Kleine Anfrage 1567
der Abgeordneten Andreas Keith und Prof. Dr. Daniel Zerbin vom 16.03.2023
Rektorenstellen an Universitäten und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über 14 öffentlich-rechtliche Universitäten, 16 öffentlich-rechtliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sieben staatliche Kunst-und Musikhochschulen, 26 anerkannte private und kirchliche Hochschulen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen sowie fünf Verwaltungshochschulen.1 Im Jahr 2014 berichtete die Presse über Gehaltserhöhungen für Universitätsrektoren von bis zu 70 Prozent. Demnach sei z. B. das Rektorengehalt an der RWTH Aachen von rund 89.000 im Jahr 2004 auf rund 153.000 Euro im Jahr 2012 erhöht worden.2 So können Universitäten etwa auf Grundlage des 2006 beschlossenen Hochschulfreiheitsgesetzes das Gehalt ihrer Rektoren über sogenannte „freie Leistungen“ eigenmächtig aufstocken.3
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Über wie viele Rektoren-, Prorektoren- und Kanzlerstellen verfügen die jeweiligen Universitäten bzw. Hochschulen, die in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, seit dem Jahr 2002? (Bitte auflisten nach Jahr, Funktion und Universität/Hochschule)
- Nach welchen Besoldungsstufen wurden diese Stellen jeweils vergütet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Funktion und Universität/Hochschule)
- Auf welche jährliche Gesamtsumme beliefen sich die gewährten Bezüge der hauptberuflichen Präsidiumsmitglieder der Universitäten und Fachhochschulen in den Haushaltsjahren 2002 bis 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Universität/Hochschule)
- Welchen Anteil am Gesamtgehalt machen die sogenannten „freien Leistungen“ seit 2006 aus? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Funktion und Universität/Hochschule)
- Wie viele weitere Leitungsstellen sind an den in der Trägerschaft des Landes NRW stehenden Universitäten bzw. Hochschulen seit 2006 zusätzlich geschaffen worden?
Andreas Keith
Prof. Dr. Daniel Zerbin
1 H t t p s : / / w w w. m kw . nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/ueberblick-hochschulen-nrw#:~:text=Nordrhein%2DWestfalen%20verf%C3%BCgt%20%C3%BCber%20eine,Hauptsitz%20in%20Nordrhei n%2DWestfalen%20sowie
2 H t t p s :/ / w w w .w e lt.de/regionales/duesseldorf/article125083500/Uni-Rektoren-verdienen-bis-zu-70-Prozent-mehr.html
3 H t t p s : / /w w w. f oc us.de/finanzen/news/152-000-euro-im-jahr-uni-rektoren-lassen-sich-topmanager-gehaelter-zahlen_id_3633869.html
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 1567 mit Schreiben vom 20. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Über wie viele Rektoren-, Prorektoren- und Kanzlerstellen verfügen die jeweiligen Universitäten bzw. Hochschulen, die in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, seit dem Jahr 2002? (Bitte auflisten nach Jahr, Funktion und Universität/Hochschule)
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) verfügen die Hochschulen in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hauptberuflich über eine Rektorin oder einen Rektor sowie eine Kanzlerin oder einen Kanzler und nach Maßgabe der Grundordnung über weitere Prorektorinnen und Prorektoren. Außerdem können dem Rektorat sonstige nicht-hauptberufliche Prorektorinnen und Prorektoren angehören, deren Anzahl der Hochschulrat bestimmt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HG NRW). Gemäß §§ 16 ff des Gesetzes über die Kunsthochschulen Nordrhein-Westfalens (KunstHG) gibt es an jeder Kunsthochschule je eine Rektorin oder einen Rektor sowie eine Kanzlerin oder einen Kanzler sowie eine nach Maßgabe der Grundordnung der Hochschule bestimmte Anzahl von nebenamtlichen Prorektorinnen und Prorektoren. Eine Auflistung sämtlicher Rektoren-, Prorektoren- und Kanzlerstellen und der genauen Funktionsbezeichnungen der Prorektorate aller Hochschulen in Trägerschaft des Landes seit dem Jahr 2002 liegt dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft nicht vor. Eine Abfrage und Zusammenstellung der angefragten Daten war innerhalb des für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums mit Blick auf die Vielzahl an Hochschulen, die variierenden Funktionsbezeichnungen und den Umfang des abgefragten Zeitraums nicht möglich.
- Nach welchen Besoldungsstufen wurden diese Stellen jeweils vergütet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Funktion und Universität/Hochschule)
Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW) und der Hoch-schul-Leistungsbezügeverordnung (HLeistBVO) in der jeweils gültigen Fassung. Nach der derzeitigen Rechtslage erfolgt die Besoldung der Rektorinnen und Rektoren, Kanzlerinnen und Kanzler sowie der hauptamtlichen Prorektorinnen und Prorektoren nach Besoldungsgruppe W 3 Landesbesoldungsordnung W (§ 32 Absatz 3 LBesG NRW) zuzüglich einer Funktions-Leis-tungszulage (§ 36 Satz1 LBesG i.V.m. § 33 Absatz 1 Nummer 3 LBesG i. V. m. § 6 Absatz 2 HLeistBVO), die nach Amt, Größe der Hochschule und Hochschulart gestaffelt ist. Weitere Funktions-Leistungsbezüge gemäß § 6 Abs. 3 und 4 HLeistBVO können vereinbart werden. Die nebenamtlichen Prorektorinnen bzw. Prorektoren verbleiben in ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe als Professorin oder Professor bzw. Beschäftigte oder Beschäftigter an einer Hochschule und erhalten ggf. eine Funktions-Leistungszulage gemäß § 6 Abs. 5 HLeistBVO.
- Auf welche jährliche Gesamtsumme beliefen sich die gewährten Bezüge der hauptberuflichen Präsidiumsmitglieder der Universitäten und Fachhochschulen in den Haushaltsjahren 2002 bis 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Universi-tät/Hochschule)
Eine Liste der Bezüge aller hauptamtlichen Rektoratsmitglieder aller Hochschulen in Trägerschaft des Landes seit dem Jahr 2002 liegt dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft nicht vor. Im Übrigen wird auf § 20 Abs. 6 HG NRW verwiesen, wonach die Hochschulen die für die Tätigkeit im Haushaltsjahr gewährten Bezüge der hauptberuflichen Rektoratsmitglieder seit 2014 jährlich an geeigneter Stelle zu veröffentlichen haben. Eine Abfrage für den Zeitraum seit 2014 war in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
- Welchen Anteil am Gesamtgehalt machen die sogenannten „freien Leistungen“ seit 2006 aus? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Funktion und Universität/Hoch-schule)
Siehe Antwort zu Frage 3.
- Wie viele weitere Leitungsstellen sind an den in der Trägerschaft des Landes NRW stehenden Universitäten bzw. Hochschulen seit 2006 zusätzlich geschaffen worden?
Im Bereich Leitungsstellen (Rektorinnen und Rektoren sowie Kanzlerinnen und Kanzler) sind durch die Gründung von vier neuen Hochschulen (Hochschule Ruhr West, Hochschule Rhein-Waal, Hochschule Hamm-Lippstadt und Hochschule für Gesundheit) für diese Hochschulen jeweils eine Stelle für die Rektorin oder den Rektor sowie eine für die Kanzlerin oder den Kanzler dazu gekommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.