Kleine Anfrage 1702
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Hagen: Drei Männer durch Messerattacken verletzt – Wie viele Messerangriffe gab es insgesamt? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 5. April 2023, auf unsere Kleine Anfrage vom 10. März 2023, Drucksache 18/3462, wurde meine gestellte Frage 1
„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)“1
unter anderem wie folgt beantwortet:
„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 21.03.2023 berichtet, in der Nacht vom 10. auf den 11.02.2023 sei es in der Hagener Innenstadt zu drei Körperverletzungsdelikten, nach derzeitigem Ermittlungsstand begangen durch denselben Beschuldigten, einen afghanischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Hagen, gekommen.
[…]
Weiter hat die Leitende Oberstaatsanwältin mitgeteilt, der Beschuldigte sei ausweislich des Bundeszentralregisterauszuges in den vergangenen Jahren zweimal jeweils wegen Diebstahls und Raubes zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die er inzwischen vollständig verbüßt habe. Zuletzt sei eine Geldstrafe wegen Beleidigung gegen ihn verhängt worden. In dem aktuellen Ermittlungsverfahren befinde er sich wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der afghanische Beschuldigte wann nach Deutschland?
- Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich die unter Frage 1 abgefragte Person in Deutschland?
- Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden dem unter Frage 1 genannten Tatverdächtigen bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat aufschlüsseln.)
- Wurden gegen den in Frage 1 genannten afghanischen Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
- Wie erklärt sich die Landesregierung den Anstieg der Fälle mit dem erfassten Tatmittel Stichwaffe in Hagen von 2020 bis 2022 um über 100 Prozent? (Bitte die möglichen Gründe einzeln aufführen und ausführlich begründen.)
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung v. 05.04.2023, S. 1.
2 Ebenda, S. 1 – 2.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1702 mit Schreiben vom 22. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Minister der Justiz beantwortet.
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der afghanische Beschuldigte wann nach Deutschland?
Die Person hat im Asylverfahren angegeben, dass sie über Pakistan, Iran, Türkei, Bulgarien und die Balkan-Staaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sei.
- Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich die unter Frage 1 abgefragte Person in Deutschland?
Die Person ist im Besitz einer Fiktionsbescheinigung im Zusammenhang mit einem subsidiären Schutzstatus gemäß § 4 Abs.1 AsylG.
- Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden dem unter Frage 1 genannten Tatverdächtigen bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat aufschlüsseln.)
Asylbewerberinnen und -bewerber, welche sich im laufenden Asylverfahren befinden, sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt, sofern kein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Anerkannte Schutzberechtigte können dem Grunde nach dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder XII) unterliegen. Eine Antwort zu der persönlichen leistungsrechtlichen Situation des Beschuldigten kann aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes nicht erfolgen.
- Wurden gegen den in Frage 1 genannten afghanischen Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
Der Betroffene ist nicht vollziehbar ausreisepflichtig. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden daher bislang nicht eingeleitet. Die Zuständigkeit zur Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen obliegt der örtlichen Ausländerbehörde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
- Wie erklärt sich die Landesregierung den Anstieg der Fälle mit dem erfassten Tatmittel Stichwaffe in Hagen von 2020 bis 2022 um über 100 Prozent? (Bitte die möglichen Gründe einzeln aufführen und ausführlich begründen.)
Der Fallzahlenanstieg im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Hagen im Jahr 2022 ergibt sich u.a. aus dem Auftreten einer Gruppierung von vornehmlich erwachsenen Tatverdächtigen, die für eine Vielzahl von polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (z.B. Raub/Be-drohung) mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ verantwortlich ist. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Arbeit von Ermittlungskommissionen konnten die Mitglieder dieser Gruppierung zwischenzeitlich identifiziert werden.
Ob und inwiefern sich die Klärung dieser Taten auf die Fallzahlen im Jahr 2023 auswirken wird, bleibt abzuwarten.