Politisches Signal an Unterhaltsverweigerer – auch gegen den Willen der SPD

Rede
vom 01.01.2019

In der Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 13.12.2018 fand eine dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Überführung des Unterhaltsvorschusses aus kommunaler Zuständigkeit in die Zuständigkeit des Landes statt. Grund hierfür war, dass die SPD versuchte, die Verabschiedung des Gesetzes durch „unnütze Verfahrensdebatten unnötig hinauszuzögern“.
Unser finanzpolitischer Sprecher Herbert Strotebeck stellte seinen Standpunkt aus der zweiten Lesung erneut dar und signalisierte weiterhin Zustimmung. So sei der Entwurf „nicht perfekt“, er biete aber eine „gute Grundlage, Unterhaltsverweigerern ihr verwerfliches Verhalten zu erschweren und die Kommunen zu entlasten“. Daher sollten alle Parteien diesem sinnvollen Gesetzentwurf zustimmen.