Raubüberfälle im Ruhrgebiet durch Jugendclique – Die Täter meist: männlich, ausländisch und polizeibekannt

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1682

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Raubüberfälle im Ruhrgebiet durch Jugendclique Die Täter meist: männlich, ausländisch und polizeibekannt

Seit Sommer 2022 kam es in Städten des Ruhrgebiets zu hunderten Raubüberfällen, die von jugendlichen Intensivtätern verübt wurden. Insbesondere in der Bochumer Innenstadt raubten sie immer wieder wehrlose Opfer aus. Nach Angaben der Polizei werde bislang gegen 29 Tatverdächtige ermittelt, die alle zwischen 14 und 21 Jahre alt seien, meist einen Migrationshintergrund haben und polizeibekannt seien. Im Zuge dieser Ermittlungen durchsuchten Polizeibeamte am Donnerstagmorgen, den 23. März 2023, Wohnungen in Bochum und Gelsenkirchen, bei denen es jedoch keine Festnahmen gab. Die Hürden für Strafbefehle im Jugendstrafrecht seien dafür sehr hoch.1

Neben Raub werde den Beschuldigten auch Körperverletzung vorgeworfen:

„Es geht um einige ziemlich brutale Raub-Taten. Da wurden Delikte ohne Hemmungen durchgeführt und auch Verletzungen des Opfers billigend in Kauf genommen, um an Geld, Handys, Schmuck und Portemonnaies zu kommen.“2

So beschreibt es ein Sprecher der Polizei. Darüber hinaus führte er weiter aus, dass Zeugenaussagen und Beweismittel bei ähnlichen Raubdelikten in der Innenstadt immer wieder zu denselben Tatverdächtigen geführt hätten. Insgesamt gehe man von mehreren dutzend Einzeltaten aus. So hätten die jungen Männer offensichtlich in wechselnder Zusammensetzung spontan den Entschluss gefasst, ein Opfer zu überfallen.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben geschilderten Durchsuchungen? (Bitte Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  3. Werden gegen die Eltern der Tatverdächtigen zivilrechtliche Ansprüche und eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geprüft und durchgesetzt?
  4. Wie viele Jugendliche werden in Bochum seit 2010 als Intensivtäter geführt? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Bei deutschen Staatsangehörigen die Mehrfachstaatsangehörigkeiten extra ausweisen die Vornamen nennen.)
  5. Ist die Landesregierung der Meinung, dass das Jugendstrafrecht angepasst werden müsste?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/serie-von-raubueberfaellen-im-ruhrgebiet-polizei-nimmt-jugendbande-hoch-83303538.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1682 mit Schreiben vom 5. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben geschilderten Durchsuchungen? (Bitte Vorstrafen der Tatverdächti­gen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige poli­zeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 13.04.2023 berichtet, dass der Verfahrenskomplex, soweit Tatverdächtige ermittelt worden seien, derzeit 16 Ermittlungsverfahren umfasse. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

  1. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?

Einer der Tatverdächtigen wird als Intensivtäter bei der Kreispolizeibehörde Bochum geführt.

  1. Werden gegen die Eltern der Tatverdächtigen zivilrechtliche Ansprüche und eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geprüft und durchgesetzt?

Seitens der der Landesregierung unterstehenden Behörden werden zivilrechtliche Ansprüche im Sinne der Fragestellung nicht geprüft. Eine etwaige strafrechtliche Verantwortung der Eltern der Tatverdächtigen wird aktuell ebenfalls nicht geprüft.

  1. Wie viele Jugendliche werden in Bochum seit 2010 als Intensivtäter geführt? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Bei deutschen Staatsangehörigen die Mehrfachstaatsangehörigkeiten extra ausweisen die Vor­namen nennen.)

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich die Anzahl der jeweils im laufenden Kalenderjahr von der Kreispolizeibehörde Bochum als jugendliche Intensivtäterin bzw. jugendlicher Intensivtäter ge­führten Personen zu entnehmen. Personen, die über einen mehrjährigen Zeitraum als jugend­liche Intensivtäterin oder jugendlicher Intensivtäter geführt wurden, werden dabei mehrfach gezählt.

 

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
13 5 5 15 14 15 7

 

2017 2018 2019 2020 2021 2022
1 4 6 9 6 10

(Zum Stichtag 31.12.2022)

  1. Ist die Landesregierung der Meinung, dass das Jugendstrafrecht angepasst wer­den müsste?

Die jugendstrafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung ist ein Baustein im staatlich-gesell­schaftlichen Umgang auch mit jugendlichen Intensivtäterinnen und jugendlichen Intensivtä­tern. Insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 1117 (LT-Drs. 18/3086) verwiesen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner