Kleine Anfrage 5593des Abgeordneten Markus Wagner vom 15.06.2021
Tumultlagen in den Jahren 2020 und 2021
Sogenannte „Tumultlagen“ werden in Nordrhein-Westfalen erst seit dem 1. Januar 2018 systematisch erfasst. Aufgrund einer noch fehlenden Definition in den bundesweit gültigen Polizeidienstvorschriften ist der Begriff zuvor im Rahmen eines Erlasses vom 25. September 2017 wie folgt einsatzfachlich definiert worden: 1
„Eine Tumultlage aus polizeifachlicher Sicht ist eine polizeiliche Einsatzlage, die durch oder aus einer aggressiv auftretenden Personengruppe hervorgerufen wird, bei der die Anzahl der Personen, ihre Rolle bzw. der Status einzelner Personen, beim ersten Einschreiten nicht sofort zu bestimmen ist. Dabei kann strafrechtlich relevantes Verhalten untereinander auftreten, sich gegen andere Gruppen bzw. Personen oder gegen die einschreitenden Beamtinnen/Beamten richten. Hierzu gehören in der Regel zumindest Landfriedensbuchsdelikte, Beleidigungs-, Körperverletzungs-, Sachbeschädigungs- und/oder Widerstandsdelikte.“2
Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung:
- Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 erfasst worden?
- Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2021 bislang (vorläufig) erfasst worden?
- Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen diejenigen Personen, die in den Jahren 2020 und 2021 an bislang (vorläufig) erfassten „Tumultlagen“ beteiligt gewesen sind? (Bitte eine händische Einzelfallauswertung der im Zusammenhang mit den Tumultlagen gefertigten Strafanzeigen durchführen.)
- Wie lauteten die Vornamen der in den Jahren 2020 und 2021 an „Tumultlagen“ Beteiligten mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben.)
- Wie viele der erfassten „Tumultlagen“ der Jahre 2020 und 2021 wiesen erkennbare Bezüge zur Clankriminalität auf?
Markus Wagner
1 Vgl. Drucksache 17/10488, S. 3.
2 Vorlage 17/3507 A09, S. 5.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5593 mit Schreiben vom 21. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.
- Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 erfasst worden?
Im Jahr 2020 sind in Nordrhein-Westfalen 67 „Tumultlagen“ statistisch erfasst worden. Bei zwei der 67 Erfassungen handelt es sich um Nachmeldungen aus dem Jahr 2021.
- Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2021 bislang (vorläufig) erfasst worden?
Im Jahr 2021 sind in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 22 „Tumultlagen“ statistisch erfasst worden.
- Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen diejenigen Personen, die in den Jahren 2020 und 2021 an bislang (vorläufig) erfassten „Tumultlagen“ beteiligt gewesen sind? (Bitte eine händische Einzelfallauswertung der im Zusammenhang mit den Tumultlagen gefertigten Strafanzeigen durchführen.)
Die Frage der Staatsangehörigkeit der in 2020 und 2021 polizeilich erfassten Beteiligten an „Tumultlagen“ wird mit Anlage 1 beantwortet.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass einige Strafverfahren noch in Bearbeitung sind und sich hieraus Änderungen ergeben können.
- Wie lauteten die Vornamen der in den Jahren 2020 und 2021 an „Tumultlagen“ Beteiligten mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung daten-schutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben.)
Die Vornamen der in 2020 und 2021 polizeilich erfassten Beteiligten an „Tumultlagen“ mit deutscher Staatsangehörigkeit sind der Anlage 2 zu entnehmen. Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vorname genannt.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass einige Strafverfahren noch in Bearbeitung sind und sich hieraus Änderungen ergeben können.
- Wie viele der erfassten „Tumultlagen“ der Jahre 2020 und 2021 wiesen erkennbare Bezüge zur Clankriminalität auf?
Von den 67 im Jahr 2020 erfassten „Tumultlagen“ wiesen sechs Lagen erkennbare Bezüge zu Clankriminalität auf.
Im ersten Halbjahr 2021 wiesen von den 22 erfassten „Tumultlagen“ zwei Lagen erkennbare Bezüge zur Clankriminalität auf.