Munitionsbeschaffung und -bevorratung der Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1078
der Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker und Markus Wagner vom 17.01.2023

Munitionsbeschaffung und -bevorratung der Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen

In den vergangenen Wochen war immer wieder von der schlechten Versorgung der Bundeswehr mit Munition zu hören.1 Die Bundeswehr scheint weit entfernt vom sogenannten 30-Tage-Ziel der NATO zu sein. Die Munition reicht wohl aktuell nur für 2 Tage Krieg.2

Das Land Nordrhein-Westfalen stattet ebenfalls Beamte mit Schusswaffen in erster Linie Polizisten aber auch andere z.B. Justizvollzugsbeamte aus. Diese brauchen dafür natürlich auch die notwendige Munition zu Übungs- und Einsatzzwecken. Zu letzterem kommt es hoffentlich nur selten. Jedoch sollte immer genug Munition vorhanden sein, sodass die Behörden des Landes alle möglichen Einsatzszenarien im Rahmen des Aufgabenbereichs des Landes beherrschen können. Es ist klar, dass diese Aufgaben andere als für die Bundeswehr sind.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang hat das Land Nordrhein-Westfalen Munition in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 beschafft bzw. plant die Beschaffung von Munition in diesem Jahr 2023? Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach der Art der Munition, den Lieferumfang, den Wert, Preis pro Patrone, Hersteller, Einsatzzweck, Behörde und Haushaltstitel.
  2. In welchem Umfang haben die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen Munition in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 verbraucht bzw. planen sie im Jahr 2023 zu verbrauchen? Wir bitte auch hier um eine Aufschlüsselung nach Behörde, Zweck (Einsatz, Ausbildung etc.) und Art der Munition.
  3. Mit welchen möglichen Einsatz/Verbrauchsszenarien plant das Land Nordrhein-Westfalen bei der Vorhaltung und Beschaffung von Munition?
  4. Hat das Land Nordrhein-Westfalen bei der Munitionsbeschaffung und -vorhaltung Anpassungen in Folge des Krieges in der Ukraine vorgenommen?
  5. Über welche Waffenbestände einschließlich der dafür erforderlichen Magazine verfügt das Land Nordrhein-Westfalen? Wir bitten auch hier um eine Aufschlüsselung nach den Behörden, bei der Polizei auch um eine Unterteilung nach Spezialeinheiten, Bereitschaftspolizei, Beamten im Streifendienst, der Wasserschutzpolizei und der Kriminalpolizei, Waffentypen einschließlich der Hersteller, Leihgaben anderer Länder und des Bundes.

Dr. Hartmut Beucker
Markus Wagner

 

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1 Htt p s : / /www. W e l t .de/wirt schaft/ar tic le2 4 2 3 5 7 0 1 7 /Bundes wehr-Deutsch l a n d-fehlt-neue-M u n i t i o n-und-ist-dabei-ab haengig-von-China.h t m l abgerufen am 10.01.2023

2 Htt p s : / / www. M e r k u r .de/politik/bundes wehr-deutschland-m u n i t i o n-kriegs einsatz-business-insider-u k r a i n e-krieg-hoegl-lambrecht-91 83 85 13.h t m l abgerufen am 10.01.2023


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1078 mit Schreiben vom 15. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Polizeibehörden und Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen halten Dienstwaffen und entsprechende Munition in dem für die Erfüllung der ihnen gesetzlich über­tragenen Aufgaben erforderlichen Umfang vor. Die Bevorratung ist für die Aufgabenerfüllung ausreichend und diese stets gewährleistet.

Im Bereich der Polizei werden vorwiegend als persönliche Bewaffnung die Dienstwaffe Walther P99 DAO sowie als zusätzliche Dienstwaffe auf Dienststellen die Heckler & Koch MP5 vorgehalten. Auskünfte über andere in der Polizei vorgehaltene Waffensysteme unterliegen als Verschlusssache gemäß dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Nordrhein-Westfalen und den Schutz von Verschluss­sachen (GV. NRW. S. 233) der Geheimhaltung und wurden daher bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht berücksichtigt.

  1. In welchem Umfang hat das Land Nordrhein-Westfalen Munition in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 beschafft bzw. plant die Beschaffung von Munition in diesem Jahr 2023? Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach der Art der Munition, den Lieferumfang, den Wert, Preis pro Patrone, Hersteller, Einsatzzweck, Behörde und Haushaltstitel.

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat für den Kauf der Standardmunition Action 4 einen Rah­menvertrag mit der Firma RWS GmbH in Nürnberg abgeschlossen. Die Polizeibehörden rufen ihre Bedarfe dezentral ab. Aufwendungen, u.a. für Munition der Polizei Nordrhein-Westfalen, werden aus dem Haushaltstitel 03 110 536 10 beglichen. In den Jahren 2018 bis 2022 wurden 48.617.400 Schuss Action 4 erworben. Im Jahr 2023 erfolgten durch Polizeibehörden noch keine Beschaffungen von Munition. Hierfür sind gemäß Haushaltsplan in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt 28.630.000,00 € angesetzt. Eine Aufschlüsselung nach Polizeibehörden konnte aufgrund der dezentralen Abrufe aus einem Rahmenvertrag mit vertretbarem Aufwand innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfol­gen.

Für alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Beschaffung der Munition für Übungs- und Einsatzzwecke durch die Zentrale Waffenkammer der Justiz NRW zentral durchgeführt. In dem in Rede stehenden Zeitraum sind für den Bereich des Jus­tizvollzuges für verschiedene Waffentypen zu Übungs- und Einsatzzwecken (Transportbeglei­tung, Anstaltssicherung) insgesamt 3.707.600 Schuss Munition für 1.719.690,59 € beschafft worden. Aus einsatztaktischen Gründen erfolgt keine nähere Aufschlüsselung.

  1. In welchem Umfang haben die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen Muni­tion in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 verbraucht bzw. planen sie im Jahr 2023 zu verbrauchen? Wir bitte auch hier um eine Aufschlüsselung nach Behörde, Zweck (Einsatz, Ausbildung etc.) und Art der Munition.

In der Polizei wird der Verbrauch von Munition dezentral erfasst. Die Nachbeschaffung von Munition (siehe Frage 1) erfolgt im Umfang des Verbrauches. Aus einsatztaktischen Gründen erfolgt keine nähere Aufschlüsselung.

In dem in Rede stehenden Zeitraum sind im Bereich des Justizvollzuges – auch unter Nutzung von Beständen aus den Jahren vor 2018 – insgesamt 4.060.946 Schuss Munition verbraucht bzw. für einen Verbrauch in 2023 eingeplant worden. Aus einsatztaktischen Gründen erfolgt keine nähere Aufschlüsselung.

  1. Mit welchen möglichen Einsatz/Verbrauchsszenarien plant das Land Nordrhein-Westfalen bei der Vorhaltung und Beschaffung von Munition?

Die sichere Handhabung von und der sichere Umgang mit Dienstwaffen erfordern ein hohes Maß an regelmäßigen Trainings und jährlichen Überprüfungen, die den Verbrauch und die Bevorratung an Munition maßgeblich bestimmen.

Im Bereich des Justizvollzugs wird der ganz überwiegende Teil der Munition für Übungszwe­cke beschafft. Darüber hinaus wird in den Justizvollzugseinrichtungen eine Einsatzreserve für Transporte und die Anstaltssicherung vorgehalten.

  1. Hat das Land Nordrhein-Westfalen bei der Munitionsbeschaffung und -vorhaltung Anpassungen in Folge des Krieges in der Ukraine vorgenommen?

Nein.

  1. Über welche Waffenbestände einschließlich der dafür erforderlichen Magazine verfügt das Land Nordrhein-Westfalen? Wir bitten auch hier um eine Aufschlüsse­lung nach den Behörden, bei der Polizei auch um eine Unterteilung nach Spezial­einheiten, Bereitschaftspolizei, Beamten im Streifendienst, der Wasserschutzpoli­zei und der Kriminalpolizei, Waffentypen einschließlich der Hersteller, Leihgaben anderer Länder und des Bundes.

Die Polizei verfügt aktuell über 50.793 Pistolen des Typs P99 DAO der Firma Walther GmbH mit jeweils zwei Magazinen und 7.616 Maschinenpistolen des Typs MP5 der Firma Heckler & Koch GmbH mit jeweils vier Magazinen (Stand 25.01.2023). Aus einsatztaktischen Gründen erfolgt keine nähere Aufschlüsselung.

Im nordrhein-westfälischen Justizvollzug werden derzeit 1.277 Waffen jeweils nebst Magazin vorgehalten. Aus einsatztaktischen Gründen erfolgt keine nähere Aufschlüsselung.

 

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