Massenschlägerei in Mülheim an der Ruhr

Kleine Anfrage
vom 16.12.2020

Kleine Anfrage 4767des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.12.2020

 

Massenschlägerei in Mülheim an der Ruhr

Am 6. November 2020 kam es gegen 19:00 Uhr in Mühlheim an der Ruhr an der Haltestelle „Stadtmitte“ auf der Friedrich-Ebert-Straße zu einer Schlägerei.1 Daran beteiligt waren dutzende Jugendliche und junge Männer. Per Notruf wurde die Polizei von mehreren Anrufern über eine Personengruppe von bis zu 40 Personen, die sich an der Zentralhaltestelle schlagen sollen, in Kenntnis gesetzt. Die Ereignisse sollen sich sowohl an der dortigen Haltestelle als auch in einem stehenden Bus zugetragen haben.

Mehrere Streifenwagen und eine Einsatzhundertschaft wurden auf Grund dieser Darstellung entsandt. Die Beamten konnten vor Ort zwar keine körperliche Auseinandersetzung feststellen, allerdings hielten sich ca. 30 Personen von „südländischem“ Erscheinungsbild dort auf, von denen einige bei Eintreffen der Beamten flüchteten.

Insgesamt konnten 32 Personen von den Beamten festgesetzt und kontrolliert werden. Alle waren männlich und im Alter zwischen 15 und 31 Jahren. Bei der Durchsuchung der Personen wurden mehrere Schlagwerkzeuge, u.a. eine Eisen-stange und ein Schlagring, sichergestellt.

Zwei der Männer wiesen leichte Verletzungen im Bereich des Kopfs auf und wurden nach örtlicher Erstversorgung durch eine Krankenwagenbesatzung zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei geht zur Zeit davon aus, dass sich die Personen bewusst zu der Auseinandersetzung verabredet hatten.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der jeweilige Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall in Mühlheim an der Ruhr? (Bitte Tatverdächtige, Tat­hergänge, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Weisen die Tatverdächtigen Bezüge zu spezifischen Phänomenbereichen der Kriminalität auf?
  3. Weist der o.g. Vorfall Bezüge zu zeitlich vorangegangenen Ereignissen in Mühlheim an der Ruhr auf? (Z.B.: Die Massenschlägereien vom 04. April 2020 und vom 10. Oktober 2020.)
  4. Wie viele Beamte waren in der Nacht insgesamt zur Einsatzbewältigung eingesetzt? (Bitte Anzahl und BOE Zugehörigkeit angeben.)
  5. Wie viele Beamte wurden in dieser Nacht angegriffen bzw. verletzt? (Bitte nach Anzahl, Art und Schwere der Verletzung aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.nrw-aktuell.tv/2020/11/verabredete-massenschlagerei-in-mulheim.html.

2 Vgl. https://rp-online.de/nrw/panorama/muelheim-an-der-ruhr-32-maenner-schlagen-mit-eisenstangen-und-schlagringen-aufeinander-ein_aid-54499113.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4767 mit Schreiben vom 19. Januar 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Was ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall in Mülheim an der Ruhr? (Bitte Tatverdächtige, Tathergänge, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Weisen die Tatverdächtigen Bezüge zu spezifischen Phänomenbereichen der Kriminalität auf?
  3. Weist der o.g. Vorfall Bezüge zu zeitlich vorangegangenen Ereignissen in Mülheim an der Ruhr auf? (z.B.: Die Massenschlägereien vom 4. April 2020 und vom 10. Oktober 2020.)

Zu den Fragen 1 bis 3 hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 4. Januar 2021 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 28. Dezember 2020 zu einer Beantwortung der Kleinen Anfrage unter anderem Folgendes berichtet:

I.

,An der hier in Rede stehenden Auseinandersetzung am 6. November 2020 in Mülheim an der Ruhr war nach bisherigen Erkenntnissen eine größere Gruppe von männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen beteiligt, die sich beim Eintreffen der Polizei vor Ort zerstreute. Bei den Tätlichkeiten wurden zwei Jugendliche von bislang unbekannten Tätern verletzt. Die Opfer erlitten unter anderem eine blutende Risswunde im Gesicht und Prellungen. Bei der Tat sollen auch Schlagwerkzeuge eingesetzt worden sein.

II.

[…]

Aufgrund des Geschehens ist hier mit der erstmaligen Vorlage der Akten am 22. Dezember 2020 ein Ermittlungsverfahren gegen 26 namentlich bekannte Personen wegen Landfriedensbruchs, Beteiligung an einer Schlägerei und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden (Aktenzeichen 117 Js 291/20). Die zum Tatort gerufene Polizei, die mit zahlreichen aus einem anderen Anlass in der Nähe befindlichen Beamten erschien und die anwesenden Personen „einkesselte“, hat die Personalien sämtlicher Personen festgestellt, die zum Zeitpunkt ihres Erscheinens noch vor Ort waren. Bisher war es nicht möglich, gegen einzelne Beschuldigte hinreichend konkrete Tatvorwürfe festzustellen.

Den Beschuldigten ist seitens der Polizei Essen im November 2020 gemäß § 163a Abs. 1 Satz 2 StPO Gelegenheit gegeben worden, sich zu den Beschuldigungen zu äußern. Bisher sind nicht alle Anhörungsbögen in den Rücklauf gekommen. In einem Schlussbericht vom 1. Dezember 2020 wird darauf verwiesen, eine Durchsicht aller schriftlichen Anhörungsbögen lasse die Annahme zu, dass sich ein „Großteil der Jugendlichen lediglich in dem durch die Hundertschaft eingekesselten Bereich befand und zu Unrecht beschuldigt wurde“. Die Auswertung der vorgelegten Akten durch meinen Dezernenten dauert an; die Ermittlungen sind demzufolge noch nicht abgeschlossen. […]

Belastbare Erkenntnisse für Bezüge der Beschuldigten zu spezifischen Phänomenbereichen der Kriminalität liegen derzeit nicht vor. Aufgrund der Namen der Beschuldigten erscheint ein Migrationshintergrund naheliegend. Anhaltspunkte dafür, dass dieser Umstand bei der Auseinandersetzung maßgeblich war, konnten bislang nicht erlangt werden. […]

Sichere Erkenntnisse zu Zusammenhängen mit zeitlich vorangegangenen ähnlich gelagerten Geschehnissen in Mülheim an der Ruhr haben sich bislang nicht ergeben.‘

Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat am 29. Dezember 2020 berichtet, er habe gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts keine Bedenken.‘“

  1. Wie viele Beamte waren in der Nacht insgesamt zur Einsatzbewältigung eingesetzt? (Bitte Anzahl und BOE Zugehörigkeit angeben.)

Zur Einsatzbewältigung waren am 6. November 2020 insgesamt 17 Beamtinnen und Beamte der Kreispolizeibehörde Essen eingesetzt.

  1. Wie viele Beamte wurden in der Nacht angegriffen bzw. verletzt? (Bitte nach Anzahl, Art und Schwere der Verletzung aufschlüsseln.)

Im Rahmen der Einsatzbewältigung kam es zu keinen Widerstandshandlungen. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamte wurden weder angegriffen noch verletzt.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner