Kleine Anfrage 235
des Abgeordneten Klaus Esser vom 28.07.2022
Hochzeit des Bundesfinanzministers auf Sylt – welche Kosten sind in NRW entstanden?
Am Samstag, den 09. Juli 2022 sind der Bundesfinanzminister und seine heutige Ehefrau vor den Traualtar der Kirche St. Severin in Keitum auf Sylt getreten. Im Anschluss an die kirchliche Trauung lud das Brautpaar Gäste in die „Sansibar“ in Rantum ein. Medien-berichten zufolge waren unter den Gästen neben Bundespolitikern auch Gäste aus NRW.
Zu diesem Sachverhalt frage ich die Landesregierung:
- Welche ehemaligen oder aktuellen Regierungsmitglieder, Staatssekretäre oder Minister bzw. Ministerinnen aus NRW nahmen an den Feierlichkeiten auf Sylt teil?
- Wurden zum Schutz von o.g. Teilnehmern aus NRW Personenschützer des LKA eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der LKA-Beamten, Einsatztagen bzw. Anzahl der Einsatzstunden)
- Wurden für die Anreise von Gästen Fahrzeuge aus den Fuhrparks der NRW-Ministerien oder sonstiger offizieller Stellen des Landes NRW genutzt?
- Wurden in anderer Art und Weise NRW-Regierungs- oder -Ministeriumsressourcen darauf verwendet, Vorbereitungen, Planungen oder gar konkrete Umsetzungen im Bezug auf die o.g. Hochzeitsfeierlichkeiten in Gang zu setzen oder zu verwirklichen?
- Nahmen nach Kenntnis der Landesregierung weitere Parteipolitiker aus NRW, die aktuell keine Mandatsträger oder Regierungsmitglieder sind, Europa- oder Bundestagsabgeordnete aus NRW an den Feierlichkeiten teil?
Klaus Esser
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 235 mit Schreiben vom 24. August 2022 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche ehemaligen oder aktuellen Regierungsmitglieder, Staatssekretäre oder Minister bzw. Ministerinnen aus NRW nahmen an den Feierlichkeiten auf Sylt teil?
An den in der Kleinen Anfrage genannten Feierlichkeiten auf Sylt haben weder Mitglieder der Landesregierung noch Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre teilgenommen, die zum Zeitpunkt der Zuleitung der Kleinen Anfrage an die Landesregierung im Amt waren. In Bezug auf Personen, die vor diesem Zeitpunkt Mitglied der Landesregierung waren oder das Amt einer Staatssekretärin bzw. eines Staatssekretärs bekleidet haben, besteht keine Auskunftspflicht der Landesregierung, da die Betreffenden nicht verpflichtet sind, Informationen über die Wahrnehmung derartiger Einladungen zu erteilen.
- Wurden zum Schutz von o.g. Teilnehmern aus NRW Personenschützer des LKA eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der LKA-Beamten, Einsatztagen bzw. Anzahl der Einsatzstunden)
Dem Landeskriminalamt des Landes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) obliegt im Rahmen seiner originären Zuständigkeit (Aufgabenzuweisung) nicht die Wahrnehmung von Personenschutzmaßnahmen. Dementsprechend verfügt das LKA NRW auch nicht über Personenschutzkräfte. Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über insgesamt drei Standorte mit Personenschutzkommandos, die in den Kreispolizeibehörden Dortmund, Düsseldorf und Köln vorgehalten werden.
Zum angegebenen Datum wurden keine Personenschutzkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen im Land Schleswig-Holstein bzw. auf der Insel Sylt eingesetzt
- Wurden für die Anreise von Gästen Fahrzeuge aus den Fuhrparks der NRW-Ministerien oder sonstiger offizieller Stellen des Landes NRW genutzt?
Nein.
- Wurden in anderer Art und Weise NRW-Regierungs- oder – Ministeriumsressourcen darauf verwendet, Vorbereitungen, Planungen oder gar konkrete Umsetzungen im Bezug auf die o.g. Hochzeitsfeierlichkeiten in Gang zu setzen oder zu verwirklichen?
Nein.
- Nahmen nach Kenntnis der Landesregierung weitere Parteipolitiker aus NRW, die aktuell keine Mandatsträger oder Regierungsmitglieder sind, Europa- oder Bundestagsabgeordnete aus NRW an den Feierlichkeiten teil?
Die Landesregierung hat keine eigene Kenntnis über die Terminplanungen des in der Frage genannten Personenkreises.