Straftäter im Umfeld des linksextrem beeinflussten Bündnisses „Ende Gelände“

Kleine Anfrage
vom 16.12.2020

Kleine Anfrage 4770der Abgeordneten Markus Wagner und Sven Tritschler vom 16.12.2020

 

Straftäter im Umfeld des linksextrem beeinflussten Bündnisses „Ende Gelände“

Der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4413 der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Markus Wagner, die sich mit Übergriffen auf AfD-Anhänger im September 2020 befasst hatte, ist auf eine Frage nach etwaigen Erkenntnissen über die Störer und über deren Bezüge zum Linksextremismus nachfolgende Antwort zu entnehmen:

„Zu sieben der neun Personen liegen im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen – unter anderem mit dem Aktionsbündnis „Ende Gelände“ und der Bewegung „Extinction Rebellion“ – staatsschutzrelevante Erkenntnisse vor. Polizeiliche Erkenntnisse zu linken Unterstützernetzwerken in Köln liegen nicht vor.“1

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Zu wie vielen Personen liegen für das gesamte Bundesland im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen des Aktionsbündnisses „Ende Gelände“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse vor?
  2. Wie viele Straftaten sind im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen des Aktionsbündnisses „Ende Gelände“ vom Jahre 2017 bis zum Zeitpunkt der Anfrage in Nordrhein-Westfalen polizeilich registriert worden?
  3. Wie viele Tatverdächtige der in Ziffer 2. erfragten Straftaten konnten ermittelt werden?
  4. Über wie viele der unter Ziffer 1. erfragten Personen, über die im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen des Aktionsbündnisses „Ende Gelände“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse  vorliegen, liegen zugleich verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Einbindung in andere (links-)extreme Bestrebungen vor? (Bitte etwaige Bestrebungen einzeln benennen.)
  5. Gibt es personelle, ideologische und strukturelle Überschneidungen, Beziehungen oder Verbindungen zwischen „Ende Gelände“ und „Extinction Rebellion“?

Markus Wagner
Sven W. Tritschler

 

Anfrage als PDF

 

1 Drs. 17/11513, S. 2.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4770 mit Schreiben vom 19. Januar 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105­108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

  1. Zu wie vielen Personen liegen für das gesamte Bundesland im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen des Aktionsbündnisses „Ende Gelände“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse vor?

Seitens der Polizei werden keine Mitgliederlisten zu Parteien oder Organisationen vorgehalten, so auch nicht zu „Ende Gelände“. Folglich kann die Frage nicht beantwortet werden.

  1. Wie viele Straftaten sind im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen des Aktionsbündnisses „Ende Gelände“ vom Jahre 2017 bis zum Zeitpunkt der Anfrage in Nordrhein-Westfalen polizeilich registriert worden?
  2. Wie viele Tatverdächtige der in Ziffer in 2. erfragten Straftaten konnten ermittelt werden?

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Bei „Ende Gelände“ handelt es sich nicht um ein Themenfeld im Sinne des KPMD-PMK, Straftaten können somit nicht automatisiert abgerufen werden. Hierzu bedürfte es einer händischen Auswertung aller KPMD-Fälle aus dem Bereich PMK-Links für den angefragten Berichtszeitraum, welche in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

  1. Über wie viele der unter Ziffer 1. erfragten Personen, über die im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen des Aktionsbündnisses „Ende Gelände“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, liegen  zugleich verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Einbindung in andere (links-)extreme Bestrebungen vor? (Bitte etwaige Bestrebungen einzeln benennen.)

Vor dem Hintergrund, dass die unter Ziffer 1 erfragten Personen durch die Polizei nicht im Sinne der Fragestellung erfasst werden und folglich nicht bekannt sind, kann die Frage nicht beantwortet werden.

  1. Gibt es personelle, ideologische und strukturelle Überschneidungen, Beziehungen oder Verbindungen zwischen „Ende Gelände“ und „Extinction Rebellion“?

Beide Gruppierungen sind im Themenfeld Klimaschutz aktiv und bedienen sich Formen des sogenannten „Zivilen Ungehorsams“. Anlassbezogene Kooperationen von „Ende Gelände“ und „Extinction Rebellion“ bzw. Angehörigen beider Organisationen sind immer wieder Gegenstand medialer Berichterstattung. Beispielhaft seien hier die Proteste um das Kraftwerk „Datteln IV“ oder im Rheinischen Braunkohlerevier genannt.

 

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