Kleine Anfrage 1228des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 29.06.2018
„Autonomes Zentrum“ – Beherbergt die Stadt Köln Verfassungsfeinde?
Die Stadt Köln überlässt derzeit offenbar unentgeltlich der sogenannten „Interessengemeinschaft Autonomes Zentrum Köln“ den Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes in der Luxemburger Straße 93 in Köln.
Der Nutzungsvertrag für die Liegenschaft läuft am 31. Dezember 2018 aus und soll durch die Stadt Köln nicht verlängert werden. Gleichzeitig beabsichtigt die Stadtverwaltung, dem „Autonomen Zentrum“ eine Liegenschaft in einem anderen Stadtteil zu überlassen. Dabei machen die Betreiber des „Autonomen Zentrums“ keinen Hehl daraus, dass bei ihnen auch verfassungsfeindliche Organisationen eine Plattform finden. Beispielsweise durfte die sogenannte „Rote Hilfe“ Vortragsveranstaltungen durchführen, obwohl diese mehrfach von den Verfassungsschutzbehörden des Landes und des Bundes als verfassungsfeindlich eingestuft wurde. Auch das „Anarchistische Forum Köln“ findet im „Autonomen Zentrum“ eine Heimstatt, von der aus es sich nach eigener Aussage unter anderem „gegen das parlamentarische System“ betätigt. Daneben gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten dafür, dass gewaltbereite „Autonome“ Gruppen das „AZ“ als Ausgangspunkt ihrer Betätigung nutzen. So wird beispielweise die laut Verfassungsschutzbericht (Bund 2016) als größte Organisation in der Kategorie „Linksextremismus/Autonome“ gelistete „Interventionistische Linke“ ganz offen auf der Internetpräsenz des „AZ“ als „Politikgruppe“ geführt. Die Kölner Oberbürgermeisterin vermochte es auch auf mehrfache Nachfrage des Anfrageerstellers in der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Köln am 25. Juni nicht, zu diesen Zuständen Stellung zu beziehen beziehungsweise zu erklären, warum die Stadt Köln eine solche Einrichtung als förderwürdig betrachtet. Vielmehr berichtete sie davon, dass sie selbst mehrfach zu Veranstaltungen im „AZ“ zu Gast gewesen sei.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen und Organisationen im Umfeld des „AZ“?
2. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im AZ oder in seiner unmittelbaren Umgebung in den vergangenen fünf Jahren begangen? (Bitte nach Jahr und Tatbestand aufschlüsseln.)
3. Bestehen nach Auffassung der Landesregierung Bedenken hinsichtlich der Förderung einer Organisation aus Steuermitteln, die zumindest mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammenarbeitet?
4. Welche Möglichkeiten haben Anwohner, sich gegen die Ansiedelung des „AZ“ und anderer Organisationen von fragwürdiger Verfassungstreue in ihrer unmittelbaren Nähe zu wehren?
5. Falls der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen im Umfeld des Kölner „AZ“ vorliegen, wie bewertet sie die eingangs geschilderten Missstände dort?
Sven W. Tritschler
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 29.06.2018
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1228 mit Schreiben vom 17. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen und Organisationen im Umfeld des „AZ“?
Nach Erkenntnissen des Nordrhein-Westfälischen Verfassungsschutzes überlässt das Autonome Zentrum Köln folgenden linksextremistischen Gruppierungen temporär oder dauerhaft Räume als Büro oder für Veranstaltungen:
- Interventionistische Linke Köln
- Anarchistisches Kollektiv
- Antifaschistische Gruppe (AG CGN)
- Antifa AK Köln.
2. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im AZ oder in seiner unmittelbaren Umgebung in den vergangenen fünf Jahren begangen? (Bitte nach Jahr und Tatbestand aufschlüsseln.)
Im Rahmen einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden Straftaten im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 09.07.2018 mit dem Tatort „Luxemburger Straße 93“ in Köln erhoben. Im Rahmen einer dann folgenden händischen Auswertung konnten insgesamt elf Delikte dem „Autonomen Zentrum“ zugeordnet werden. Eine genaue Auflistung ist der Anlage zu entnehmen.
Straftaten, die sich „in unmittelbarer Umgebung“ des „Autonomen Zentrums“ in Köln ereignet haben, konnten aufgrund der ungenauen Ortsdefinition nicht erhoben werden. Ordnungswidrigkeiten werden von der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst.
3. Bestehen nach Auffassung der Landesregierung Bedenken hinsichtlich der Förderung einer Organisation aus Steuermitteln, die zumindest mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammenarbeitet?
Das Autonome Zentrum Köln wird nicht mit Landesmitteln gefördert.
4. Welche Möglichkeiten haben Anwohner, sich gegen die Ansiedelung des „AZ“ und anderer Organisationen von fragwürdiger Verfassungstreue in ihrer unmittelbaren Nähe zu wehren?
Sofern Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer dem Bauherrn erteilten Baugenehmigung bestünden, käme die Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Betracht.
Ein solches hätte dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Baugenehmigung rechtswidrig erteilt worden wäre und die Kläger hierdurch in ihren bauaufsichtlich geschützten nachbarlichen Rechten verletzt würden. Sollte die Nutzung des „Autonomen Zentrums“ ohne die erforderliche Baugenehmigung erfolgen, wäre ein ordnungsbehördliches Einschreiten der unteren Bauaufsichtsbehörde zu prüfen.
Politische, religiöse oder sonstige Ansichten gehören allerdings nicht zum bauaufsichtlichen Prüfumfang. Eine Untersagung der Nutzung oder die Ablehnung einer Baugenehmigung aufgrund von „fragwürdiger Verfassungstreue“ wäre demnach nicht möglich.
5. Falls der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen im Umfeld des Kölner „AZ“ vorliegen, wie bewertet sie die eingangs geschilderten Missstände dort?
Der Landesregierung liegen die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.