ZDF-Magazin Frontal 21 vom 22.10.2019 – Fluchtweg Spanien – „Merkel ist die Mama aller Afrikaner“

Kleine Anfrage
vom 04.11.2019

Kleine Anfrage 3079der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 04.11.2019

 

ZDF-Magazin Frontal 21 vom 22.10.2019 – Fluchtweg Spanien – „Merkel ist die Mama aller Afrikaner“

„Angela Merkel hat ganz viel für die illegale Zuwanderung getan. Sie hat fast zwei Millionen Migranten aufgenommen im Jahr 2015. Merkel ist die Mama aller Afrikaner. Deshalb machen sich so viele von uns auf nach Deutschland.“

So äußerte sich ein „Flüchtling“ aus Guinea, der es gerade über die Straße von Gibraltar nach Spanien geschafft hatte, gegenüber den Journalisten des ZDFs.1 Gesendet wurde der Bericht am 22.10.2019.2 Wie viele andere „Flüchtlinge“ müsste auch er „eigentlich“ in Spanien Asyl beantragen. Das ist aber nicht das Ziel, wie ein anderer „Flüchtling“ anmerkt: „Mein Traum ist es, nach Deutschland zu ziehen, um dort ein besseres Leben zu führen. Ich will dort wieder von vorne anfangen und besser verdienen.“

Mit Unterstützung des spanischen Roten Kreuzes ging es per Bus weiter an die spanisch-französische Grenze, genauer nach Irun. Das Ziel ist es allerdings nicht, am letztmöglichen Ort Spaniens Asyl zu beantragen und – wie es gemäß der Dublin III-Verordnung vorgesehen ist – hier ein Asylverfahren zu durchlaufen. Das Ziel bleibt oftmals Deutschland.

Die Rolle des spanischen Roten Kreuzes erscheint eher dubios. So heißt es im zugehörigen Artikel des ZDFs:

Das Rote Kreuz schleust also Migranten bis zur Grenze. Die spanische Regierung bestreitet auf Anfrage von Frontal 21, damit etwas zu tun zu haben. Das Rote Kreuz erklärt dagegen, dass man sehr wohl mit der Regierung zusammenarbeite. „Wir haben ein Programm mit der Regierung, das es uns erlaubt, Tickets zu allen möglichen Orten in Spanien zu finanzieren“, sagt Miguel Pradas vom spanischen Roten Kreuz. „Wo jemand Asyl beantragen will, ist seine persönliche Entscheidung.“

So wurde dann im geschilderten Fall illegal die Grenze zu Frankreich überschritten, ebenso wie anschließend die Grenze zu Deutschland im Elsass. Wenig später konnte das ZDF mit diesem „Flüchtling“ in Frankfurt Kontakt aufnehmen. Beliebt ist auch die Weiterreise über Belgien in die Grenzregion bei Aachen. Wegen offener Grenzen und einer aus unterschiedlichen Gründen mangelhaften Kontrolle im grenznahen Bereich gelingt so die illegale Einreise nach NRW.

Nach Informationen des ZDFs registrierte die europäische Grenzschutzagentur Frontex im Jahre 2018 57.000 Ankünfte über diese Route. Die meisten dieser Menschen kommen aus Nord- und Westafrika – aus Marokko, Guinea, Mali und Algerien.

Im Rahmen einer Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag am 23.10.2019 führte der Innenminister Horst Seehofer auf Nachfrage der Abgeordneten Curio, Kraft, Hilse und Hess (AfD) aus, dass die Zuständigkeitsregelung des Ersteinreiselandes in die EU rein rechtlich zwar bestehe, dass sie aber nicht funktioniere. Weiterhin benannte Seehofer das Problem der Binnenwanderung innerhalb der EU und die fehlende Rücknahmebereitschaft der eigentlich zuständigen EU-Staaten.3

Seit Inbetriebnahme der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum am 04.12.2017 sind alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen haben, nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes verpflichtet, sich persönlich dort zu melden. In der LEA werden die persönlichen Daten der Flüchtlinge in ein Computersystem eingegeben. Mit einer Sofort-Abfrage (Fast-ID) wird festgestellt, ob zu einer Person bereits Daten vorliegen.4 In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) erfolgt anschließend die erkennungsdienstliche Behandlung. Auch die Anhörung im Asylverfahren durch das BAMF soll nach Möglichkeit in der EAE erfolgen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen konnte bei Befragungen bezüglich der „Reiseroute“ in der LEA Bochum bzw. in den EAE bisher festgestellt werden, dass das Ersteintrittsland in die EU – und somit gemäß Dublin III-Verordnung das zuständiges Land für die Durchführung des Asylverfahrens – Spanien war? (Bitte nach Jahr, Anzahl der Fälle und EAE bzw. LEA auflisten)

2. Wie viele illegale Einreisen über die NRW-Westgrenze konnten die Landesregierung oder Bundesbehörden seit 2015 verzeichnen? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)

3. Wie viele „Flüchtlinge“ wurden seit 2015 nach Spanien, als zuständiges Land zur Durchführung des Asylverfahrens, rücküberführt? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)

4. Auf welchem Weg wird sich die Landesregierung zukünftig auf Bundesebene dafür einsetzen, auf Spanien Druck auszuüben, um diese illegalen Weiterreisen innerhalb der EU (mit Unterstützung des spanischen Roten Kreuzes) zu unterbinden?

5. Auf welchem Weg wird sich die Landesregierung zukünftig auf Bundesebene dafür einsetzen, illegale Einreisen über die NRW-Westgrenze zu unterbinden?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/heute/frontal21-fluchtweg-spanien-

100.html?fbclid=IwAR0Z6m1XIaHEp9KOGI6q_vw8LfTbc53U8jWGlK9RduMIWV5FdW2B-sljxgk#xtor=CS-48

2 Vgl. https://www.zdf.de/politik/frontal-21/spanien-als-fluchthelfer-100.html?fbclid=IwAR39ghVzoxW9-snvU5PRVmaR7PjsYUyIBu4MFoqDisg1d5s7FrABi4M69yU

3 Vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19120.pdf S. 14809-14811

4 Vgl. https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/lea/index.php


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 03.12.2019

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3079 mit Schreiben vom 3. Dezember 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

1. In wie vielen Fällen konnte bei Befragungen bezüglich der „Reiseroute“ in der LEA Bochum bzw. in den EAE bisher festgestellt werden, dass das Ersteintrittsland in die EU – und somit gemäß Dublin III-Verordnung das zuständiges Land für die Durchführung des Asylverfahrens – Spanien war? (Bitte nach Jahr, Anzahl der Fälle und EAE bzw. LEA auflisten)

Die Durchführung des Verfahrens nach der Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) 604/2013) ist eine Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. In diesem Verfahren wird durch das Bundesamt geklärt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Die Anfrage bezieht sich auf Sachverhalte, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Landesregierung liegen.

2. Wie viele illegale Einreisen über die NRW-Westgrenze konnten die Landesregierung oder Bundesbehörden seit 2015 verzeichnen? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)

Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes obliegt allein der Bundespolizei. Der Grenzschutz wird von ihr dabei im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern wahrgenommen. Die Bundespolizei nimmt diese Aufgabe nach eigener Lagebeurteilung und eigenem Kräftemanagement wahr und ist dabei auch für Zurückweisungen bzw. -führungen von Personen bei/nach unerlaubtem Grenzübertritt gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz zuständig.

Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern erfolgt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Daten zur Beantwortung der Frage liegen nicht automatisiert vor. Eine händische Auswertung der Daten ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zudem wird der überwiegende Anteil der Ermittlungsverfahren durch die Bundespolizei eingeleitet. Eine Auswertung dieser Daten kann mangels Zuständigkeit durch das Ministerium des Innern nicht erfolgen.

3. Wie viele „Flüchtlinge“ wurden seit 2015 nach Spanien, als zuständiges Land zur Durchführung des Asylverfahrens, rücküberführt? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)

Die Durchführung des Verfahrens nach der Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) 604/2013) ist eine Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Länder und kommunale Ausländerbehörden leisten bei Rücküberstellungen nur Vollzugshilfe. Die erbetenen Angaben können den Antworten der Bundesregierung auf die regelmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Abschiebungen und Ausreisen“ entnommen werden (BT-Drs. 19/12240; 19/8021; 19/800; 18/11112; 18/7588). Ergänzend wird auf die jährlichen Berichte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Das Bundesamt in Zahlen – Asyl, Migration und Integration) verwiesen.

4. Auf welchem Weg wird sich die Landesregierung zukünftig auf Bundesebene dafür einsetzen, auf Spanien Druck auszuüben, um diese illegalen Weiterreisen innerhalb der EU (mit Unterstützung des spanischen Roten Kreuzes) zu unterbinden?

5. Auf welchem Weg wird sich die Landesregierung zukünftig auf Bundesebene dafür einsetzen, illegale Einreisen über die NRW-Westgrenze zu unterbinden?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes (Art. 32 Abs. 1 GG), sodass auch der Abschluss von Vereinbarungen mit anderen Staaten grundsätzlich dem Bund vorbehalten ist. Das Bundesinnenministerium hat aktuelle Vorschläge für eine grundlegende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt, deren Zielsetzung u.a. die Vermeidung unerlaubter Weiterreisen in der EU ist. Die Landesregierung wird sich an dem Diskussionsprozess beteiligen und ihre Vorstellungen einbringen.

Die Polizei NRW prüft außerdem derzeit Möglichkeiten weiterer Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Hierbei gilt es, die vorhandenen Formen der Zusammenarbeit zu erhalten, ggf. zu institutionalisieren und sinnvoll zu ergänzen. Konkrete Maßnahmen befinden sich derzeit noch in der gemeinsamen Abstimmung.

 

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