Kleine Anfrage 858
des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD
Prolog: Die Rheinische Post berichtete am 6. März: „Zu Ostern droht Chaos am Düsseldorfer Flughafen“1. Anlass für die Sorge ist ein vertrauliches Schreiben eines privaten Essener Sicherheitsunternehmens. Demnach fehlen 25 der 100 zusätzlichen Luftsicherheitsassistenten. Grund dafür sei eine „unerwartet schlechte Besteherquote“ bei der Prüfung.
Verkehrsminister Hendrik Wüst spricht laut Zeitung von einer bedrohlichen Lage. Ernst Walter, Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, fordert bei den Sicherheitskontrollen einen Systemwechsel.
Zeitungsberichte und externe Kontrollen deuten zudem auf ein grundsätzliches Problem an deutsche Flughäfen hin: Vor zwei Jahren verklagte die Europäische Union die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Deutschland seine Flughäfen nicht ausreichend schütze. Bei einer Überprüfung konnten Inspekteure bei jedem zweiten Versuch Waffen oder als Waffe nutzbare Gegenstände durch die Kontrollen schmuggeln. Um Kosten zu sparen, wurden Mitte der 90er Jahre die Sicherheitskontrollen an vielen deutschen Flughäfen privatisiert.2
Der Freistaat Bayern hat die Sicherheitskontrollen an seinem Großflughafen München in die Hände einer staatlichen Gesellschaft (SGM) gelegt und ist laut Zeitung „eine löbliche Ausnahme […]. Von Schlangen an Sicherheitskontrollen ist dort nichts bekannt.“3
In NRW hingegen klagen Fluggäste, Gewerkschaften und die privaten Sicherheitsmitarbeiter (offiziell: Luftsicherheitsassistenten) in Zeitungsberichten über die Zustände an den Kontrollstellen in Düsseldorf und Köln/Bonn. Im September 2017 berichtete die Rheinische Post: „Derart massive Probleme an den Fluggastkontrollstellen wie aktuell in Düsseldorf gibt es bundesweit an keinem anderen Flughafen. Allerdings fehlen auch am Airport Köln/Bonn derzeit zu den Stoßzeiten 20 bis 25 Kräfte.“4
2 https://www.welt.de/politik/deutschland/article170729858/Frustrierte-Fummeltruppe.html
3 Ebd.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Warum wendet NRW nicht das bayerische System (siehe Fließtext) bei den Flughafen-Sicherheitskontrollen an?
- Was spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Aufgaben im Flughafen-Sicherheitsbereich wieder vollständig in staatliche Hände zu legen?
- Was sind die drei Hauptgründe dafür, dass 25 von 100 Personen die Prüfung zum Luftsicherheitsassistenten in Düsseldorf nicht bestanden haben?
- Aus welchen Nationen stammen die Personen, die derzeit als Luftsicherheitsassistenten die Arbeit am Düsseldorfer Flughafen ausüben?
- Welche (ergänzenden) Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Situation an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu verbessern?
Herbert Strotebeck
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 858 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern wie folgt:
- Warum wendet NRW nicht das bayerische System (siehe Fließtext) bei den Flughafen-Sicherheitskontrollen an?
Die Zuständigkeit für die Fluggastkontrolle wird von den Landesluftsicherheitsbehörden im Wege der sogenannten Bundesauftragsverwaltung wahrgenommen, soweit der Bund diese Aufgabe nicht „an sich zieht“, um die bundeseinheitliche Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat hierzu am 25./28. März 2000 mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein Verwaltungsabkommen zur Übertragung der Aufgaben der Luftsicherheit in bundeseigene Verwaltung für die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf geschlossen; dieses Abkommen kann nicht einseitig aufgelöst werden. Bayern hat als einziges Bundesland einen Sonderweg beschritten.
- Was spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Aufgaben im Flughafen-Sicherheitsbereich wieder vollständig in staatliche Hände zu legen?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird in den Randnummern 3720 ff. ausgeführt:
„Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.“
Nach Auffassung der Landesregierung sollten zunächst die angekündigten Vorschläge abgewartet werden.
- Was sind die drei Hauptgründe dafür, dass 25 von 100 Personen die Prüfung zum Luftsicherheitsassistenten in Düsseldorf nicht bestanden haben?
Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf liegt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.
- Aus welchen Nationen stammen die Personen, die derzeit als Luftsicherheitsassistenten die Arbeit am Düsseldorfer Flughafen ausüben?
Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf liegt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.
- Welche (ergänzenden) Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Situation an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu verbessern?
Die Landesregierung hat bei der Durchführung der Fluggastkontrollen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn keine Zuständigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Hendrik Wüst