Weitere Ergebnisse der polizeilichen Datenerhebung zu Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

Kleine Anfrage
vom 27.08.2019

Kleine Anfrage 2917des Abgeordneten Markus Wagner vom 27.08.2019

 

Weitere Ergebnisse der polizeilichen Datenerhebung zu Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

Dem schriftlichen Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2073, vom 13. Mai 2019 zu einem von der AfD-Landtagsfraktion beantragten Tagesordnungspunkt für die 36. Sitzung des Innenausschusses am 16. Mai 2019 ist nachfolgende Antwort auf die Fragen nach dem Verlauf und der Verfügbarkeit der Ergebnisse der polizeilichen Datenerhebung zu Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe in Nordrhein-Westfalen zu entnehmen:

„Seit dem 01.01.2019 erfolgt die Datenerfassung in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Nordrhein-Westfalen für das Tatmittel Stichwaffe. Bis zur Realisierung im Vorgangsbearbeitungssystem ViVA erfasst das Landeskriminalamt die relevanten ViVA-Daten manuell in der PKS. Das Landeskriminalamt beabsichtigt, Informationen zum Tatmittel Stichwaffe auf Basis der PKS-Zahlen Nordrhein-Westfalen ab dem 15.07.2019 monatlich in Form von Standardtabellen darzustellen. Diese Darstellung umfasst auch den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2019.

Eine Präsentation bzw. Mitteilung der Ergebnisse im Innenausschuss, wäre somit ab dem oben genannten Zeitpunkt möglich.“

In einer ersten Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2800 des Abgeordneten Markus Wagner der Fraktion der AfD, Drucksachennummer 17/7226, sind bereits einige Erkenntnisse zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Opfer und auch zu der Anzahl der in NRW mit dem Tatmittel Stichwaffe verübten Straftaten mitgeteilt worden. Allein in einem halben Jahr sind demzufolge 3.550 Fälle zur PKS gemeldet worden. Von den 3.562 ermittelten Tatverdächtigen besaßen wiederum 37,96 Prozent nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Um dieses Kriminalitätsphänomen weitergehend zu verstehen, müssen allerdings noch weitere Details erfragt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das erste Halbjahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der Merkmale der Opferspezifik bekannt?

2. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen und der räumlich-sozialen Nähe der Opfer zu den Tatverdächtigen bekannt?

3. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog sind die Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen worden? (Bitte in prozentualen Angaben aufschlüsseln)

4. Welche Staatsangehörigkeiten haben die nicht-deutschen Tatverdächtigen (37,96 Prozent) besessen? (Bitte in prozentualen Angaben und nach Herkunftsländer aufschlüsseln)

5. Wie lauteten die Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)

Markus Wagner

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 26.09.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2917 mit Schreiben vom 26. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Seit dem 01.01.2019 werden im Land Nordrhein-Westfalen Stichwaffen als Tatmittel in der PKS erfasst.

1. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das erste Halbjahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der Merkmale der Opferspezifik bekannt?

Die Verteilung der Opfer nach Opferspezifik zu Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe im 1. Halbjahr 2019 ist in Anlage 1 dargestellt.

2. Was ist der Landesregierung in der Gesamtschau auf das Jahr 2019 und bezogen auf den hier benannten Sachzusammenhang hinsichtlich der formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen und der räumlich-sozialen Nähe der Opfer zu den Tatverdächtigen bekannt?

In Anlage 2 sind die Anzahl der Opfer nach der formalen und in Anlage 3 nach der räumlich-sozialen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung dargestellt.

3. An welchen Tatörtlichkeiten gemäß dem Tatörtlichkeitenkatalog sind die Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe begangen worden? (Bitte in prozentualen Angaben aufschlüsseln)

Die prozentuale Verteilung der im ersten Halbjahr 2019 gemeldeten Fälle mit Tatmittel Stichwaffe auf die Gruppen der PKS-Tatörtlichkeiten ist in Anlage 4 dargestellt.

4. Welche Staatsangehörigkeit haben die nicht-deutschen Tatverdächtigen (37,96 Prozent) besessen? (Bitte in prozentualen Angaben und nach Herkunftsländern aufschlüsseln)

In Anlage 5 sind die Anteile der Nationalitäten der nichtdeutschen Tatverdächtigen einer Straftat mit dem Tatmittel Stichwaffe im ersten Halbjahr in Nordrhein-Westfalen bezogen auf die Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen dargestellt.

5. Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens bitte die Angabe um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)

Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen mit der Häufigkeit der Nennung sind in Anlage 6 ausgewiesen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner