Dortmund: Kinderbande prügelt auf Paar in Zug ein – Droht uns ein absoluter Sittenverfall?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1493

des Abgeordneten Markus Wagner vom 07.03.2023

Dortmund: Kinderbande prügelt auf Paar in Zug ein Droht uns ein absoluter Sittenverfall?

Erneut wurde eine Regionalbahn zu einer Tatörtlichkeit und erneut führten bereits Kleinigkeiten dazu, dass Personen angegriffen werden. Ein 23 Jahre alter Mann und seine 28 Jahre alte Lebensgefährtin fuhren am Samstagabend, den 11. Februar 2023, mit der Regionalbahn 23 Richtung Dortmund. Ein 13-jähriges Kind sowie zwei 14-Jährige und ein 15­Jähriger, die laut gesetzlicher Definition als Jugendliche gelten, setzten sich neben das Paar und begannen sich lautstark zu unterhalten. Daraufhin habe der 23 Jahre alte Mann die Jugendlichen gebeten, etwas ruhiger zu sein. Die Jungen reagierten aggressiv und gingen bedrohlich auf das Pärchen zu, weswegen der Mann versucht habe, die Gruppe auf Abstand zu halten. Einer der Jungen holte mit der Faust aus, traf den 23-Jährigen im Gesicht, der dadurch eine Platzwunde unterhalb des Auges erlitt. Gleichzeitig sollen die anderen Gruppenmitglieder auf die Lebensgefährtin des Mannes eingeschlagen haben, die nach Aussagen der Polizei Schläge im Gesicht und auf dem Oberschenkel erlitt. 1

Eine Zugbegleiterin alarmierte die Polizei, die beim Halt des Zuges in Dortmund die Minderjährigen festnahm. Beide Opfer mussten von hinzugezogenen Rettungskräften medizinisch versorgt werden.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Werden die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  3. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich der Erziehungsberechtigten der festgenommenen Jugendlichen vor? (Bitte Vorstrafen der Erziehungsberechtigten, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Erziehungsberechtigten, seit wann die Erziehungsberechtigten im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der Erziehungsberechtigten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Erziehungsberechtigten nennen.)
  4. Werden gegen die Eltern der Tatverdächtigen zivilrechtliche Ansprüche und eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geprüft und durchgesetzt?
  5. Wie sorgt die Landesregierung dafür, dass wir jederzeit sicher und ohne Angst den ÖPNV nutzen können?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. h t t p s: / / ww w . t- o n l i ne . d e / r e g io n/dortmund/id_100127588/kinderbande-pruegelt-mann-in-regionalzug-nach-dortmund-blutig.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1493 mit Schreiben vom 3. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Um­welt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.03.2023 berichtet, die Ermittlungen in dem bei der Staatsanwaltschaft Duisburg geführten Ermittlungsverfahren, in dem drei Jugendliche und ein Kind beschuldigt seien, seien noch nicht abgeschlossen. Der Vorgang befinde sich für weitere Ermittlungen bei der Bundespolizeiin­spektion Düsseldorf.

Den Beschuldigten werde vorgeworfen, am 11.02.2023 gegen 19:05 Uhr in einem Zug der RB 32 der Deutschen Bahn AG von Duisburg Hbf nach Dortmund Hbf einen Fahrgast, der die Beschuldigten gebeten habe, sich ruhiger zu verhalten, zunächst verbal sowie anschließend körperlich dergestalt angegangen zu haben, dass einer der Beschuldigten ihn auf das rechte Auge geschlagen habe, während die übrigen Beschuldigten die Begleitung des Fahrgastes in das Gesicht und auf den Oberschenkel geschlagen hätten.

Von weiteren, insbesondere personenbezogenen Angaben sieht die Landesregierung mit Blick auf die Unschuldsvermutung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie den Grund­satz der Nichtöffentlichkeit des Jugendstrafverfahrens (zu vgl. § 48 Absatz 1 des Jugendge-richtsgesetzes) in Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse ab. Durch die zeitliche und örtliche Eingrenzung sowie die mediale Berichterstattung über das Tatgeschehen erscheint eine Identifizierung der Beteiligten anderenfalls möglich.

  1. Werden die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  2. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich der Erziehungsberechtigten der fest­genommenen Jugendlichen vor? (Bitte Vorstrafen der Erziehungsberechtigten, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Erziehungsberechtigten, seit wann die Erziehungsberechtigten im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vorna­men der Erziehungsberechtigten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Erziehungsberechtigten nennen.)

Nach dem in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Bericht liegen der Staatsanwaltschaft Du­isburg bislang keine Erkenntnisse vor, aufgrund derer die Einholung von Strafregisterauszü-gen oder Auskünften aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister für die Erziehungs­berechtigten der Tatverdächtigen angezeigt gewesen wäre. Auch sonstige polizeiliche Er­kenntnisse seien der Staatsanwaltschaft nicht bekannt.

  1. Werden gegen die Eltern der Tatverdächtigen zivilrechtliche Ansprüche und eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geprüft und durchgesetzt?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Geltendmachung zivilrechtlicher An­sprüche gegen die Eltern der Tatverdächtigen, die im Ermessen der jeweiligen Geschädigten liegt, vor. Dem in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge bestehen derzeit auch keine Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Eltern.

  1. Wie sorgt die Landesregierung dafür, dass wir jederzeit sicher und ohne Angst den ÖPNV nutzen können?

Die Landesregierung unternimmt eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, u. a. zusam­men mit dem vom Land gegründeten Kompetenzcenter Sicherheit NRW, damit Bürgerinnen und Bürger jederzeit sicher und ohne Angst den ÖPNV nutzen können. Zu nennen sind hier u. a.

Videoüberwachung:

Nahezu alle Züge im SPNV verfügen über eine Videoüberwachung mit lokaler Speicherung im Fahrzeug. Neben den großen Bahnhöfen und Hauptbahnhöfen, die bereits mit Videoüberwa-chungstechnik ausgestattet sind, wird derzeit bei 100 mittelgroßen und kleineren Bahnhöfen die Videoüberwachungstechnik ausgebaut oder neu eingerichtet.

Präventive Beförderungs- und Aufenthaltsverbote:

Ziel der präventiven Aufenthaltsverbote und Beförderungsausschlüsse ist, polizeibekannten Straftäterinnen und Straftätern den Zugang zum Bahnverkehr durch Aufenthalts- und Beför­derungsverbote zeitlich und örtlich begrenzt zu verwehren.

Sicherheitspersonal:

Die Bundespolizei und die DB Sicherheit sowie zusätzliches Sicherheitspersonal im Rahmen des Projekts „Sicherheitsteams NRW“ sind durchgehend an den Bahnhöfen und in den Regi­onalzügen in Nordrhein-Westfalen im Einsatz, um proaktiv in Erscheinung zu treten und auf diese Weise möglichen Straftaten vorzubeugen. Die Sicherheitsteams sind dabei mit Bo-dycams ausgestattet, die ebenfalls vom Land gefördert werden.

Die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen führen individuelle Analysen zur Sicherheits­lage im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch. Hierbei werden Ein­satzschwerpunkte und Kriminalitätsbrennpunkte erkannt und mit lageangepassten polizeili­chen Maßnahmen belegt. Alle Maßnahmen finden in enger Abstimmung mit der Bundespolizei und Netzwerkpartnern wie zum Beispiel aus dem Bereich der Ordnungspartnerschaften statt.

Im Zuständigkeitsgebiet der Kreispolizeibehörde Dortmund wird mit dem Präsenzkonzept „Si­cherheit in Bus und Bahn (SiBB)“ ein besonderer Fokus auf den ÖPNV gelegt. Neben der Steigerung des Sicherheitsgefühls der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV ist vorrangiges Ziel der Konzeption, mittels hohem Kontrolldruck potentielle Tatverdächtige von Tathandlungen abzuhalten.

Zur Erreichung dieser Ziele finden in Dortmund unter Beteiligung der Polizei, dem kommunalen Ordnungsdienst und dem Verkehrsbetrieb DSW21 jährlich elf gemeinsame Schwerpunktein­sätze statt. Darüber hinaus wird in Dortmund ein enger Austausch zwischen der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Dortmund und dem Verkehrsbetrieb DSW21 gepflegt. Dadurch wird ge­währleistet, dass auf aktuelle Entwicklungen zeitgerecht und lageangepasst reagiert werden kann, um so für die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV Sorge zu tragen.

Mit dem Arbeitskreis Sicherheit Nordrhein-Westfalen wird zudem ein regelmäßiger und über­regionaler Austausch unter Beteiligung der Sicherheitsbeauftragten der Verkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen, der Bundespolizei sowie dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner