Offene Haftbefehle in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Antwort
der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1041 vom 9. Januar 2023 der Abgeordneten Markus Wagner und Hartmut Beucker AfD

Drucksache 18/2473

Offene Haftbefehle in Nordrhein-Westfalen

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Wie die Landesregierung in ihrer Antwort vom 28.07.2022, Drucksache 18/338, mitteilt, waren zum Stichtag 7. Juli 2022 insgesamt 24.615 Haftbefehle im polizeilichen Fahndungsbestand erfasst. Im Vergleich zum Jahresbeginn hat sich somit die Zahl um mehr als 550 erhöht. Da­runter befanden sich 306 wegen Mordes und 289 wegen Totschlags mit Haftbefehl zur Fahn­dung ausgeschriebene Personen.1

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1041 mit Schreiben vom 7. Februar 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle, gleich ob zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art, wird statistisch nicht erfasst. Eine Erhebung der Daten würde im Geschäftsbereich der Justiz eine Einzelauswertung sämtlicher Verfahrensakten erfordern. Dies ist mit einem für die Rechtspflege vertretbaren Aufwand in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfü­gung stehenden Zeit nicht leistbar.

Die im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern abgefragten Zahlen beruhen zudem auf einer Stichtagsabfrage. Durch Neuausschreibungen und Löschungen kommt es zu stetigen Veränderungen im Fahndungsbestand der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher stellen Erhebungen im Fahndungsbestand zum jeweiligen Zeitpunkt lediglich eine Moment­aufnahme dar. Zudem kann die Nichtvollstreckung eines Haftbefehls in vielen Fällen eine pro­bate Sachbehandlung darstellen, z. B. weil die Haft durch eine Geldzahlung abgewendet wer­den soll oder sich die mit Haftbefehl gesuchte Person – etwa nach einem Absehen der Voll­streckung nach Auslieferung oder Abschiebung gemäß § 456a Strafprozessordnung – im Aus­land aufhält und nur für den Fall der Wiedereinreise inhaftiert werden soll.

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

  1. Wie hoch ist derzeit die Gesamtzahl offener Haftbefehle? (Bitte nach Deliktart so­wie Strafvollstreckung, Ersatzfreiheitsstrafe etc. aufschlüsseln.)

Mit Stand vom 12.01.2023 waren für Nordrhein-Westfalen insgesamt 24.562 Haftbefehle im polizeilichen Fahndungsbestand erfasst.

  1. Welche Personengruppen sind unter Bezugnahme von Frage 1 dabei ermittelt wor­den? (Bitte nach Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft sowie Deliktsgruppen auf­schlüsseln.)

Auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage 41 (LT-Drucksache 18/338, Seite 2) wird Bezug genommen.

  1. In wie vielen Fällen ist der Haftbefehl seit mehr als einem Jahr nicht vollstreckt worden?

Von den insgesamt 24.562 offenen Haftbefehlen mit Stand vom 12.01.2023 sind insgesamt 14.986 Haftbefehle seit mehr als einem Jahr im polizeilichen Fahndungssystem gespeichert.

  1. Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Personen halten sich mutmaßlich im Aus­land auf?

Auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage 41 (LT-Drucksache 18/338, Seite 2) wird Bezug genommen.

  1. Wie viele Gefangene in hoheitlicher Verwahrung, die aus einer (Gefängnis-)Ein­richtung entwichen sind, befinden sich derzeit auf der Flucht? (Bitte nach Entwei-chungsort, wie Justizvollzugsanstalt, psychiatrische Einrichtungen etc., auf­schlüsseln)

Von den zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2022 aus dem eingefriedeten Anstaltsbereich des offenen Vollzuges entwichenen Gefangenen waren am 19.01.2023 noch insgesamt 101 Personen flüchtig.

Im vorgenannten Erfassungszeitraum kam es zu einem Ausbruch eines Untersuchungsgefan­genen aus dem geschlossenen Vollzug; der Gefangene wurde innerhalb einer Stunde wieder gefasst.

 

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