Kleine Anfrage 4024der Abgeordneten Nic Vogel und Andreas Keith vom 06.07.2020
Evaluation der Tagesbaustellen in Nachtarbeit in NRW
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion über „Baustellenmanagement – Der Stand von Nachtarbeit und Baustellen an Wochenenden“ gab die Landesregierung an, dass in NRW im Jahre 2019 insgesamt 19.870 Tagesbaustellen fertiggestellt wurden. Von diesen wurden 5.791 ausschließlich in Nachtarbeit betrieben. Das entspricht einem Anteil von 29 Prozent und weist im Vergleich zum Jahre 2018 mit einem damaligen Anteil von 47 Prozent einen großen Unterschied auf, der zu einer Reihe von Fragen führt.
Die häufigsten und umfangreichsten Arbeiten im Sinne von Nachtbaustellen stellen demnach Arbeiten an der Straßenausstattung, Brückenarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Erneuerungen des Oberbaus sowie Instandhaltungen des Oberbaus und Tunnelinstandsetzungen dar.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wo befanden sich die 5.791 Baustellen in Nachtarbeit im vergangenen Jahr 2019 in NRW? (Bitte nach Straßenklassen und Örtlichkeit: außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften auflisten)
- Nach welchen Kriterien wird entschieden, eine Tagesbaustelle ausschließlich durch Nachtarbeit als „Nachtbaustelle“ zu betreiben?
- Welche Formen von Arbeiten bei Tagesbaustellen lassen sich grundsätzlich problemlos nachts durchführen, damit ein Stauaufkommen maximal gering bis gänzlich nicht vorhanden gehalten wird?
- Wie viele der in Frage 3 genannten Formen von Arbeiten wurden in NRW im Jahre 2019 nicht in Nachtarbeit durchgeführt?
- Aus welchen Gründen wurden die in Frage 4 genannten Arbeiten nicht in Nachtarbeit durchgeführt?
Nic Vogel
Andreas Keith
Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4024 mit Schreiben vom 3. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage knüpft an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3532 (Drucksache 17/9112) an.
Für die Beurteilung von Straßenbauarbeiten in den Nachtstunden wird vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen eine gesamtheitliche Betrachtung vorgenommen. Hierfür wird der Gesamtdauer aller Tagesbaustellen der in der Nacht liegende Anteil gegenübergestellt. Unter Verwendung dieses Verfahrens wurden im Jahr 2019 rd. 53 % der Arbeiten aller Tagesbaustellen in der Nacht durchgeführt.
- Wo befanden sich die 5.791 Baustellen in Nachtarbeit im vergangenen Jahr 2019 in NRW? (Bitte nach Straßenklassen und Örtlichkeit: außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften auflisten)
Alle Baustellen befanden sich im Netz der Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften, da nur solche Maßnahmen in der Auswertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der Vielzahl der Baustellen und der dazu gewünschten Angaben ist eine Auflistung wegen der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
- Nach welchen Kriterien wird entschieden, eine Tagesbaustelle ausschließlich durch Nachtarbeit als „Nachtbaustelle“ zu betreiben?
Nachtbaustellen sind kurzzeitige Baustellen für die Dauer einer oder mehrerer Nächte. Entscheidungskriterium für die Durchführung als Nachtbaustelle ist der Umfang des Eingriffs in den Verkehrsraum, bzw. die dabei zu erwartende Staugefahr. Wichtig ist zudem, dass die Arbeiten in der Zeitdauer der Nacht durchgeführt werden können. Das heißt, die Arbeiten müssen inkl. Auf- und Abbau der Verkehrsführung in der Nacht begonnen, ausgeführt und beendet werden. Es können also nur kleine Arbeitseinheiten oder zeitlich sehr befristete Arbeiten im Zuge einer Nachtbaustelle durchgeführt werden.
- Welche Formen von Arbeiten bei Tagesbaustellen lassen sich grundsätzlich problemlos nachts durchführen, damit ein Stauaufkommen maximal gering bis gänzlich nicht vorhanden gehalten wird?
- Wie viele der in Frage 3 genannten Formen von Arbeiten wurden in NRW im Jahre 2019 nicht in Nachtarbeit durchgeführt?
- Aus welchen Gründen wurden die in Frage 4 genannten Arbeiten nicht in Nachtarbeit durchgeführt?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Maßgebendes Kriterium für Nachtarbeit ist nicht die „Form der Arbeit“, sondern insbesondere die Dauer der Arbeiten, vgl. Antwort zu Frage 2. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Auswirkungen sowie straßenbaulicher, straßenverkehrsrechtlicher, umweltrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Aspekte werden überall dort Gewerke in den Nachtstunden ausgeführt, wo es sich anbietet.