Kleine Anfrage 57
der Abgeordneten Andreas Keith und Dr. Hartmut Beucker vom 29.06.2022
Badeseen und Badeunfälle in NRW
Eine neue Karte zu Badeseen soll den Bewohnern Nordrhein-Westfalens bei ihrer Freizeitplanung helfen. Auf der Online-Karte des Landesstatistikamts IT.NRW sind die Lage und die Wasserqualität der Seen angegeben, wie die Behörde am 27. Juni 2022 mitteilte.1
An dem vom Landesstatistikamt IT.NRW aufgeführten Otto-Maigler-See in Hürth ist es erst am 18. Juni zu einer tödlichen Tragödie gekommen. Ein 18-Jähriger ging im See unter und tauchte laut Augenzeugenberichten nicht mehr auf. Die Feuerwehr konnte den jungen Mann zwar bergen, er verstarb jedoch allen Reanimationsversuchen zum Trotz in der Uniklinik Köln.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- In der Auflistung zu den Badegewässern findet man eine Reihe von Informationen zu Messwerten, Bewertung der Messwerte, Fotos, Karten und Profile. Wieso werden die Informationen nicht dahingehend ergänzt bzw. erweitert, inwiefern vor Ort eine Überwachung durch Rettungsschwimmer gewährleistet wird?
- Wie viele Badeunfälle sind in diesem Jahr bis zum 30. Juni 2022 zu verzeichnen? (Bitte aufschlüsseln nach Badeseen, Flüssen, Schwimmbädern und Art des Badeunfalls)
- Wie viele der Badeunfälle aus Frage 2 endeten für die Betroffenen tödlich?
- Wie viele Rettungseinsätze sind im Zusammenhang mit Badeunfällen in diesem Jahr bis zum 30. Juni 2022 in Nordrhein-Westfalen ausgelöst worden? (Bitte aufschlüsseln nach Art der eingeleiteten Rettungsmaßnahme)
- Welche konkreten Pläne verfolgt die Landesregierung, um Badeunfälle zu minimieren?
Andreas Keith
Dr. Hartmut Beucker
1https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/instant/minimalist/index.html?appid=94c832476ed1459cb72b30ea40d
2 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/badeunfall-huerth-ursache-100.html
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 57 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, der Ministerin für Schule und Bildung und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr namens der Landesregierung beantwortet.
- In der Auflistung zu den Badegewässern findet man eine Reihe von Informationen zu Messwerten, Bewertung der Messwerte, Fotos, Karten und Profile. Wieso werden die Informationen nicht dahingehend ergänzt bzw. erweitert, inwiefern vor Ort eine Überwachung durch Rettungsschwimmer gewährleistet wird?
Die interaktive Online-Karte „Badeseen in NRW“ wurde seitens des Statistischen Landesamtes – IT.NRW – als Erreichbarkeitsanalyse erstellt. In Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurden zudem Daten über die jeweilige Badegewässerqualität einbezogen. Gleichwohl handelt es sich primär um eine analytische Abbildung der Erreichbarkeit von Badeseen in Nordrhein-Westfalen.
Sowohl die sichere Ausgestaltung als auch die Organisation des Badebetriebes liegen im örtlichen Verantwortungsbereich und somit in der Hand der Kommunen sowie der Betreiberinnen und Betreiber von Badestätten. Diese veröffentlichen die ggf. vorhandenen Badeaufsichten an offenen Gewässern in eigener Zuständigkeit und eigenen Kanälen. Auch vor Ort angebrachte Hinweisschilder geben Aufschluss hierüber.
- Wie viele Badeunfälle sind in diesem Jahr bis zum 30. Juni 2022 zu verzeichnen? (Bitte aufschlüsseln nach Badeseen, Flüssen, Schwimmbädern und Art des Badeunfalls)
- Wie viele der Badeunfälle aus Frage 2 endeten für die Betroffenen tödlich?
- Wie viele Rettungseinsätze sind im Zusammenhang mit Badeunfällen in diesem Jahr bis zum 30. Juni 2022 in Nordrhein-Westfalen ausgelöst worden? (Bitte aufschlüsseln nach Art der eingeleiteten Rettungsmaßnahme)
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 – 4 gemeinsam beantwortet.
Die angefragten Daten zu Badeunfällen und den damit verbundenen Rettungseinsätzen liegen der Landesregierung nicht vor. Sie werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Abfrage bei den Kreisen, Städten und Gemeinden zur händischen Auswertung der erfragten Daten für den Abfragezeitraum ist innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
- Welche konkreten Pläne verfolgt die Landesregierung, um Badeunfälle zu minimieren?
Die in der Wasserrettung tätigen Hilfsorganisationen, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Wasserwacht), sowie der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen (SV NRW) betreiben alljährlich aktiv zum Start der Sommersaison Aufklärung und stellen Materialien auf ihren jeweiligen Webseiten zur Verfügung. Um die jüngere Bevölkerung zu erreichen, werden zur Aufklärung auch zunehmend soziale Medien genutzt.
Grundsätzlich sind die ersten Verantwortlichkeiten in der Wassergewöhnung der Kinder von den jeweiligen Bezugspersonen zu leisten, also vorrangig Eltern als Erziehungsberechtigte. Dazu gehört bei Spiel, Sport, Spaß im und am Wasser auch, auf die Risiken des Elementes Wasser aufmerksam zu machen. Dies beginnt schon früh vor den ersten Schwimmerfahrungen und Schwimmkursen.
Als Maßnahme zur allgemeinen Steigerung der Schwimmkompetenz befindet sich der Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 – 2022“ in der Umsetzung. Dieser beinhaltet u. a.:
- Das Programm „NRW kann schwimmen – Schwimmkurse in den Ferien“ für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 6.
- Die „Schulschwimmwoche“, bei der durch das Ministerium für Schule und Bildung jeder teilnehmenden Kommune intensive Beratung und Unterstützung angeboten wird sowie eine finanzielle Förderung der kommunalen Durchführung.
- Durchführung einer Schwimmerhebung, mit der – erstmals – landesweit einheitliche und belastbare Daten zur tatsächlichen Schwimmkompetenz der Grundschulkinder erhoben werden.
- Unterstützung und Förderung der Qualifizierung von Schwimmassistentinnen und – assistenten, insbesondere über das Förderprogramm „Sportplatz Kommune“, die Optimierung des Wasserflächenmanagements und die Verbesserung des Austausches zwischen Wissenschaft und Praktikern in der Schwimmausbildung (Schwimmkongress 2021).
Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ weiter zu entwickeln. Unter besonderer Berücksichtigung stehen dabei die Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern, der Ausbau von Kursangeboten auch für Erwachsene und Menschen mit Behinderungen und die Einrichtung eines Schwimmzentrums als zentraler Aus-und Fortbildungs-, Lern- und Veranstaltungsort.