Polizeibeauftragter – Kosten und Bilanz

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 482
des Abgeordneten Markus Wagner vom 22.09.2022

 

Polizeibeauftragter Kosten und Bilanz

Am 12. Februar 2019 hat das nordrhein-westfälische Innenministerium mit einer Pressemittei­lung bekanntgegeben, dass die Landesregierung mit Beschluss Herrn Thorsten Hoffmann zum Polizeibeauftragten bestellt habe. Innenminister Herbert Reul wünschte sich damals, „dass der Polizeibeauftragte ein echter Anwalt für unsere Polizistinnen und Polizisten wird: Sachkundig, engagiert und durchsetzungsstark“. Weiter hieß es, dass Hoffmann „mit seiner großen Erfahrung sowohl in der Polizei als auch in der Politik dafür die passenden Voraussetzungen“ mitbringe.1 Offiziell trat Thorsten Hoffmann seinen Dienst am 1. März 2019 an. Innerhalb der ersten fünf Monate seiner Tätigkeit gingen 113 Fälle bei ihm ein.2

Nach dem Willen der neuen schwarz-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist laut Koalitionsvertrag beabsichtigt, „die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag“ einzurichten.3 Allerdings ist noch unklar, in welchem Verhältnis der neue Polizeibe­auftragte dann zum bereits vorhandenen, im Innenministerium angesiedelten Polizeibeauf­tragten stehen wird.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Kosten sind mit der Schaffung des Polizeibeauftragten bis heute verbunden gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach: Gehalt, Mitarbeiter und deren Gehälter, Büromieten, Ausstattung, Sachmittel, Dienstwagen, Reisekosten, Pensionsansprüche und weitere Kosten.)
  2. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Arbeit des Polizeibeauftragten?
  3. Sieht die Landesregierung Gründe, den bisherigen Polizeibeauftragten zu entlassen respektive sein Amt aufzulösen?
  4. Plant die Landesregierung eine Doppelstruktur aus dem bisherigen und einem neuen, sogenannten unabhängigen Polizeibeauftragten?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. http s:// www. land. nrw/ pressemitteilung/kabinett-bestellt-thorsten-hoffmann-zum-polizeibeauftragten.

2 Vgl. http s:// www. wz. de/ nrw/ schon-ueber-100-faelle-wie-die-arbeit-des-nrw-polizeibeauftragten-aussieht_aid-44357397.

3 htt ps:// gruene- nrw. de / dateien / Zukunft svertrag_CDU-GRUeNE_Vorder- und-Rueckseite. pdf, S. 83.

4 Vgl. htt ps:// www. Behoerden – spiegel. de /2022/07/01/ unabhaengiger-polizeibeauftragte r-fuer-nrw-geplant /.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 482 mit Schreiben vom 17. Oktober 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Welche Kosten sind mit der Schaffung des Polizeibeauftragten bis heute verbun­den gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach: Gehalt, Mitarbeiter und deren Gehälter, Büromieten, Ausstattung, Sachmittel, Dienstwagen, Reisekosten, Pensionsan­sprüche und weitere Kosten.)

In der Wahrnehmung seiner Aufgaben wurde und wird der Polizeibeauftragte grundsätzlich von zwei weiteren Personen unterstützt. Durch die Schaffung der Funktion des Polizeibeauf­tragten sind bis heute Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 918.399,70 Euro ent­standen.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Arbeit des Polizeibeauftragten?

Die Arbeit des Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ergänzt das qualifizierte Beschwerdemanagement der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und trägt zu einer ge­sunden Fehlerkultur und damit zu einer Stärkung des Vertrauens in die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bei. Alle Angehörigen der Polizei des Landes können sich jederzeit und ohne Einhaltung des Dienstweges mit Anregungen, Einwendungen und Hinweisen an den Po­lizeibeauftragten wenden. Der Polizeibeauftragte wurde von der Landesregierung bewusst als unabhängiger Ansprechpartner für die Beschäftigten der Polizei des Landes eingerichtet, der an Weisungen nicht gebunden ist und nach pflichtgemäßem Ermessen allein auf Grund eige­ner Entscheidung tätig wird.

Der Polizeibeauftragte berichtet den Abgeordneten des Landtags regelmäßig schriftlich über seine umfangreiche Tätigkeit.

  1. Sieht die Landesregierung Gründe, den bisherigen Polizeibeauftragten zu entlas­sen respektive sein Amt aufzulösen?
  2. Plant die Landesregierung eine Doppelstruktur aus dem bisherigen und einem neuen, sogenannten unabhängigen Polizeibeauftragten?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien darauf verständigt, die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzurichten. Die Einzel­heiten dieses Vorhabens werden Gegenstand des diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahrens sein. Von dessen Ergebnis sind dann gegebenenfalls Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen abzuleiten. Die Landesregierung ist bestrebt, Doppelbefassungen und damit unnö­tigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner