Antragder AfD-Fraktion vom 12.02.2019
Demokratie stärken – Rote Hilfe e.V. verbieten!
I. Ausgangslage
Richtigerweise wurden in den vergangenen Jahren diverse Vereine des rechtsextremen Spektrums verboten. Gegen die extreme Linke geschah hingegen kaum etwas. Und das, obwohl die Zahl der Extremisten – wie auch der von ihnen verübten Straftaten – annähernd ähnlich hoch sind. Besonders aktiv zeigt sich im linksextremen Phänomenbereich dabei die so genannte Rote Hilfe e.V.. Der im Jahr 1975 gegründete Verein mit einer Bundesgeschäftsstelle in Göttingen verfügt bundesweit über 51 Ortsgruppen und bereits 2017 über 8.300 Mitglieder.1 In Nordrhein-Westfalen kann der Verein nach eigenen Angaben mit Orts- und Regionalgruppen in Bielefeld, Bochum-Dortmund, Bonn, Düsseldorf-Neuss, Duisburg, Köln-Leverkusen und Oberhausen/Westliches Ruhrgebiet2 für seine verfassungsfeindlichen Aktivitäten auf eine breite Struktur zurückgreifen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beurteilt den eingetragenen Verein im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2017 wie folgt:
„Die „Rote Hilfe e.V.“ (RH) definiert sich laut Satzung als eine „parteiunabhängige strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“. Sie leistet Straf- und Gewalttätern aus dem linksextremistischen Spektrum politische und finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen und Geldbußen. Ferner versucht die RH, durch meinungsbildende Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Vorträge, Demonstrationen) die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren. Dazu organisiert sie unter anderem In-formations- und Diskussionsveranstaltungen zu Themenfeldern wie „staatliche Repression“ und fordert dazu auf, grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten zu verweigern. Darüber hinaus betreut die RH rechtskräftig verurteilte Straftäter während ihrer Haft, um diese weiter beziehungsweise stärker an die „Bewegung“ zu binden. Beispielsweise hält sie persönlichen Kontakt zu Inhaftierten, um sie zum „Weiterkämpfen“ zu motivieren.“3
Während 2006 den Verein noch 4.300 Personen in 35 Ortgruppen unterstützten, zählten die Behörden bereits 2016 8.000 Mitglieder und 51 Ortsgruppen.4 Laut einem Bericht der taz konnte der verfassungsfeindliche Verein seine Mitgliederzahl bis in die Gegenwart sogar auf 10.275 Personen erhöhen.5
„Bei dem Verein handele es sich um die am schnellsten wachsende linksextreme Gruppe in Deutschland, so FOCUS unter Berufung auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.“6
Die Rote Hilfe ist bei größeren linksextremen Ausschreitungen, so auch beim Hamburger G20-Gipfel, stets präsent, und distanziert sich bis heute nicht von der RAF und ihren Verbrechen. Nichtsdestotrotz unterstützen Politiker der Linken, zahlreiche Mitglieder der SPD und der Jusos den Verein.7
Bundesinnenminister Horst Seehofer soll nun jedoch endlich ein Verbot der Roten Hilfe e.V. erwägen,8 was Armin Schuster, MdB für die NRW-CDU, bereits im April 2018 gefordert hatte:
„Ich hoffe, dass das Bundesinnenministerium angesichts der massiv rechtsstaatsfeindlichen Aktivitäten der Roten Hilfe ein Vereinsverbot prüft.“9
Laut taz hat die Rote Hilfe e.V. zuletzt den Straftätern der illegalen Baumbesetzung im Hambacher Forst geholfen,10 als diese mit dem Rechtsstaat in einen Konflikt gekommen sind.
II. Der Landtag stellt fest:
1. Wir bekennen uns zum antitotalitären Gründungskonsens der Bundesrepublik Deutschland.
2. Eine Zusammenarbeit zwischen den für unser Land prägenden freiheitlich-demokratischen Kräften und Organisationen des extremistischen Spektrums verbietet sich.
3. Alle freiheitlich-demokratischen Kräfte sind aufgefordert, eine Fraternisierung mit Extremisten im Keim zu ersticken. Dazu gehören ein Verbot von Doppelmitgliedschaften, gemeinsamen Aufrufen zu Demonstrationen, oder Solidaritätsbekundungen zugunsten von Extremisten.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,
1. sich gegenüber der Bundesregierung und auf Bundesebene nachdrücklich für ein bundesweites Verbot der Roten Hilfe e.V. einzusetzen.
2. auf Landesebene die Möglichkeit eines rechtssicheren Verbots der in Nordrhein-Westfalen ansässigen Orts- und Regionalgruppen zu prüfen, und – wo möglich – herbeizuführen.
Markus Wagner
Nic Peter Vogel
Andreas Keith
und Fraktion
1 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.) (2018): Verfassungsschutzbericht 2017, S. 149.
2 Vgl. Rote Hilfe e.V. (2019): Adressen; online im Internet: https://www.rote-hilfe.de/ueber-uns/adres-sen.
3 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.) (2018): Verfassungsschutzbericht 2017, S. 149.
4 Vgl. Welt (2018): Extrem links und stark wachsend; online im Internet: https://www.welt.de/poli-tik/deutschland/article175430458/Rote-Hilfe-Arm in-Schuster-CDU-will-Vereinsverbot-pruefen-las-sen.html.
5 Vgl. taz (2019): Horst hilft der Roten Hilfe; online im Internet: http://www.taz.de/!5563563.
6 Focus (2018): Seehofer will linksradikalen Verein verbieten; online im Internet: https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagsabgeordnete-engagieren-sich-linken-politiker-fo-erdern-ihn-seehofer-will-linksradikalen-verein-rote-hilfe-verbieten_id_9994512.html.
7 Vgl. ebd.
8 Vgl. ebd., Abs. 1.
9 Schuster, Armin zitiert nach Welt (2018): Extrem links und stark wachsend; online im Internet: https://www.welt.de/politik/deutschland/article175430458/Rote-Hilfe-Armin-Schuster-CDU-will-Vereins-verbot-pruefen-lassen.html.
10 Vgl. taz (2018): Rote Hilfe unter Druck; online im Internet: http://www.taz.de/!5553724/.