Die Landesregierung hat den Bürger umfassend über die Kosten der Flüchtlingspolitik zu informieren – Kostentransparenz im Landeshaushalt herstellen

Antrag
vom 16.03.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 16.03.2021

 

Die Landesregierung hat den Bürger umfassend über die Kosten der Flüchtlingspolitik zu informieren Kostentransparenz im Landeshaushalt herstellen

I. Ausgangslage

Mehr als fünf Jahre nach den weitreichenden grundlegenden Entscheidungen der Bundeskanzlerin in der Flüchtlingspolitik fehlen immer noch verlässliche Zahlen zu den Kosten, die dem Steuerzahler in der Folge dieser Entscheidung des Jahres 2015 entstanden sind und auch weiterhin entstehen werden. Die Frage, was die Aufnahme von über zwei Millionen Menschen insgesamt gekostet hat, blieb bisher unbeantwortet.

Friedrich Merz (CDU) sorgte im Dezember 2020 für „Aufregung“, als er die These aufstellte, dass es ohne die Zuwanderung der Jahre 2015 und 2016 eine Million Hartz-IV-Empfänger weniger gäbe.1

Ein Gutachten des FiFo-Instituts Köln,2 das von einer Expertenkommission der Robert-Bosch-Stiftung unter dem damaligen Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Armin Laschet, angeregt wurde, bezifferte im Februar 2016 die Kosten auf ca. 12.756 € pro Asylbewerber und Jahr. Der Entwicklungshilfeminister Gerd Müller offenbarte im Juni 2017 in einer Talkshow: „Für eine Million Flüchtlinge in Deutschland geben wir dieses Jahr 30 Milliarden Euro aus“3. Das sind 30.000 € jährlich bzw. 2.500 monatlich pro Migrant. Der ehemalige Bundesminister der CSU, Peter Ramsauer, kam im Dezember 2016 auf ein identisches Ergebnis.4

Mit Stand vom 31. Dezember 2020 befanden sich 250.942 Personen mit einem anerkannten Schutzstatus,5 74.374 ausreisepflichtige Personen (davon 64.860 Personen mit einer Duldung)6, 43.820 Gestattete sowie 69.155 Personen mit einem sonstigen humanitären Aufenthaltstitel in NRW – insgesamt 438.291 Personen. Danach ergeben sich allein für die sich in NRW aufhaltenden Personen Kosten zwischen 5,6 (FiFo-Institut Köln) und 13,1 (Berechnungsmethode nach Entwicklungshilfeminister Gerd Müller und Peter Ramsauer) Mrd. Euro jährlich.

Beide Berechnungsmethoden erscheinen allerdings nicht vollständig. Der Steuer- und Finanzexperte B. R. rechnete bereits im Jahre 2017 mit Gesamtkosten in Höhe von 900 Mrd. Euro für den Steuerzahler. Vorausgesetzt wurden bei dieser Berechnung zwei Mio. Menschen und eine Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren.7

Wie aus einem Regierungsdokument hervorgeht, gab der Bund im Jahre 2018 23 Milliarden Euro aus, um Fluchtursachen zu bekämpfen und eingetroffene Migranten zu versorgen.“8 Nach Informationen der NZZ kam das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) bereits im Jahre 2017 auf einen Betrag von jährlich 50 Milliarden. Das Kieler Institut für Wirtschaftsforschung kalkulierte bis zu 55 Milliarden Euro pro Jahr.9

Entscheidend ist die Frage, welche Kosten bei der jeweiligen Berechnung berücksichtigt wurden. Zudem bleibt offen, wie hoch die finanzielle Belastung speziell für den Landeshaushalt NRW ist, welche Kostenbestandteile in die jeweilige Rechnung einfließen und welche Einnahmen gegengerechnet werden. Es fehlen verbindliche, bundesweit einheitliche Standards bei der Berechnung.

Durch die Intransparenz und die Unkenntnis der genauen Kosten der Flüchtlingspolitik entlastet der Bund die Länder nur unzureichend. Wie ein Bericht der Bundesregierung ergeben hat, weisen einige Länder darauf hin, dass ihre Kosten sehr viel höher lägen als die Mittel, die der Bund ihnen an Unterstützung gewähre. Danach liegt die Bundesbeteiligungsquote an den flüchtlings- und integrationsbezogenen Ausgaben der Länder teilweise bei lediglich 20 Prozent. 10

Insbesondere müssen die tatsächlichen Gesamtkosten aller Dimensionen der Versorgung vor Ort (in den Ländern und Kommunen) in den Blick genommen werden; an einer derartigen Gesamtrechenschaft müssten die Landesregierung und der Landtag NRW ein elementares Interesse haben, um der grundlegende Informationspflicht dem Bürger gegenüber nachzukommen.

Neben den jährlich anfallenden Kosten sind auch die volkswirtschaftlich zu erwartenden Langzeitkosten in den Blick zu nehmen. Außer Integrationsmaßnahmen, wie etwa dem Spracherwerb, sind auch die – in Anbetracht der mitgebrachten, oft unterdurchschnittlichen Qualifikationen – nötig werdenden besonderen Ausbildungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Ebenso muss der Erfolg dieser Maßnahmen kontrolliert werden: Wie viele Arbeitsjahre werden sich für welchen Prozentsatz der Migranten im Durchschnitt ergeben? Welche effektiven Zuzahlungskosten bei Renten und Sozialhilfe werden sich auf Jahrzehnte hinaus ergeben? Wo sich Kosten nicht leicht erfassen oder zuordnen lassen, sollten qualifizierte Gutachten, die von unabhängigen finanzwissenschaftlichen Instituten zu erstellen sind, diese entsprechend abschätzen. Insbesondere sollten die Gutachten auch die indirekten Wirkungen der Migration nach Deutschland beleuchten, z. B. die Mietpreissteigerung durch Wohnraumverknappung in den Ballungsgebieten.11

Zuwanderer12 mit Fluchtgeschichte profitieren grundsätzlich auch von Gemeingütern, die vor der Zuwanderung aufgebaut wurden. Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Verkehrsinfrastruktur oder auch die Justiz.

II. Fehlende Transparenz im Landeshaushalt

Insbesondere durch die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA) entstehen hohe Kosten. Bereits im Jahre 2017 kosteten die Unterbringung und die Betreuung nur eines UmA durchschnittlich rund 50.000 € im Jahr.13 Zudem können zu weiteren entscheidenden Positionen wie Krankenhilfe, Fahrt- oder Dolmetscherkosten keine oder nur veraltete Angaben gemacht werden. Um die Gesamtkosten der UmA transparent darzustellen, müssten diese Kosten explizit in die Rechnung einfließen.

Im sozialen Bereich entstehen z.B. durch die psychosoziale Beratung der aufgenommenen Personen zusätzliche finanzielle Belastungen. Bei der sozialen Beratung von Flüchtlingen gibt es im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements zusätzliche Beratungsleistungen, ohne entsprechende Differenzierung nach den Leistungsempfängern.

Im kulturellen Bereich entstehen beispielsweise Einnahmeverluste durch kostenfreie Eintritte. Im Haushaltstitel „Zuweisungen an die Gemeinden für Orchester, Musikschulen und Musikfeste“ sind u.a. „Projekte zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Musikkulturen“ enthalten. Im Titel „Sonstige Zuschüsse zur Förderung der Breitenkultur“ geht es auch um „Vorhaben in der Musik zur Interkulturalität“. Auch hier werden spezielle Ausgaben für Zuwanderer mit Fluchtgeschichte nicht kenntlich gemacht.

Da in Arbeitsmarktstatistiken grundsätzlich nicht nach dem Aufenthaltsstatus differenziert wird, sondern nur nach der Nationalität, lässt sich die Anzahl der ALG-II-Bezieher aus dem Kreis der Zuwanderer mit Fluchtgeschichte nicht genau bestimmen.14 Eine Annäherung bietet hierbei die Arbeitslosenstatistik. Für das Jahr 2018 bezifferte die Landesregierung die Arbeitslosenquote der deutschen Bevölkerung mit 5,8 Prozent, die der EU-Bürger mit 11,3 Prozent und die der sonstigen ausländischen Bevölkerung mit 17,4 Prozent. Bei den Hauptherkunftsländern der Flüchtlingsmigration ergeben sich im Vergleich folgende Werte: Syrien 48,4 Prozent, Irak 41,9 Prozent oder Iran 28,9 Prozent, jeweils nicht differenziert nach Zuwanderern mit Fluchtgeschichte oder beispielsweise qualifizierten Zuwanderern, die bereits seit Jahrzehnten in NRW leben.14

Ebenfalls ungeklärt bleibt die Frage, ob sich nach erfolgreicher Beschulung und einer ebensolchen Ausbildung im anschließenden Arbeitsleben tatsächlich ein Rentenniveau erreichen lässt, welches dazu führt, dass staatliche Leistungen im Alter nicht notwendig sind.

Der Staat überweist eine Pauschale von rund 97 € pro ALG-II-Empfänger an die Gesetzlichen Krankenkassen für deren Gesundheitsversorgung15. Diese Pauschale ist aber nicht kostendeckend. So beklagte die Vorsitzende des Spitzenverbands der Krankenkassen, D. P.16, dass die Überweisungen des Staates an die Kassen nur 38 Prozent der dort anfallenden Ausgaben für ALG-II-Bezieher, Aufstocker und Arbeitslose decke. Unter den ALG-II-Empfängern befinden sich zahlreiche Zuwanderer mit Fluchtgeschichte.

Im Bereich der Schul- und Hochschulpolitik gibt es, neben der Aufnahme in das reguläre Schulsystem, besondere Angebote aus den Einzelhaushalten des Schulministeriums sowie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Dazu können ein muttersprachlicher Unterricht, besondere Beratungsleistungen oder auch die Ausgabe von digitalen Endgeräten gehören.

Zuwanderer mit Fluchtgeschichte werden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) rein statistisch überproportional oft straffällig. Unbeantwortet blieb in der Vergangenheit die Frage, wie viele Arbeitsstunden Landes- und Bundespolizei seit dem Jahre 2015 zusätzlich für diesen Personenkreis aufwenden mussten. Über die angefallenen Arbeitsstunden ließen sich Fall-Kosten berechnen.

Die Anzahl der islamistischen Gefährder in Deutschland ist seit dem Jahre 2015 erheblich gestiegen. Mit Stand vom 31. Dezember 2020 halten sich in Nordrhein-Westfalen 201 Gefährder und 180 Relevante Personen aus dem Bereich „PMK-Religiöse Ideologie“ auf.17 Dieser Personenkreis ist zum Teil in Folge der Flüchtlingspolitik nach Deutschland gelangt. Hier entstehen, bedingt durch den erforderlichen Personaleinsatz, erhebliche Kosten für umfangreiche Sicherungsmaßnahmen.

Zusätzliche Stellen bedeuten Mehrkosten für den Bund und die Länder. Außerdem sind diejenigen Kosten in die geforderten Berechnungen einzubeziehen, die bei Polizeieinsätzen, beim Landesamt für Verfassungsschutz, bei den Gerichten und in Justizvollzugsanstalten anfallen, sowie die durch Straftaten hervorgerufene Schäden und Kosten.

Die Justiz wird von Asylbewerbern überproportional zu ihrem Bevölkerungsanteil in Anspruch genommen. Schätzungsweise münden 90 Prozent der abgelehnten Asylbescheide in einem Klageverfahren. Laut dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter sind deshalb aktuell ca. 330.000 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig.

III. Der Landtag stellt fest:

  1. Die direkten und indirekten Kosten der Flüchtlingsmigration sind bis heute im Landeshaushalt nicht umfassend dargestellt. Dieser Missstand soll zukünftig mit einem entsprechenden jährlichen Bericht behoben werden. Die Bürger haben das Recht, vollständig und transparent über die tatsächlichen Gesamtkosten aufgeklärt zu werden, die durch Zuzug bzw. Aufnahme einschließlich Versorgung derjenigen Zuwanderer anfallen, die unter Verweis auf ihre „Schutzbedürftigkeit“ nach Deutschland gekommen sind.
  2. Die Probleme der genauen Kostenerfassung gründen zunächst in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und in der geteilten Zuständigkeit der Kommunen, der Länder und des Bundes bei der Versorgung dieser Migranten. Zudem stecken viele Kosten, die durch diese Personengruppe anfallen, in Haushaltstiteln, die nicht speziell der Migration zugeordnet sind. Schließlich sind andere Kosten weder in den Haushaltsplänen des Bundes noch in denen der Länder und Kommunen hinreichend und vollständig abgebildet.
  3. Die tatsächlichen migrationsbezogenen Kosten der Länder sind – jenseits ihres vom Bund bezuschussten Anteils – nach einheitlichen, länderübergreifenden Kriterien zu erheben. Diese Daten werden zudem von der Bundesregierung zur Bewertung und zur Folgekostenabschätzung ihrer grundlegenden politischen Weichenstellungen ebenfalls benötigt, insbesondere zur Festlegung der Höhe der Bezuschussung der Länder.
  4. Zur Ermöglichung einer Gesamtbewertung der finanziellen Konsequenzen der Migrationspolitik ist eine klare Abschätzung der relevanten Langzeit-Folgekosten erforderlich. In einem entsprechend ausführlicheren Bericht sollen nicht nur die direkten und die indirekten Kosten aufgeführt werden, sondern diese auch – nach Möglichkeit – nach dem aufenthaltsrechtlichen Status der Migranten (Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung und Ausreiseverpflichtung) unterscheiden.

IV. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. ihn jährlich in einem Bericht über die dem abgelaufenen Haushaltsjahr zuzuordnenden Aufwendungen mit Bezug auf ihre Flüchtlingspolitik, die beim Land bzw. in den Einzelplänen des Landeshaushalts im Zusammenhang hiermit anfallen, inklusive jener Haushaltstitel, die diese Kosten auch enthalten, aber nicht explizit als solche ausgewiesen sind, zu informieren; und dabei

– möglichst differenziert nach dem jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status zu berichten;

– im Sinne der größtmöglichen Transparenz in diesem Bericht die anfallenden Kosten nach den jeweiligen Ministerien aufzuschlüsseln;

  1. gemeinsam mit den anderen Bundesländern verpflichtende Erfassungs- und Berichtsstandards zu entwickeln, damit die entsprechenden Informationen in einheitlicher Weise bereitgestellt werden können;
  2. ihn jährlich in einem Bericht über die aktuellen Steuer- und Sozialabgabenzahlungen der Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis, differenziert nach aufenthaltsrechtlichem Status, zu informieren, um so die Einnahmen den Ausgaben gegenüberzustellen und etwaige Fortschritte der Integration in den Arbeitsmarkt aufzuzeigen und
  3. zur Kontrolle der übermittelten bzw. nicht eindeutig zu erfassenden Posten ein Gutachten, das die entsprechenden Kosten lege artis abschätzt, bei unabhängigen finanzwissenschaftlichen Instituten in Auftrag zu geben. Die Gutachten sollen auch alle indirekten Kosten der Zuwanderung beschreiben und die Langzeitkosten für den Steuerzahler transparent und wissenschaftlich fundiert darstellen.

Gabriele Walger-Demolsky
Herbert Strotebeck
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus222607402/Friedrich-Merz-Eine-Million-Zuwanderer-in-Hartz-IV-hat-er-recht.html

2 Vgl. http://www.fifo-koeln.org/images/stories/fifo-berichte_nr_21_fluechtlingspolitik.pdf, S. 35; Stand: 22.02.2021

3 Vgl. www.welt.de/vermischtes/article165846593/Fuer-eine-Million-Fluechtlinge-geben-wir-30-Milliarden-Euro-aus.html

4 Vgl. „Plädoyer für die Freiheit des Wortes“, in Der Selbständige, Heft 12-2016, Seite 8, abrufbar unter https://www.bds-dgv.de/pdf/Ramsauer.pdf

5 Vgl. Lt.-Drucksache 17/12584

6 Stand 30.09.2020 Vgl. Lt-Vorlage 17/4212 (Sachstandsbericht staatliches Asylsystem Q3)

7 Vgl. https://www.focus.de/finanzen/news/finanzexperte-die-regierung-weiss-mehr-ueber-die-fluechtlinge-gibt-die-daten-aber-nicht-heraus_id_5300619.html

8 Vgl.www.welt.de/politik/deutschland/article193787817/Regierungsdokument-Bund-gab-23-Milliarden-Euro-fuerFluechtlingsthemen-aus.html, Stand 08.01.2020

9 Vgl. https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/die-fluechtlingskosten-sind-ein-deutsches-tabuthema-ld.1316333

10 Vgl. DS 19/10650, aufrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/106/1910650.pdf, S. 1, Stand, 09.01.2020

11 Vgl. www.welt.de/finanzen/immobilien/article189134261/Mietspiegel-Index-Experten-sehen-Arbeit-und-Migration-als-Ursache-fuer-steigende-Mieten.html, Stand, 09.01.2020

12 Definition der Gruppe der „Zuwanderer“ gemäß der bundeseinheitlichen Richtlinie zur Führung der PKS; Vgl. https://polizei.nrw/sites/default/files/2020-09/PKS_Jahrbuch_2019.pdf S.4

13 Vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article173425414/Fluechtlinge-50-000-Euro-pro-unbegleiteten-Jugendlichen.html, Stand 09.01.2020

14 Vgl. Lt.-Drucksache 17/9630

15 Vgl. GKV-Spitzenverband, Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der AfD „Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“, DS 19/4538, S. 2, aufrufbar unter: www.bundestag.de/resource/blob/571514/ 8578044929e7b6079bc5fc8cc690738a/19_14_0034-7-_GKV_GKV-VEG-data.pdf, Stand 09.01.2020

16 Vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bund-erstattet-krankenkassen-m illiarden-zu-wenig-15341447.html, Stand, 08.01.2020

17 Vgl. Lt.-Drucksache 17/12583