Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs nach den Vorfällen mit ISIS-Sympathisanten am internationalen Verkehrsflughafen Düsseldorf

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 206
des Abgeordneten Klaus Esser vom 26.07.2022

 

Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs nach den Vorfällen mit ISIS-Sympathisanten am internationalen Verkehrsflughafen Düsseldorf

Der Betrieb von Flugplätzen unterliegt detaillierten gesetzlichen Bestimmungen und wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. In Nordrhein-Westfalen ist das Verkehrsministerium als oberste Luftfahrtbehörde verantwortlich für die Aufsicht über den Flugbetrieb auf den drei großen internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück.1

Im Juli 2022 wurde bekannt, dass drei Mitarbeiter des Flughafens Düsseldorf auf dem Flughafen-Vorfeld vor einem Koffer-Rollband fotografiert wurden, während sie mit einer – bei der Terrororganisation ISIS gebräuchlichen – Fingergeste zum Himmel zeigten. Sie bekannten damit ihre Sympathie mit islamistischen Terroristen.2

Die AfD-Fraktion NRW hatte bereits in der letzten Wahlperiode auf Missstände bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf hingewiesen.3

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welcher Weise nimmt das Verkehrsministerium seine Aufsicht hinsichtlich der Sicherheit des Flugbetriebs am Flughafen Düsseldorf konkret wahr?
  2. Beabsichtigt das Verkehrsministerium im Nachgang zu obigen ISIS-Vorfällen eine Änderung oder Verschärfung in der Überwachung bzw. Aufsicht für den Flughafenbetrieb in Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück?
  3. An welchen Stellen und seit wann waren die drei ISIS-Sympathisanten im Betrieb des Flughafens Düsseldorf eingesetzt?
  4. Wie wird sichergestellt, dass sich keine weiteren ISIS-Sympathisanten im Bereich der kritischen Infrastruktur an den großen internationalen Passagierflughäfen aufhalten, insbesondere als Mitarbeiter des Bordpersonals, im Ground Handling, der Gepäckverladung und -abfertigung sowie als Sicherheitspersonal?
  5. Wird von der obersten Luftfahrtbehörde eine schärfere Sicherheitsüberprüfung hinsichtlich der Einstellung von Flughafenpersonal auf den drei großen internationalen Verkehrsflughäfen veranlasst und wenn ja, wie wird diese ausgestaltet sein?

Klaus Esser
Andreas Keith

 

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1 https://www.vm.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Flugbetrieb_Sicherheit/index.php

2 https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/isis-gruss-am-duesseldorfer-flughafen-islamisten-alarm-auf-dem-rollfeld-80776206.bild.html

3 https://dev.afd-fraktion.nrw/2018/03/08/probleme-bei-den-sicherheitskontrollen-am-flughafen-duesseldorf/


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 206 mit Schreiben vom 12. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist am Flughafen Düsseldorf Aufsichtsbehörde für den Flugbetrieb („safety“) und zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor terroristischen Anschlägen („security“). Es wird davon ausgegangen, dass bei der Fragestellung der Bereich „security“ gemeint ist.

  1. In welcher Weise nimmt das Verkehrsministerium seine Aufsicht hinsichtlich der Sicherheit des Flugbetriebs am Flughafen Düsseldorf konkret war?

Die Ausgestaltung der Aufsichtsmaßnahmen ergibt sich aus den europäischen Vorgaben durch die VO (EG) Nr. 300/2008 und dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), d. h. es werden im Rahmen der behördlichen Aufsicht regelmäßig verschiedene Qualitätskontrollmaßnah­men (wie z. B. Inspektionen oder Sicherheitstests) durchgeführt sowie anlassbezogen auf Einzelfälle reagiert.

Nachdem die Aufsichtsbehörde Kenntnis von dem Vorfall im Juli 2022 am Flughafen Düsseldorf bekommen hatte, wurde den betroffenen Personen sofort die Zugangsberechtigung zum Sicherheitsbereich entzogen; die Bezirksregierung Düsseldorf prüft, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuverlässigkeit der betroffenen Personen vorliegen.

  1. Beabsichtigt das Verkehrsministerium im Nachgang zu obigen ISIS-Vorfällen eine Änderung oder Verschärfung in der Überwachung bzw. Aufsicht für den Flughafenbetrieb in Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück)

Nein, die behördliche Aufsicht wird bereits engmaschig durchgeführt.

3. An welchen Stellen und seit wann waren die drei ISIS-Sympathisanten im Betrieb des Flughafens Düsseldorf eingesetzt?

Die drei Personen waren seit April 2022 im Bereich der Gepäckabfertigung am Flughafen tätig.

  1. Wie wird sichergestellt, dass sich keine weiteren ISIS-Sympathisanten im Bereich der kritischen Infrastruktur an den großen internationalen Passagierflughäfen aufhalten, insbesondere als Mitarbeiter des Bordpersonals, im Ground Handling, der Gepäckverladung und -abfertigung sowie als Sicherheitspersonal?

Jede Person, der zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unbegleiteter Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flughafens gewährt werden soll, wird einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gem. § 7 LuftSiG unterzogen. Nach Abschluss dieses Verfahrens sieht § 7 Abs. 9 LuftSiG die sogenannte Nachberichtspflicht vor, wonach nachträglich bekannte relevante Umstände der ZÜP-Behörde mitgeteilt werden müssen. Diese prüft, ob die Voraussetzung für einen Widerruf der ZÜP vorliegen.

  1. Wird von der obersten Luftfahrtbehörde eine schärfere Sicherheitsüberprüfung hinsichtlich der Einstellung von Flughafenpersonal auf den drei großen internationalen Verkehrsflughäfen veranlasst und wenn ja, wie wird diese ausgestaltet sein?

Die Durchführung der ZÜP findet ihre Grundlage im Europäischen Recht: danach können die Mitgliedstaaten eine einfache oder eine erweiterte ZÜP durchführen. Der nationale Gesetzgeber hat sich für die erweiterte, d. h. umfangreichere Variante entschieden und die Voraussetzungen sowie das Verfahren detailliert in § 7 LuftSiG und der Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung geregelt.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser