Erfolgsbilanz des Programms „Neustart im Team (NesT)“ in NRW

Kleine Anfrage
vom 25.05.2021

Kleine Anfrage 5514der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 25.05.2021

 

Erfolgsbilanz des Programms „Neustart im Team (NesT)“ in NRW

Am 7. November 2019 reisten die ersten beiden besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge über das Pilotprogramm „Neustart im Team“ (NesT) nach Deutschland ein. Am 5. Dezember 2019 folgten drei weitere Familien. Diese Menschen werden von Mentoring-Gruppen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen unterstützt.

„NesT“ startete mit einer angestrebten Aufnahme von zunächst bis zu 500 Flüchtlingen bundesweit. Mentoren helfen den Flüchtlingen dabei, in Deutschland eine neue Heimat zu finden. Potentielle Unterstützer-Gruppen müssen aus einer Gruppe von mindestens fünf Personen bestehen, von denen zwei die Hauptansprechpersonen sind. Als Mentorinnen und Mentoren unterstützen sie die Flüchtlinge in der Anfangszeit finanziell und ideell. Insbesondere teilen sie sich als Gruppe zwei Jahre hindurch die Kaltmiete, die vorab auf ein gesondertes Konto einzuzahlen ist. Außerdem begleiten sie die Schutzbedürftigen nicht nur bei der Wohnungssuche, sondern auch ein Jahr lang ideell auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe. Sie sind Ansprechpersonen und helfen beispielsweise bei Behördengängen, bei der Suche nach einer passenden Schule, nach einem Ausbildungsplatz oder nach einer Arbeitsstelle.1

Im Rahmen von NesT können Resettlementflüchtlinge unterstützt werden, die nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung und des Visumverfahrens eine Aufnahmezusage nach § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erhalten und auf ihre Ausreise nach Deutschland vorbereitet werden.2 Eine schriftliche Frage im bayerischen Landtag ergab für die ersten Monate allerdings nur ein sehr bescheidenes Interesse an diesem Programm.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie entwickelte sich in NRW die Zahl der Mentoren bzw. der Mentorengruppen, die Kosten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernehmen/übernahmen vom 7. November 2019 (Beginn der Maßnahme) bis heute?
  2. Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit in NRW am NesT-Programm teil?
  3. Wie viele Mitglieder der Landesregierung NRW nahmen bisher als Mentor am NesT-Programm teil und zeigten auf diese Weise, dass sie bereit sind, mit gutem Beispiel voranzugehen und der Bevölkerung ein Vorbild zu bieten?
  4. Welche Folgen sind zu erwarten, wenn Personen vorzeitig aus dem NesT-Programm ausscheiden? (Bitte jeweils unterteilen in Flüchtlinge und Mentoren)
  5. In welcher Form hat die Landesregierung insbesondere diejenigen Städte und Gemeinden in NRW, die sich zum „sicheren Hafen“ erklärt haben, über das Programm NesT informiert?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. https://www.neustartimteam.de/wp-content/uploads/2019/08/nest_broschuere.pdf

2 Vgl. https://www.neustartimteam.de/wp-content/uploads/2019/11/Leitfaden-fuer-MentorenInnen-1911.pdf

3 Vgl. 18_0007111.pdf (landtag.de)


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5514 mit Schreiben vom 25. Juni 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie entwickelte sich in NRW die Zahl der Mentoren bzw. der Mentorengruppen, die Kosten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernehmen/über-nahmen vom 7. November 2019 (Beginn der Maßnahme) bis heute?

Im Rahmen des NesT-Programms haben im Jahr 2019 drei, im Jahr 2020 drei und im laufen­den Jahr 2021 bisher zwei Mentoren und Mentorinnen bzw. Mentorengruppen die Kosten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernommen.

  1. Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit in NRW am NesT-Programm teil? Derzeit sind über das NesT-Programm 37 Flüchtlinge nach NRW eingereist.
  2. Wie viele Mitglieder der Landesregierung NRW nahmen bisher als Mentor am NesT-Programm teil und zeigten auf diese Weise, dass sie bereit sind, mit gutem Beispiel voranzugehen und der Bevölkerung ein Vorbild zu bieten?

Kein Mitglied der Landesregierung nimmt bislang als Mentorin oder Mentor am NesT-Pro-gramm teil.

  1. Welche Folgen sind zu erwarten, wenn Personen vorzeitig aus dem NesT-Pro-gramm ausscheiden? (Bitte jeweils unterteilen in Flüchtlinge und Mentoren)

Das vorzeitige Ausscheiden einer Mentorin oder eines Mentors aus dem NesT-Programm hat für die Flüchtlinge keine negativen Folgen. Die persönliche Betreuung bleibt durch andere Mentorinnen und Mentoren des Programms gewährleistet. Die finanzielle Unterstützung er­folgt weiterhin durch die geltende Zahlungsverpflichtung der Nettokaltmiete vom dafür einge­richteten Konto für eine Laufzeit von zwei Jahren.

Für den Fall, dass ein Flüchtling vorzeitig aus dem NesT-Programm ausscheidet, entfällt die persönliche und ideelle Betreuung durch die Mentorengruppe. Rechtliche Auswirkungen in Bezug auf den Aufenthaltsstatus oder Folgen, die den Bezug von sozialen Unterstützungsleis­tungen oder die Inanspruchnahme von integrationsfördernden Maßnahmen betreffen, sind da­mit nicht verbunden. Für die Flüchtlinge bleibt auch die Möglichkeit bestehen, Beratungsange­bote aller Träger in Anspruch zu nehmen. Unberührt bleibt auch die weiterhin bestehende finanzielle Unterstützung durch die Mietkostenübernahme der Mentorengruppe.

  1. In welcher Form hat die Landesregierung insbesondere diejenigen Städte und Ge­meinden in NRW, die sich zum „sicheren Hafen“ erklärt haben, über das Pro­gramm NesT informiert?

Die Weitergabe von Informationen über das NesT-Programm erfolgt durch das Kompetenz­zentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg. Nach § 13 Teilhabe- und Integrati­onsgesetz (TIntG) ist sie auch die zuständige Behörde für die Verteilung und Zuweisung der über dieses Programm eingereisten Flüchtlinge.

Im Jahr 2019 fand erstmalig eine Tagung zur Information der (Fach)-Öffentlichkeit über das NesT-Programm einschließlich dem Schutzprogramm Resettlement statt. Eine weitere Fach­tagung hierzu ist für den 24. Juni 2021 terminiert. Adressaten sind auch Kommunen, die sich an der Aktion „Sicherer Hafen“ beteiligen.

Mit ihnen steht das Kompetenzzentrum für Integration in einem regelmäßigen Austausch. Flankierend dazu erfolgten Informationen durch Printmedien. Dem Internettauftritt des Kom­petenzzentrums für Integration können ebenfalls Informationen zum NesT-Programm entnom­men werden.

 

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