Flüchtlinge am Arbeitsmarkt – Steht die Statistik auch in Nordrhein-Westfalen auf wackeligen Füßen?

Kleine Anfrage
vom 05.02.2019

Kleine Anfrage 2028der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 05.02.2019

 

Flüchtlinge am Arbeitsmarkt – Steht die Statistik auch in Nordrhein-Westfalen auf wackeligen Füßen?

Gemäß einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Themenkomplex Fluchtmigration vom Dezember 20181, befinden sich aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern mit Stand Oktober 2018 298.017 Personen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei der größten Gruppe, den Syrern, beträgt die SV-Beschäftigungsquote mit Stand Oktober 2018 21,1 %. Die SGB II-Quote beträgt mit Stand September 2018 82 %. Zusätzlich gehen 71.460 Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den nicht europäischen Asylherkunftsländern einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung nach.

Recherchen der Wochenzeitung Junge Freiheit2 haben ergeben, dass es bei dieser Statistik zu kosmetischen Eingriffen kommt, um die Statistik zu schönen.

Wenn Arbeitgeber ihre Angestellten bei der Krankenkasse melden werden den Ausführungen folgend keine Informationen zum Aufenthaltsstatus der Agentur für Arbeit mitgeteilt. Es ist folglich also unbekannt, ob es sich z.B. um einen Iraker handelt, der bereits seit Jahrzehnten legal in Deutschland lebt, evtl. sogar hier geboren wurde, oder um eine Person, die seit 2015 eingereist ist, um hier Asyl bzw. Schutz zu beantragen, folglich also unter die BKA-Einstufung „Zuwanderer“ fällt.

Bestätigt wurde diese Annahme durch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Hess, Baumann und Curio der AfD-Fraktion.3 Danach basieren die Daten der Beschäftigungsstatistik auf Meldungen der Arbeitgeber. Die Meldebögen beinhalten dabei keine Informationen zum Aufenthaltsstatus, sondern ausschließlich zur Staatsangehörigkeit. Zur Berechnung der Beschäftigung wird als „Annäherung“ deshalb auf das Merkmal der Staatsangehörigkeit zurückgegriffen.

Wollte man die Zahl der seit 2015 eingereisten Personen aus den Hauptherkunftsländern ermitteln, die aktuell sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig beschäftigt sind, müsste man zumindest die Personen, die bis 2014 eingereist waren und aktuell sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig beschäftigt sind, abziehen.

Ein weiteres Problem besteht in der Heranziehung der acht Hauptherkunftsländer4, die zusammen aktuell in Nordrhein-Westfalen nur für 59,4 % der Asylantragsteller stehen. Von Interesse wären auch die Beschäftigungsquoten der Menschen aus den anderen Herkunftsländern, da sonst bei der Erstellung der Statistik nur mit Näherungswerten gearbeitet werden würde.

Für die Berechnung der Beschäftigungsquote benötigt man zudem nicht nur die Anzahl der Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, sondern man benötigt auch die Gesamtzahl der Personen, die unter die betreffende Gruppe fallen. Mit allgemeinen Sammelbezeichnungen wie „Flüchtling“ oder „Geflüchtete“ ist das nicht möglich. Problematisch ist eine Statistik in diesem Zusammenhang auch, da es seit 2015 zahlreiche unerlaubte und unentdeckte Einreisen gegeben hat. Bedingt durch oftmals fehlende Ausweispapieren war eine Feststellung der Identität und damit auch der Nationalität mindestens problematisch. Selbst im ersten Halbjahr 2018 hatten nach Informationen der Tageszeitung „Die Welt“ 58 % der Asylbewerber keinen Pass dabei. „Bei jedem Zweiten also ist der deutsche Staat darauf angewiesen, ihm zu glauben, was er über seine Identität sagt.“5 Eine Arbeitsmarktstatistik, die nach Nationalitäten differenziert, ist demzufolge schon aus diesem Grund anfällig für Ungenauigkeiten.

Von Interesse bei der Betrachtung der Beschäftigungsquote ist eine genaue Analyse der Zahlen für Nordrhein-Westfalen. Eine alleinige Betrachtung der 8 wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländer reicht hierbei nicht aus. Zur Ermittlung aussagekräftiger Daten ist eine Betrachtung mindestens der Top 20-Herkunftsländer6 erforderlich. Der Anteil am Gesamtzugang von „Flüchtlingen“ in NRW aus diesen Ländern beträgt aktuell 90 %.

Die Antwort auf die bereits erwähnte kleine Anfrage der Abgeordneten Hess, Baumann und Curio der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ergab zudem, dass der Begriff „Beschäftigung“ sehr weit ausgelegt wird. Beinhaltet sind beispielsweise geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte, die nur in einem Zweig der Sozialversicherung versicherungspflichtig sind oder auch Personen, die nur eine Stunde pro Woche beschäftigt sind. Die Aussagekraft einer Statistik mit diesen Parametern leidet naturgemäß.

Eine Analyse der Bundesagentur für Arbeit mit Stand 31.03.2018 ergab, dass von bundesweit 220.257 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, 195.904 Personen dem Anforderungsniveau Helfer bzw. Fachkraft zugerechnet werden (89 %). Nur 11 % dieser Gruppe fallen unter das Anforderungsniveau Spezialist bzw. Experte.

Eine Aussage über die Wochenarbeitszeit trifft diese Statistik nicht. Im März 2018 waren bundesweit von 220.000 Personen 147.000 vollzeitbeschäftigt und 73.000 teilzeitbeschäftigt. Darüber hinaus gab es zu diesem Zeitpunkt 66.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

Im Rahmen des Familiennachzugs wurden zudem von 2015 bis 2018 insgesamt 401.796 Visa erteilt. Hierbei ist der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Familiennachzüge zu Schutzberechtigten nicht bekannt.

Da, wie oben geschildert, bei der Beschäftigungsstatistik der Aufenthaltsstatus nicht ermittelt wird, ist für die Betrachtung der Beschäftigungsquote, der seit 2015 eingereisten „Flüchtlinge“, eine umfangreichere Analyse erforderlich.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Personen aus den Top-20 Hauptherkunftsländern befanden sich Ende 2014 bzw. befinden sich aktuell in Nordrhein-Westfalen? (bitte auflisten nach Nationalität, Aufenthaltsstatus und Anzahl für Ende 2014 sowie für den aktuellen Zeitpunkt)

2. Wie viele Personen aus den Top-20 Hauptherkunftsländern, aufgeschlüsselt nach erwerbsfähig bzw. nicht erwerbsfähig, waren Ende 2014 bzw. sind aktuell in Nordrhein-Westfalen sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit- und Teilzeitarbeit) bzw. geringfügig beschäftigt?

3. Auf Bundesebene wurde, wie oben beschrieben, das Anforderungsniveau der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen aus den nichteuropäischen Hauptherkunftsländern unterteilt nach Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte betrachtet. Welche Zahlen ergeben sich aktuell bei einer entsprechenden Einzelauswertung für Nordrhein-Westfalen?

4. Welche Informationen, bezüglich einer Einstufung nach Helfer, Fachkraft, Spezialist oder Experte, liegen der Landesregierung zum Personenkreis der zwar erwerbsfähigen aber nicht sozialversicherungspflichtigen und auch nicht geringfügig beschäftigten Personen aus den Top-20 Hauptherkunftsländern vor?

5. Wie ermittelt bzw. berechnet die Landesregierung zuverlässig Nationalitäten und zugehörige Beschäftigungsquoten, in Anbetracht zahlreicher ungeklärter, nicht nachweisbarer Nationalitäten (z.B. Bestimmung der Nationalität per Eigenauskunft der betroffenen Person), einer ungeklärten Dunkelziffer unerlaubter Einreisen, und der Tatsache, dass Personen, die in diesem Zusammenhang ein Visum zum Familiennachzug erhalten haben unter die Kategorie „sonstiger Aufenthalt“ fallen?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-
Sonderberichte/Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf

2 Vergl. Ausgabe vom 14.09.18, Dürftige Daten

3 Vergl. Drucksache 19/6369

4 Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien

5 https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus187454400/Migration-Die-Wahrheit-ueber-Asylbewerber-ist-dem-Staat-egal.html

6 Gemäß Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“, Drucksache 17/1480 vom 01.12.2018 sind das in NRW folgende Lände: Syrien, Türkei, Irak, Iran, Afghanistan, Nigeria, Eritrea, Guinea, Somalia, Pakistan, Aserbaidschan, Georgien, Russische Föderation, Albanien, Ukraine, Ägypten, Algerien, Armenien, Mazedonien und Indien


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 05.04.2019

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2028 mit Schreiben vom 5. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Basis für die im Weiteren zur Verfügung gestellten Daten sind amtliche Statistiken, die von Bundesbehörden geführt werden. Für diese gilt

nach dem Bundesstatistikgesetz, dass mit ihnen laufend Daten über Massenerscheinungen erhoben, gesammelt, aufbereitet, dargestellt und analysiert werden. Dabei gelten die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit. Bei der Erhebung sind weitere rechtliche Vorgaben, wie die des Datenschutzes, zu beachten.

Dies bedingt, dass eine Verknüpfung von Datensätzen – insbesondere unterschiedlicher Statistikkreise – nicht immer in der gewünschten Weise möglich ist. Die amtliche Statistik wird insofern nicht geschönt, wie es aus dem im Text der Kleinen Anfrage genannten Presseartikel abgeleitet wird.

Unter den in der Anfrage benannten Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen, die nach Nordrhein-Westfalen kommen, befinden sich auch solche, mit denen uns eine langjährige Migrationsgeschichte verbindet, wie die Türkei und Russland. Bei anderen Ländern sind deutlichere Fluchtzusammenhänge zu vermuten. Die nachgefragten Daten zur Anzahl der Personen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen befanden, bilden auch nicht ab, ob es sich um Personen im erwerbsfähigen Alter handelt, seit wann die Personen sich in Deutschland befinden (Aufenthaltsdauer) und ob bzw. seit wann ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt bestand.

1. Wie viele Personen aus den Top-20-Hauptherkunfts-ländern befanden sich Ende 2014 bzw. befinden sich aktuell in Nordrhein-Westfalen? (bitte Auflisten nach Nationalität, Aufenthaltsstatus und Anzahl für Ende 2014 sowie für den aktuellen Zeitpunkt)

Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zum jeweiligen Stichtag die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen registrierten Personen aus den TOP-20-Asyl-herkunftsländern und der ihnen im Zusammenhang mit dem Asylantrag erteilte Aufenthaltsstatus für anerkannte Schutzberechtigte.

Stand 31.12.2014 Zahl der im Inland erfassten Personen insg. ———————- darunter ———————-
Asylherkunftsländer und zugleich Staats-angehörigkeit nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asyl-berechtigter) nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlings-eigenschaft zuerkannt) nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) Aufenthalts-gestattung
Türkei 512.703 38 215 22 398
Syrien, Arabische Republik 31.348 566 4.902 2.433 4.555
Irak 27.272 46 3.163 67 1.442
Iran, Islamische Republik 18.831 338 2.303 69 1.077
Afghanistan 10.812 49 1.148 117 1.771
Nigeria 8.571 1 47 19 1.321
Eritrea 5.093 23 370 32 3.186
Guinea 4.361 4 107 9 1.893
Somalia 2.233 4 177 47 623
Pakistan 8.006 27 356 16 989
Aserbaidschan 4.497 9 80 10 671
Georgien 4.936 3 10 2 1.213
Russische Föderation 48.021 16 168 13 1.379
Albanien 7.606 0 6 37 2.585
Ukraine 28.199 0 0 0 34
Ägypten 4.722 70 48 13 1.183
Armenien 4.146 1 19 4 1.124
Algerien 3.966 2 5 0 911
Mazedonien 30.636 0 7 4 1.305
Indien 16.245 0 6 4 452

 

Stand 31.12.2018 Zahl der im Inland erfassten Personen insg.  ———————- darunter ———————-
Asylherkunftsländer und zugleich Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asyl-berechtigter) nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlings-eigenschaft zuerkannt) nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) Aufenthalts-gestattung
Türkei 495.250 467 1.683 118 3.710
Syrien, Arabische Republik 205.999 1.298 87.141 45.944 6.578
Irak 80.664 227 28.289 6.249 10.549
Iran, Islamische Republik 32.347 428 7.288 327 4.890
Afghanistan 41.215 127 7.488 2.432 9.458
Nigeria 19.195 53 839 148 4.403
Eritrea 12.908 80 6.410 1.805 1.181
Guinea 10.408 36 799 158 3.512
Pakistan 12.979 30 731 46 2.158
Somalia 5.653 10 1.014 699 1.327
Aserbaidschan 9.402 59 630 169 2.820
Georgien 6.036 0 30 25 955
Russische Föderation 52.972 37 452 163 2.438
Albanien 17.167 0 55 121 619
Ukraine 29.185 3 37 9 359
Ägypten 7.543 199 642 40 882
Armenien 7.648 9 138 149 2.071
Algerien 4.838 1 24 33 363
Mazedonien 36.438 2 15 21 342
Indien 24.160 2 32 8 528

 

2. Wie viele Personen aus den Top-20 Hauptherkunfts-ländern, aufgeschlüsselt nach erwerbsfähig bzw. nicht erwerbs-fähig, waren Ende 2014 bzw. sind aktuell in Nordrhein-Westfalen sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit- und Teilzeit-arbeit) bzw. gering-fügig beschäftigt?

Die nachfolgende Tabelle führt die Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten im Juni 2014 und Juni 2018 (aktuelle Zahlen) auf. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde jeweils auf den Stichtag 30. Juni des Jahres zurückgegriffen.

Angaben zur Erwerbsfähigkeit bzw. Nicht-Erwerbsfähigkeit liegen nicht für alle Personen vor und werden insofern nicht aufgeführt.

 

Sozialversicherungspflichtig (SvB) und geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort (AO) – nach Staatsangehörigkeit
Nordrhein-Westfalen (Gebietsstand Januar 2019)
Staatsangehörigkeit 30. Juni 2014 30. Juni 2018
Sv-pflichtig Beschäftigte ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
im Nebenjob
geringfügig
Beschäftigte
Sv-pflichtig Beschäftigte ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
im Nebenjob
geringfügig
Beschäftigte
Insgesamt davon: Insgesamt davon:
Vollzeitbeschä ftigt Teilzeitbeschä ftigt Vollzeit- beschäftigt Teilzeit- beschäftigt
221 Algerien 691 479 206 174 65 1.076 773 303 203 86
224 Eritrea 261 152 105 113 37 2.871 2.137 734 422 212
232 Nigeria 1.547 1.041 502 358 243 3.889 2.604 1.285 562 453
261 Guinea 424 289 135 114 55 2.159 1.661 498 199 149
273 Somalia 201 117 75 44 17 855 606 249 101 69
287 Ägypten 830 612 214 217 44 1.993 1.336 657 341 151
422 Armenien 464 315 144 241 43 1.087 720 367 341 96
423 Afghanistan 1.444 861 561 884 130 5.799 4.225 1.574 1.606 365
425 Aserbaidschan 524 352 167 237 38 1.173 768 405 382 84
430 Georgien 721 411 308 368 82 1.233 721 512 389 121
436 Indien 3.898 2.845 1.052 941 161 7.545 5.503 2.042 1.408 430
438 Irak 3.022 1.701 1.276 1.844 283 8.901 5.648 3.253 3.112 637
439 Islamische Republik Iran 3.641 2.135 1.466 1.772 201 7.095 4.355 2.740 2.175 392
461 Pakistan 1.258 747 506 628 115 3.254 2.010 1.244 991 312
475 Arabische Republik Syrien 2.233 1.476 731 1.222 134 18.968 13.137 5.831 8.913 1.266
121 Albanien 3.344 2.399 896 1.198 543 6.697 4.914 1.783 1.306 837
144 ehem. jugoslawische Republik Mazedonien 6.143 4.360 1.715 2.061 830 9.509 6.679 2.830 2.331 1.265
160 Russische Föderation 11.939 8.201 3.686 4.535 975 15.254 9.961 5.293 4.044 1.370
163 Türkei 151.258 113.388 35.633 47.340 14.577 163.525 120.050 43.475 39.667 16.567
166 Ukraine 5.722 3.709 1.975 2.238 434 7.410 4.637 2.773 2.271 596

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik

3. Auf Bundesebene wurde, wie oben beschrieben, das Anforderungs-niveau der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen aus den nichteuropäischen Hauptherkunftsländern unterteilt nach Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte betrachtet. Welche Zahlen ergeben sich aktuell bei einer entsprechenden Einzelauswertung für Nordrhein-Westfalen?

 

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) – nach Staatsangehörigkeit
Nordrhein-Westfalen (Gebietsstand Januar 2019)
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Aufgrund rückw irkender Revisionen der Beschäftigungsstatistik können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abw eichen. Siehe methodische Hinw eise.
Staatsangehörigkeit 30. Juni 2014 30. Juni 2018
Insgesamt darunter: Insgesamt darunter:
1 Helfer 2 Fachkraft 3 Spezialist 4 Experte 1 Helfer 2 Fachkraft 3 Spezialist 4 Experte
221 Algerien 691 333 290 27 35 1.076 514 462 33 58
224 Eritrea 261 161 83 7 6 2.871 2.136 696 25 10
232 Nigeria 1.547 987 450 26 80 3.889 2.609 1.065 64 147
261 Guinea 424 273 140 * * 2.159 1.314 796 33 16
273 Somalia 201 125 62 * * 855 617 213 11 7
287 Ägypten 830 212 220 97 297 1.993 549 611 173 657
422 Armenien 464 156 224 24 55 1.087 385 554 44 101
423 Afghanistan 1.444 508 784 63 67 5.799 2.724 2.777 143 134
425 Aserbaidschan 524 179 242 23 75 1.173 452 496 58 161
430 Georgien 721 222 332 33 132 1.233 405 568 52 207
436 Indien 3.898 698 980 822 1.397 7.545 1.541 1.761 1.317 2.926
438 Irak 3.022 1.516 1.336 54 71 8.901 4.891 3.520 183 263
439 Islamische Republik Iran 3.641 841 1.771 268 721 7.095 1.961 3.256 531 1.307
461 Pakistan 1.258 445 520 70 218 3.254 1.560 1.184 157 349
475 Arabische Republik Syrien 2.233 866 827 44 470 18.968 9.662 7.139 557 1.558
121 Albanien 3.344 1.352 1.720 100 123 6.697 2.738 3.455 194 288
144 ehem. jugoslawische Republik Mazedonien 6.143 2.304 3.320 234 217 9.509 3.918 4.868 334 342
160 Russische Föderation 11.939 3.737 5.429 922 1.798 15.254 4.504 6.968 1.307 2.448
163 Türkei 151.258 50.763 88.453 5.675 4.124 163.525 54.647 95.284 6.807 5.489
166 Ukraine 5.722 1.361 2.817 589 917 7.410 1.813 3.567 781 1.230

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik

4. Welche Informationen, bezüglich einer Einstufung nach Helfer, Fachkraft, Spezialist oder Experte, liegen der Landesregierung zum Personenkreis der zwar erwerbsfähigen aber nicht sozialversicherungspflichtigen und auch nicht geringfügig beschäftigten Personen aus den TOP-20 Hauptherkunftsländern vor?

Die Kategorie „der erwerbsfähigen, aber nicht sozialversicherungspflichtigen und auch nicht geringfügig beschäftigten Personen“ ist nicht Gegenstand der amtlichen Statistik (s. Antwort zu Frage 2).

5. Wie ermittelt bzw. berechnet die Landesregierung zuverlässig Nationalitäten und zugehörige Beschäftigungsquoten, in Anbetracht zahlreicher ungeklärter, nicht nachweisbarer Nationalitäten (z.B. Bestimmung der Nationalität per Eigenauskunft der betroffenen Person), einer ungeklärten Dunkelziffer unerlaubter Einreisen, und der Tatsache, dass Personen, die in diesem Zusammenhang ein Visum zum Familiennachzug erhalten haben unter die Kategorie „sonstiger Aufenthalt“ fallen?

Die Landesregierung greift auf die Informationen und Daten der amtlichen Statistik zurück. In den zugehörigen Erläuterungen der einzelnen Fachstatistiken werden der Prozess der Datenerhebung sowie die zugrundeliegenden Definitionen/Begriffe transparent dokumentiert.

 

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