Ausländische Schulen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 19.03.2021

Kleine Anfrage 5204des Abgeordneten Helmut Seifen vom 19.03.2021

 

Ausländische Schulen in Nordrhein-Westfalen

Am 10. Januar 2020 berichtete die Süddeutsche Zeitung über Verhandlungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei bzgl. eines Deutsch-Türkischen Bildungsabkommens. Im Rahmen dieser Vereinbarung, die im Entwurf den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Berlin seit dem Sommer 2019 vorläge, sollen in Köln, Frankfurt am Main und Berlin insgesamt drei türkische Schulen gegründet werden. Das Abkommen sollte gleichzeitig eine Rechtsgrundlage für die drei Deutschen Schulen in der Türkei (Ankara, Istanbul sowie die im Sommer 2018 geschlossene Schule in Izmir) schaffen.

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen betreut als Schulaufsicht des Bundes unter Mitwirkung der Länder derzeit 140 anerkannte deutsche Schulen im Ausland. Deutschland unterhält mit mehr als 20 Staaten weltweit Bildungsabkommen, in deren Rahmen diese auch in Deutschland Schulen betreiben können.

Die in Deutschland betriebenen ausländischen Schulen, sogenannte Ersatzschulen, können zwar ihre Lehrmethoden selbst wählen und eigenes Personal einstellen, müssen aber Lerninhalte vermitteln, die denen in öffentlichen deutschen Schulen gleichwertig sind. Sie benötigen eine staatliche Genehmigung und unterstehen den Gesetzen der Bundesländer. Schülerinnen und Schüler können an diesen Ersatzschulen einen deutschen Schulabschluss erwerben.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele ausländische Schulen werden derzeit in NRW betrieben? (Bitte aufschlüsseln nach Staat und Jahr der Gründung)
  2. Durch welche Träger werden die erfragten Schulen betrieben? (Bitte nach Staaten und Art der Trägerschaft aufschlüsseln)
  3. Wie viele ausländische Schulen (Ergänzungsschulen) werden derzeit in NRW sowohl mit als auch ohne Bildungsabkommen mit dem jeweiligen Staat betrieben? (Bitte aufschlüsseln nach Staat und Art der Schule aufschlüsseln)
  4. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit eine in NRW betriebene ausländische Ersatzschule? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  5. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit eine in NRW betriebene ausländische Ergänzungsschule? (Bitte nach Nationalität sowie Art der Schule aufschlüsseln)

Helmut Seifen

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5204 mit Schreiben vom 13. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes-und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Entgegen der Vorbemerkung des Fragestellers ist der Rechtsstatus einer Schule als Ersatz­schule oder Ergänzungsschule grundsätzlich unabhängig vom Merkmal „ausländisch“ zu be­trachten.

Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des öffentlichen Schulwesens. Sie bieten grundsätzlich die gleichen Unterrichtsinhalte wie öffentliche Schulen an und sind berechtigt, nach eigenen Lehr- und Erziehungsmethoden zu arbeiten, die den öffentlichen Schulen gleich­wertig sind. Sie können sich eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung geben. Wer eine Ersatzschule besucht, erfüllt die Schulpflicht.

Mit der Genehmigung erhalten die Schulen mit Ausnahme der Ersatzschulen eigener Art (z. B. der Waldorfschulen) das Recht, mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen Zeugnisse zu erteilen, Abschlüsse zu vergeben und unter Vorsitz einer staatlichen Prüfungsleitung Prüfun­gen abzuhalten.

Ergänzungsschulen bieten Unterrichtsinhalte an, die öffentliche Schulen und Ersatzschulen so nicht kennen. Zu unterscheiden sind allgemein bildende Ergänzungsschulen, berufsbil­dende Ergänzungsschulen sowie ausländische oder internationale Ergänzungsschulen. Staat­lich anerkannte Abschlüsse können an Ergänzungsschulen nicht erworben werden. Hierzu ist die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den staatlichen Externenprüfungen erforder­lich.

Der Unterricht an ausländischen Ergänzungsschulen entspricht den schulrechtlichen Bestim­mungen des ausländischen Staates und führt zu den dort vergebenen Abschlüssen. Internati­onale Ergänzungsschulen bereiten regelmäßig auf international anerkannte Abschlüsse wie das International Baccalaureate Diploma (IB) vor. Ausgehend von der grundsätzlichen Erfül­lung der Schulpflicht durch den Besuch einer deutschen Schule wird die Erfüllung der Vollzeit-schulpflicht an ausländischen Schulen (in Nordrhein-Westfalen) an konkrete Voraussetzungen gebunden (§ 34 Abs. 5 SchulG).

  1. Wie viele ausländische Schulen werden derzeit in NRW betrieben? (Bitte aufschlüs­seln nach Staat und Jahr der Gründung)
  2. Durch welche Träger werden die erfragten Schulen betrieben? (Bitte nach Staaten und Art der Trägerschaft aufschlüsseln)
  3. Wie viele ausländische Schulen (Ergänzungsschulen) werden derzeit in NRW so­wohl mit als auch ohne Bildungsabkommen mit dem jeweiligen Staat betrieben? (Bitte aufschlüsseln nach Staat und Art der Schule aufschlüsseln)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet.

Hinsichtlich der anerkannten ausländischen oder internationalen Ergänzungsschulen wird auf das als Anlage beigefügte Verzeichnis (Stand Oktober 2020) verwiesen.

Darüber hinaus sind folgende, der oberen Schulaufsicht unterstehenden, angezeigte auslän­dische oder internationale Ergänzungsschulen zu nennen:

  • Independent Bonn International School (IBIS)
  • Libysche Schule Bonn
  • QSI International School of Münster
  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit eine in NRW betriebene aus­ländische Ersatzschule? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Bei den in Nordrhein-Westfalen betriebenen Ersatzschulen handelt es sich ausschließlich um deutsche Schulen nach Landesrecht.

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit eine in NRW betriebene aus­ländische Ergänzungsschule? (Bitte nach Nationalität sowie Art der Schule auf­schlüsseln)

Entsprechende Daten werden von der Landesregierung nicht erhoben.

Eine nachträgliche Sonderaufstellung war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht durchzuführen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Helmut Seifen