragt hatte, bewerte ich diese Antwort als unzureichend und frage die Landesregierung daher erneut:
- Stellen affirmative und apologetische Bezugnahmen auf Lenin und Marx erste tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar?
- Welchen Einfluss auf die Gesamtbewertung des Essener Kreisverbandes der Partei Die Linke hat die unter Ziffer 1. erfragte Einschätzung?
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5043 mit Schreiben vom 24. März 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
- Stellen affirmative und apologetische Bezugnahmen auf Lenin und Marx erste tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar?
Es wird erneut auf die Antwort zu Frage 17 der Großen Anfrage 29 verwiesen (Drs. 17/12264). Diese galt für Bezugnahmen jeglicher Art. Eine allgemeingültige Bejahung oder Verneinung der Frage ist nicht möglich, da es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
- Welchen Einfluss auf die Gesamtbewertung des Essener Kreisverbandes der Partei Die Linke hat die unter Ziffer 1. erfragte Einschätzung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.