Broschüre Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 19.03.2021

Kleine Anfrage 5205des Abgeordneten Helmut Seifen vom 19.03.2021

 

Broschüre Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Um eine Handreichung zu bieten, die zu einer „geschlechtersensiblen Bildung“ in der Schule beitragen soll, hat das Ministerium für Schule und Bildung die Broschüre „Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung“ an Schulen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung soll Schulen darin unterstützen, einerseits den Unterricht und andererseits das gesamte Schulleben geschlechtersensibel zu gestalten, und konkretisiert gleichzeitig rechtliche Grundlagen.

Die Broschüre beschreibt implizite und explizite Ansätze, mit deren Hilfe die Schüler auf dem Wege der Dramatisierung und durch phasenweise Geschlechtertrennung dazu gebracht werden sollen, ihren Horizont außerhalb von sogenannten Stereotypen zu erweitern. Geschlechterfragen und deren vielfältige Repräsentation sollen laut Broschüre in diversen Unterrichtsfächern thematisiert werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was versteht die Landesregierung konkret unter dem Begriff „geschlechter-sensibel“?
  2. Inwieweit lässt sich belegen, dass unterschiedliche Interessen von Schülerinnen und Schülern durch sogenannte Stereotype hervorgerufen und nicht durch persönliche Vorlieben bestimmt werden?
  3. Ab welchem Alter/ welcher Schulstufe sollen Schüler mit entsprechenden Fragen konfrontiert werden?
  4. Welchen Effekt verspricht sich die Landesregierung von einer Erziehung zur Geschlechtersensibilität?
  5. Wie hoch waren und sind die Kosten für das Erstellen und Verbreiten der Broschüre?

Helmut Seifen

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5205 mit Schreiben vom 19. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und beantwortet.

  1. Was versteht die Landesregierung konkret unter dem Begriff „geschlechtersensibel“?

Als geschlechtersensibel werden Handlungen und Maßnahmen bezeichnet, die entsprechend dem Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter fördern und auf den Abbau bestehender Nachteile hinwirken. Ziele einer geschlechtersensiblen Bildung sind die Entfaltung individueller Potenziale ohne Einschränkung durch geschlechterbezogene Erwartungen und Benachteiligungen sowie die Entwicklung und Stärkung von Haltungen und Kompetenzen, die auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ausgerichtet sind. Nähere Erläuterungen und Konkretisierungen des Begriffs „geschlechtersensibel“ im Kontext von Unterricht und Schulleben sind in der Pädagogischen Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen zu finden.

  1. Inwieweit lässt sich belegen, dass unterschiedliche Interessen von Schülerinnen und Schülern durch sogenannte Stereotype hervorgerufen und nicht durch persönliche Vorlieben bestimmt werden?

Verschiedene Studien belegen den Einfluss von gesellschaftlichen Stereotypen auf zum Teil unterschiedliche Interessen und Vorlieben von Schülerinnen und Schülern, vergleiche im Einzelnen das Quellenverzeichnis der Broschüre. Exemplarisch sei außerdem eine Metastudie der Neurowissenschaftlerin Lise Eliot aus dem Jahr 2010 genannt.1

  1. Ab welchem Alter/ welcher Schulstufe sollen Schüler mit entsprechenden Fragen konfrontiert werden?

Eine geschlechtersensible Bildung soll bereits ab Schulbeginn einsetzen, um die unter 1. beschriebenen Ziele zu fördern. Dabei erfolgt eine dem Alter und Entwicklungsstand angemessene Auseinandersetzung mit Geschlechterfragen.

  1. Welchen Effekt verspricht sich die Landesregierung von einer Erziehung zur Geschlechtersensibilität?

Durch eine geschlechtersensible Bildung und Erziehung soll entsprechend dem Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz und § 2 Abs. 7 Schulgesetz NRW die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter gefördert und auf den Abbau bestehender Nachteile hingewirkt werden.

  1. Wie hoch waren und sind die Kosten für das Erstellen und Verbreiten der Broschüre?

Die Kosten für das Erstellen und Verbreiten der Broschüre betragen 25.216 €.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Helmut Seifen