Kabotage im Güterkraftverkehr

Kleine Anfrage
vom 19.03.2021

Kleine Anfrage 5218des Abgeordneten Nic Vogel vom 19.03.2021

 

Kabotage im Güterkraftverkehr

Kabotage bedeutet gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat durch einen ausländischen Unternehmer, der in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat.

Osteuropäische Unternehmen – etwa aus Litauen – einem Land mit einem Mindestlohn von 3,72 Euro pro Stunde setzen deutsche Transportunternehmen unter einen enormen wirtschaftlichen Druck. Die sogenannten „Dumpinglöhne“ bei osteuropäischen Transportunternehmen führen zu einer wirtschaftlichen Verzerrung und Schieflage, da westeuropäische Unternehmen, wie in Deutschland, mit diesen niedrigen Lohnkosten und entsprechenden Transportpreisen nicht mithalten können.

Um über den Güterkraftverkehr in Deutschland sowie im Transitbundesland Nordrhein-Westfalen auf politischer Ebene diskutieren zu können, sind aussagekräftige Statistiken und entsprechende Auswertungen dringend angebracht.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Kabotagefahrten gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren von 2011 bis 2020 in Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie viele Kontrollen der Kabotage gab es in den Jahren von 2011 bis 2020 in Nordrhein-Westfalen?
  3. Wie viele Beanstandungen bzw. Bußgeldbescheide wurden in den Jahren von 2011 bis 2020 zu Kabotageverstößen erhoben?
  4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Bußgeldeinnahmen zu Kabotageverstößen in den Jahren 2011 bis 2020?

Nic Vogel

 

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Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 5218 mit Schreiben vom 22. April 2021 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele Kabotagefahrten gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jah­ren von 2011 bis 2020 in Nordrhein-Westfalen?

Landesspezifische Daten werden nicht erhoben. Entsprechende bundesweite Statistiken sind der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes (www.kba.de) unter dem Reiter „Statistik“ zu ent­nehmen.

  1. Wie viele Kontrollen der Kabotage gab es in den Jahren von 2011 bis 2020 in Nord­rhein-Westfalen?

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung von Kabotagevorschriften ist im Sinne des § 11 Absatz 2 Nr. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Die Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs durch die Polizei Nordrhein-Westfalen fin­det im Rahmen des integrativen Ansatzes hinsichtlich der Einhaltung und Beachtung aller ver­kehrsrechtlichen Verhaltens- und Zustandsvorschriften statt. Die Polizei Nordrhein-Westfalen führt allerdings keine gezielten Kontrollen hinsichtlich Kabotageverstößen durch und erhebt dazu landesweit keine Daten.

  1. Wie viele Beanstandungen bzw. Bußgeldbescheide wurden in den Jahren von 2011 bis 2020 zu Kabotageverstößen erhoben?

Bei Verstößen gegen die Kabotagevorschriften durch Unternehmen mit Sitz im Ausland ist gemäß § 19 Absatz 2a in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) das BAG ausschließlich für die Verfolgung und Ahndung zuständig.

Nur für die Ahndung der Verstöße von Unternehmen mit Sitz im Inland sind gemäß § 38 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung des Lan­des Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Fassung vom 5. Juli 2016 die Kreisordnungsbehör­den in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die zur Beantwortung der Frage 3 erforderlichen lan­desweiten Daten über Beanstandungen bzw. Bußgeldbescheiden zu Kabotageverstößen in­ländischer Unternehmen liegen der Landesregierung jedoch nicht vor und können innerhalb der Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage auch nicht mit vertretbarem Aufwand be­schafft werden.

  1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Bußgeldeinnahmen zu Kabotageverstößen in den Jahren 2011 bis 2020?

Siehe Frage 3.

 

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Beteiligte:
Nic Vogel