Ein AfD-Antrag zum Verbot von Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden wurde Mitte dieser Woche in den zuständigen Ausschüssen von CDU, FDP, SPD und Grünen geschlossen abgelehnt. Aussprachen dazu gab es keine. „Auch nach fast sechs Monaten kann man nicht behaupten, dass die anderen Parteien begonnen hätten, sich inhaltlich mit unseren Positionen auseinanderzusetzen“, sagte die integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Gabriele Walger-Demolsky.
Der Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion zum Verbot der Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen wurde in dieser Woche in den zuständigen Ausschüssen abgelehnt. Auffällig dabei war, dass es mangels Wortmeldungen von Vertretern anderer Parteien keine Auseinandersetzung über den Entwurf gab. Als die integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Gabriele Walger-Demolsky, den Entwurf am Mittwoch im Integrationsausschuss begründete, gingen Ausschussmitglieder anderer Parteien sogar so weit, während ihrer Erläuterung aufzustehen und sich demonstrativ mit anderen zu unterhalten. Walger-Demolsky begründete den Entwurf unter anderem damit, dass „das Recht der Menschen, ihrem Gegenüber ins Gesicht zu sehen“, gewährleistet sein müsse.
Trotz fehlender Gegenargumente lehnten die Ausschussmitglieder von CDU, FDP, SPD und Grünen den Gesetzentwurf im Integrations- wie auch im Rechtsausschuss geschlossen ab. Am Donnerstag stimmten die Vertreter der genannten Parteien auch im Innenausschuss geschlossen gegen den Entwurf. Auch in diesem Ausschuss gab es vor der Verweisung in die Ausschüsse für Integration und Recht mangels Wortmeldungen keinerlei Aussprache.
„Auch nach fast sechs Monaten kann man nicht behaupten, dass die anderen Parteien begonnen hätten, sich inhaltlich mit unseren Positionen auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf zum Verbot der Verschleierung in öffentlichen Gebäuden wurde zwar an die Ausschüsse verwiesen, aber dort gab es keine einzige Debatte, die etablierten Parteien haben sich einfach verweigert“, sagte Gabriele Walger-Demolsky nach den Abstimmungen. „Und es gab keinen sachlichen Grund, den Antrag abzulehnen. In anderen Bundesländern, in denen die CDU mitregiert, wurden genau dieselben gesetzlichen Regelungen längst umgesetzt.“