Kleine Anfrage 3302der Abgeordneten Herbert Strotebeck, Markus Wagner und Andreas Keith vom 09.01.2020
Politisch motivierte Kriminalität Rechts im Jahr 2019
Die politische Willensbildung erfolgt in Deutschland durch Wahlen. Jede Form von politisch motivierter Kriminalität ist abzulehnen, ganz gleich ob von links oder von rechts kommend oder auf sonstiger ideologischer oder weltanschaulicher Grundlage beruhend. Die „Politisch motivierte Kriminalität Rechts“ verharrte 2018 mit 3.767 Straftaten auf dem Niveau von 2017 mit 3.764 entsprechenden Fällen.
Im ersten Halbjahr 2019 lag sie, laut einer Antwort der Landesregierung (Drs. 17/7130) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Strotebeck, Wagner und Keith, bei 1.216 Delikten.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten wurden im Jahre 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten)
2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität wurden im Jahre 2019 in Nordrhein-Westfalen von bekannten Rechtsextremen verübt?
3. Wie verteilen sich die politisch rechts motivierten Straftaten im Jahre 2019 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben)
4. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen politisch rechts motivierter Straftaten im Jahre 2019 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten)
5. In wie vielen Fällen politisch rechts motivierter Kriminalität kam es im Jahre 2019 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch den Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben)
Herbert Strotebeck
Markus Wagner
Andreas Keith
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 18.02.2020
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3302 mit Schreiben vom 18. Februar 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.
Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten;
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
- gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.
Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungs-zusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.
Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).
Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt ist für das Jahr 2019 noch nicht abgeschlossen. Demnach kann es noch zu geringfügigen Abweichungen kommen, weshalb die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen für das Jahr 2019 als vorläufige Zahlen zu betrachten sind.
1. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten wurden im Jahre 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten)
Im Jahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen bislang 3632 Straftaten der PMK-Rechts erfasst, davon bislang 151 Gewaltdelikte.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität wurden im Jahre 2019 in Nordrhein-Westfalen von bekannten Rechtsextremen verübt?
Grundlage einer entsprechenden Auswertung sind Daten zu Personen, die in einer Bundesanwendung (INPOL) als politisch motivierte Straftäter-Rechts erfasst sind. Die Bereitstellung dieser Daten kann nur durch das Bundeskriminalamt erfolgen. Die Zulieferung durch das Bundeskriminalamt stand zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch aus.
3. Wie verteilen sich die politisch rechts motivierten Straftaten im Jahre 2019 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben)
Die statistische Erfassung politisch motivierter Straftaten nach Themenfeldern erfolgt auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich festgelegten Katalogs. Für eine differenzierte Lagedarstellung sind alle zutreffenden Ober- und Unterbegriffe anzugeben. Dementsprechend sind Mehrfachnennungen nicht nur möglich, sondern ausdrücklich gewollt.
Die beherrschenden Oberbegriffe der rechts motivierten Straftaten im Jahr 2019 sind „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ mit bislang 2692 Delikten sowie „Hasskriminalität“ mit bislang 1297 Delikten.
Bei den Unterbegriffen sind „Fremdenfeindlich“ mit bislang 1177 und „Verherrlichung/Propaganda“ mit bislang 1013 erfassten Delikten auffällig.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
4. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen politisch rechts motivierter Straftaten im Jahre 2019 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten)
Im KPMD-PMK werden Tatorte und keine Festnahmeorte erfasst. Als Festnahme werden hier statistisch alle bekanntgewordenen polizeilichen Maßnahmen gemäß §§ 127, 127b StPO erfasst (keine Ingewahrsamnahmen nach dem Polizeigesetz NRW).
Im Jahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen acht Tatverdächtige wegen Straftaten der PMK-Rechts festgenommen.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 (laufende Nummern 91, 481, 510, 905, 934, 1001, 1442, 2755) zu entnehmen.
5. In wie vielen Fällen politisch rechts motivierter Kriminalität kam es im Jahre 2019 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch den Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben)
Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bei den nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften kam es im Jahr 2019 wegen politisch rechts motivierter Straftaten in 5240 Fällen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. In 908 Fällen erfolgte im identischen Zeitraum die Erhebung der öffentlichen Klage bzw. Beantragung eines Strafbefehls, in 461 Fällen kam es zu einer Verurteilung und in 4574 Fällen zur Einstellung der Ermittlungen. Die Einstellung erfolgte in 2196 Fällen, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Die Differenz zu den polizeilich eingeleiteten Ermittlungsverfahren erklärt sich durch ein anderes Erfassungssystem im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.