Kleine Anfrage 1590
des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 23.03.2023
Interessen des Landes NRW im ZDF-Fernsehrat nicht vertreten?
Der ZDF-Fernsehrat besteht aus Vertretern der Länder, des Bundes sowie verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Verbände. Die Aufgaben des Fernsehrates sind die Aufstellungen von Richtlinien für das Programm sowie die Überwachung dieser, die Beratung des Intendanten sowie die Genehmigung des Haushaltsplans.1 Die Vertreter der Länder werden direkt von der jeweiligen Landesregierung ohne Wahl durch den Landtag entsandt.
Für das Land Nordrhein-Westfalen ist seit dem 11. Oktober 2017 Herr Minister Nathanael Liminski Mitglied im ZDF-Fernsehrat. In den Jahren 2022 nahm Minister Liminski nur an 25% (2/8) der Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen teil.2 Im Jahr 2021 nahm der Minister nur an 50% (4/8) der Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen teil.3 An der bisher einzigen Plenarsitzung des ZDF-Fernsehrates im Jahr 2023 nahm er ebenfalls nicht teil.4
Daher frage ich die Landesregierung:
- Sind die dokumentierten Fehlzeiten des Ministers im ZDF-Fernsehrat korrekt?
- Wieso fehlte der Minister im Jahr 2022 bei 75% und im Jahr 2021 bei 50% der Sitzungen des ZDF-Fernsehrates?
- In welcher Höhe hat der Minister für die Jahre 2022 sowie 2021 Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Reisekostenerstattungen erhalten?
- Ist eine ausreichende Vertretung der Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen trotz der genannten Anwesenheitsquote des Ministers trotzdem gewährleistet?
- Wäre es auf Grund der genannten Anwesenheitsquote des Ministers Liminski sinnvoll, einen anderen Vertreter für das Land Nordrhein-Westfalen zu entsenden?
Sven W. Tritschler
1 ZDF-Staatsvertrag, gültige Fassung vom 07. November 2020
2 https:// www .zdf.de/assets/gremien-fernsehrat-1794~original
3 https:// www .zdf.de/assets/gremien-fernsehrat-1516~original
4 https:// www .zdf.de/assets/gremien-fernsehrat-1824~original
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 1590 mit Schreiben vom 14. April 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Sind die dokumentierten Fehlzeiten des Ministers im ZDF-Fernsehrat korrekt?
- Wieso fehlte der Minister im Jahr 2022 bei 75% und im Jahr 2021 bei 50% der Sitzungen des ZDF-Fernsehrates?
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet:
Die Präsenz der Mitglieder des ZDF-Fernsehrates in den Gremiensitzungen wird vom ZDF im Internet transparent dargestellt, abrufbar unter https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fern-sehrat-funktion-vorsitz-und-mitglieder-100.html und kann dort einfach nachvollzogen werden.
Im Jahr 2021 habe ich an 50 % Prozent der Sitzungen teilgenommen (Plenum und Programmausschuss Chefredaktion), 2022 an 25 % Prozent der Sitzungen. Im Jahr 2023 fanden bislang eine Plenarsitzung und eine Sitzung des Programmausschusses Chefredaktion statt. An der Plenarsitzung habe ich nicht teilgenommen. An der Sitzung des Programmausschusses Chefredaktion habe ich teilgenommen.
Sitzungstermine Plenum | Teilnahme Minister |
2021 | 50 % |
19.03.2021 | ja |
02.07.2021 | ja |
01.10.2021 | nein |
10.12.2021 | nein |
2022 | 25 % |
11.03.2022 | ja |
15.07.2022 | nein |
23.09.2022 | nein |
09.12.2022 | nein |
2023 | |
10.03.2023 | nein |
Sitzungstermine Programmausschuss Chefredaktion | Teilnahme Minister |
2021 | 50 % |
05.03.2021 | ja |
18.06.2021 | ja |
24.09.2021 | nein |
19.11.2021 | nein |
2022 | 25 % |
18.02.2022 | ja |
15.06.2022 | nein |
02.09.2022 | nein |
18.11.2022 | nein |
2023 | |
03.02.2023 | ja |
Gründe für die Nichtteilnahmen waren andere Verpflichtungen wie Teilnahmen an Ministerpräsidentenkonferenzen, auch im Kontext der zahlreichen Sondersitzungen der MPK im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, sowie an Konferenzen der Chefs der Staatskanzleien und an Plenarsitzungen des Landtags.
- In welcher Höhe hat der Minister für die Jahre 2022 sowie 2021 Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Reisekostenerstattungen erhalten?
§24 Abs. 1 der Satzung des Fernsehrates besagt: „Die Mitglieder des Fernsehrates und des Verwaltungsrates haben Anspruch auf Reisekostenvergütung und Sitzungsgelder. Sie erhalten ferner eine Aufwandsentschädigung. Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder sind der Höhe nach zu veröffentlichen.“ Auf seiner Internetseite, abrufbar unter https://www.zdf.de/zdf-unternehmen/zdf-fernsehrat-mitglieder-100.html, erläutert der ZDF-Fernsehrat dies wie folgt: „Die Fernsehratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich in dem Gremium. Sie erhalten gemäß § 24 ZDF-Satzung Reisekosten, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung erstattet. Dabei beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf 520 Euro monatlich. Die Vorsitzende erhält das Doppelte, die Stellvertreter der Vorsitzenden und die Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils das Eineinhalbfache des Betrages. Das Sitzungsgeld liegt bei 150 Euro je Sitzungstag. Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig.“
Die Summe der an mich gezahlten Aufwandsentschädigungen lässt sich anhand dieser veröffentlichten Informationen einfach nachvollziehen. Zusammen mit den ebenfalls im Internet veröffentlichten Präsenzlisten (s. Antwort zu Frage 2) können auch die gezahlten Sitzungsgelder leicht ermittelt werden.
Als Mitglied des ZDF-Fernsehrates habe ich für das Jahr 2021 Aufwandsentschädigungen in Höhe von 6.240 Euro, Sitzungsgelder in Höhe von 600 Euro für Fernsehrat und Programmausschuss und weitere 300 Euro Sitzungsgelder für Vorbereitungssitzungen erhalten. Für das Jahr 2022 beliefen sich die Summen auf 6.240 Euro Aufwandsentschädigung, 300 Euro Sitzungsgelder für Fernsehrat und Programmausschuss sowie weitere 300 Euro Sitzungsgelder für Vorbereitungssitzungen.
Vorbereitungssitzungen | Teilnahme Minister |
2021 | |
18.03.2021 | nein |
14.04.2021 | ja |
18.06.2021 | ja |
01.07.2021 | ja |
30.09.2021 | nein |
09.12.2021 | nein |
2022 | |
18.02.2022 | nein |
10.03.2022 | ja |
14.07.2022 | nein |
22.09.2022 | nein |
30.09.2022 | ja |
01.10.2022 | nein |
08.12.2022 | nein |
2023 | |
09.03.2023 | nein |
Die Höhe der erstattungsfähigen Reisekosten ergibt sich aus der „Regelung der Reisekostenvergütung und Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Fernsehrates und des Verwaltungsrates“. Diese Regelung ist nicht öffentlich zugänglich. Die der Staatskanzlei konkret entstandenen Auslagen für die Reisen zu den Sitzungen werden dem ZDF in Rechnung gestellt und auf Grundlage der genannten Reisekostenregelung erstattet. 2021 beliefen sie sich auf 229,50 Euro, 2022 auf 196,20 Euro.
- Ist eine ausreichende Vertretung der Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen trotz der genannten Anwesenheitsquote des Ministers trotzdem gewährleistet?
- Wäre es auf Grund der genannten Anwesenheitsquote des Ministers Liminski sinnvoll, einen anderen Vertreter für das Land Nordrhein-Westfalen zu entsenden?
Die Fragen 4 und 5 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Der Fragesteller verkennt, dass nach § 19a Abs. 1 Satz 1 ZDF-Staatsvertrag die Mitglieder des Fernsehrats Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit sind, nicht der Interessen einer einzelnen gesellschaftlichen Gruppe oder eines Bundeslandes. In der Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktionen sind sie dabei nicht an Weisungen gebunden. Zudem haben die Mitglieder des Fernsehrats die Möglichkeit, sich über das Fernsehrat-Intranet über alle Themen im Fernsehrat zu informieren. Daher wird die Kontrollfunktion auch dann wahrgenommen, wenn eine Teilnahme im Einzelfall nicht möglich sein sollte.
Die Mitgliedschaft des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen im ZDF-Fernsehrat hat sich bewährt. Die Kontrollfunktion im ZDF-Fernsehrat einerseits und die Zuständigkeit für das Politikfeld Medien als Minister der Landesregierung Nordrhein-Westfalen fließen hier sachgerecht zusammen.