Abschiebung von Gefährdern

Kleine Anfrage
vom 23.08.2017

Kleine Anfrage vom 23.08.2017
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD

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Am 21. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG 1 VR 2.17), dass die öffentliche Sicherheit gefährdende Islamisten ohne deutschen Pass nach § 58 a Aufenthaltsgesetz abgeschoben werden dürfen, auch wenn sie noch keine Straftaten begangen haben. Eine Rückführung in das jeweilige Heimatland kann auch präventiv, zur Gefahrenabwehr, erfolgen. (Zitat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:„ Für eine auf Tatsachen gestützte Gefahrenprognose im Sinne des § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG bedarf es keiner konkreten Gefahr im Sinne des Polizeirechts, vielmehr genügt auf der Grundlage einer hinreichend zuverlässigen Tatsachengrundlage eine vom Ausländer ausgehende Bedro­hungssituation im Sinne eines beachtlichen Risikos, das sich jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann…. Ein nach Bekanntgabe der Abschiebungsanord-nung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellter Asylantrag steht dem Vollzug einer Abschiebungsanordnung nicht entgegen.“)

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Zahl der Gefährder in Nordrhein Westfalen in den letzten zwei Jahren entwickelt?
  2. Wie viele Gefährder gibt es nach aktuellen Erkenntnissen in Nordrhein-Westfalen?
  3. Wie viele der Gefährder haben keinen deutschen Pass?
  4. Wie viele Abschiebungen von Gefährdern hat es in den Jahren 2016 und 2017 in Nord­rhein-Westfalen gegeben?
  5. Was wird die Landesregierung unternehmen, um oben genannte Personen so schnell wie möglich abzuschieben?

Gabriele Walger-Demolsky

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 212 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern wie folgt:

  1. Wie hat sich die Zahl der Gefährder in Nordrhein Westfalen in den letzten zwei Jahren entwickelt?
  2. Wie viele Gefährder gibt es nach aktuellen Erkenntnissen in Nordrhein-Westfalen?
  3. Wie viele der Gefährder haben keinen deutschen Pass?

Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 136 der Abgeordneten Verena Schäffer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Neosalafismus in Nordrhein-Westfalen“, LT-Drs. 17/419 verwiesen.

  1. Wie viele Abschiebungen von Gefährdern hat es in den Jahren 2016 und 2017 in Nordrhein-Westfalen gegeben?

Im Jahre 2016 kam es zu keiner Abschiebung eines Gefährders.

Im Jahre 2017 erfolgten bislang eine Abschiebung, eine Auslieferung und eine Überstellung von Gefährdern.

  1. Was wird die Landesregierung unternehmen, um oben genannte Personen so schnell wie möglich abzuschieben?

Die Sicherheitskonferenz Nordrhein-Westfalen, in der sich Fachleute aus den Bereichen Aufenthalts- und Asylrecht, Polizei und Verfassungs­schutz fachübergreifend mit der Aufenthaltsbeendigung extremistischer Ausländer befassen, wird künftig unter angemessener personeller Ver­stärkung als eigenes Referat in meinem Ministerium einen neuen wichti­gen Schwerpunkt bilden.

In einem ersten Schritt habe ich eine Task-Force eingerichtet, die prüfen soll, wie Abschiebungen schnellstmöglich umgesetzt werden können. Die Task -Force wird alle Sachverhalte von nichtdeutschen Gefährdern überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp