Historische Baustoffe und antike Materialien in denkmalgeschützten Gebäuden – Wie sieht es mit Verfügbarkeit und Restaurierungskosten aus?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 104
der Abgeordneten Zacharias Schalley, Carlo Clemens und Andreas Keith vom 07.07.2022

 

Historische Baustoffe und antike Materialien in denkmalgeschützten Gebäuden Wie sieht es mit Verfügbarkeit und Restaurierungskosten aus?

Viele Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden müssen für eine denkmalgerechte Sanierung, z. B. für die Reparatur von Dielenböden oder Parkettböden, auf originalgetreue Baumaterialien setzen. Teilweise ist die Nachfrage so hoch, dass sich Händler auf historische Baustoffe spezialisiert haben. Diese Fachbetriebe haben es sich zur Aufgabe gemacht, die sehr individuellen Anfragen zu bearbeiten und die Baustoffe zu akquirieren.

In den meisten Fällen müssen diese Baustoffe zeitgerecht sein, d. h. zum Baujahr des Hauses passen. Darüber hinaus muss der Baustoff so eingearbeitet werden, dass der ursprüngliche Baustil bewahrt bleibt. Aus diesen Gründen sind die Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung sehr hoch und schrecken auch viele Interessenten vom Kauf denkmalgeschützter Gebäude ab.

Nach dem Brand der Pariser Kathedrale Notre-Dame am 15. April 2019 wurde die denkmalgerechte Rekonstruktion der Überdachung auf 45 Millionen Euro beziffert. In zwei Jahren haben sich die Restaurierungskosten verdoppelt. Frankreich hat beschlossen, für den originalgetreuen Wiederaufbau ausschließlich französische Eichen aus einem jahrhundertealten Baumbestand und auch wieder Blei zu verwenden.1

Durch den Abriss und Abbruch von älteren Gebäuden stehen Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern in NRW vor dem wachsenden Problem einer geringeren Verfügbarkeit von historischen Baumaterialien, wie z. B. Antikholz. Auch hat sich die Waldstruktur deutlich verändert. Seit Jahrzehnten wird ein langsamer Wandel vollzogen von einem Altersklassenwald zu einem Plenterwald. Aber auch der Baumbestand selbst soll standortgerechter und heimischer werden. Das neue Wiederbewaldungskonzept bedeutet, dass sich die Beschaffung von spezifischem Holzmaterial aus Nordrhein-Westfalen für eine denkmalgerechte Sanierung noch weiter verteuern könnte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie hat sich die Zahl der denkmalgeschützten Gebäude in NRW über die letzten zehn Jahre entwickelt?
  2. Inwiefern müssen Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden Baumaterial aus Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland verwenden? (bitte Rechtsvorschrift nennen)
  3. Inwiefern müssen Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden Baumaterial aus der Zeit des Baujahres verwenden? (bitte Rechtsvorschrift nennen)
  4. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um die Kosten für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zu senken und zeitgleich denkmalgeschützte Gebäude so gut wie möglich zu erhalten?
  5. Welche Rolle spielt grundsätzlich regionale Baukultur (im Sinne von Erhalt und Weiterentwicklung regionaltypischer und ortsbezogener Bauformen, Stadtbilder und Baumaterialien) in der Denkmalschutzpolitik der Landesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten „klimaneutralen“ Transformation des gesamten alten Gebäudebestandes?

Zacharias Schalley
Carlo Clemens
Andreas Keith

 

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1 https://www.dw.com/de/notre-dame-wiederaufbau/a-57178992


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 104 mit Schreiben vom 19. Juli 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie hat sich die Zahl der denkmalgeschützten Gebäude in NRW über die letzten zehn Jahre entwickelt?

Im Jahr 2012 waren im Land Nordrhein-Westfalen 80.650 Baudenkmäler in die Denkmallisten der Unteren Denkmalbehörden eingetragen. Nach der letzten aktualisierten Zählung zum 1. Januar 2021 waren 82.561 Baudenkmäler in die Denkmallisten der Unteren Denkmalbehörden eingetragen.

  1. Inwiefern müssen Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden Baumaterial aus Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland verwenden?
  2. Inwiefern müssen Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden Baumaterial aus der Zeit des Baujahres verwenden? (bitte Rechtsvorschrift nennen)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Soweit Teile der Bausubstanz eines Denkmals ausgetauscht werden müssen, sind in der Regel Materialien zu verwenden, die den ursprünglich verwendeten Materialien in ihren Eigenschaften möglichst ähnlich sind. Hierbei spielt deren Herkunft oder deren Alter keine Rolle.

  1. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um die Kosten für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zu senken und zeitgleich denkmalgeschützte Gebäude so gut wie möglich zu erhalten?

Mit dem am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen neuen Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wurde in § 7 Absatz 1 wie folgt geregelt:

„Die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerten Substanz ist zu gewährleisten. Die in Satz 1 genannten Personen oder die von ihnen Beauftragten haben die erforderlichen Arbeiten fachgerecht durchzuführen.“

Im Gegensatz zum zeitgleich außer Kraft getretenen Denkmalschutzgesetz vom 11. März 1980 (GV. NW. 1980 S. 226, ber. S. 716) wurde das Wort „denkmalgerecht“ in die Vorschrift zur Erhaltung von Baudenkmälern eingefügt. Auf die Gesetzesbegründung zur Neufassung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind ein Gemeinwohlanliegen von hohem Rang (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, BVerfGE 100, 226). Zur Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Finanzmittel für die Denkmalförderung in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Gleichzeitig stehen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern über andere Fördergeberinnen oder Fördergeber weitere Zugänge zu finanzieller Unterstützung offen.

  1. Welche Rolle spielt grundsätzlich regionale Baukultur (im Sinne von Erhalt und Weiterentwicklung regionaltypischer und ortsbezogener Bauformen, Stadtbilder und Baumaterialien) in der Denkmalschutzpolitik der Landesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten „klimaneutralen“ Transformation des gesamten alten Gebäudebestandes?

Ziel des Denkmalschutzes ist der Erhalt und die Pflege des archäologischen und baukulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen. In zahlreichen Fällen werden mit der Unterschutzstellung eines Gebäudes und/oder einer Denkmalbereichssatzung zugleich auch regionaltypische Bauformen für die nachkommenden Generationen bewahrt.

 

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