Flüchtlingsbürgen – Umgang mit Erstattungsbescheiden

Kleine Anfrage
vom 19.02.2019

Kleine Anfrage 2064des Abgeordneten Helmut Seifen vom 13.02.2019

 

Flüchtlingsbürgen – Umgang mit Erstattungsbescheiden

Um einen Gesamtüberblick bezüglich der Erstattungsbescheide zu erhalten, ist es wichtig die Anzahl der Fälle je Jobcenter zu kennen. Die Erstattungsforderungen wurden in der Vergangenheit teilweise bereits beglichen. Da es auch in diesen Fällen zu Sonderregelungen kommen könnte, sind genaue Zahlen zur Analyse erforderlich.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Erstattungsbescheide, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch die zugelassenen kommunalen Träger bis heute erstellt (bitte getrennt ausweisen für alle betroffenen Jobcenter):

2. Wie viele Erstattungsbescheide, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bis heute wieder zurückgenommen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsbescheide nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?

3. Wie viele Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher beglichen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?

4. Wie viele Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher noch nicht beglichen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?

Helmut Seifen

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 21.03.2019

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2064 mit Schreiben vom 21. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

1. Wie viele Erstattungsbescheide, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch die zugelassenen kommunalen Träger bis heute erstellt (bitte getrennt ausweisen für alle betroffenen Jobcenter)?

2. Wie viele Erstattungsbescheide, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bis heute wieder zurückgenommen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsbescheide nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?

3. Wie viele Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher beglichen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?

4. Wie viele Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher noch nicht beglichen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach dem kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Antworten zum Stichtag „19. Februar 2019“ ergeben sich aus der beigefügten Tabelle.

Die Daten beruhen auf einer Einzelabfrage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die von den kommunalen Jobcentern zurückgemeldeten Daten unterliegen daher Veränderungen.

 

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Beteiligte:
Helmut Seifen