Kleine Anfrage 553
des Abgeordneten Markus Wagner vom 13.10.2022
3.000 Euro Inflationsbonus – Gehen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes leer aus?
Die Bürger Deutschlands werden bereits seit Monaten hauptsächlich aufgrund der staatlich selbstverschuldeten Energiekrise mit hohen Preisen und noch weiter steigenden Kosten konfrontiert. Ganz gleich ob für Strom, Gas oder Lebensmittel – die Preise bewegen sich auf einem Rekordniveau. Mit dem dritten Entlastungspaket versucht die Bundesregierung nun diese Preissteigerungen abzufedern. Dieses Paket sieht unter anderem die Möglichkeit vor, dass Arbeitgeber eine Sonderzahlung, einen sogenannten Inflationsbonus, von bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Beschäftigten zahlen können. Als Beispiel für eine solche Prämie gilt die Corona-Sonderzahlung im öffentlichen Dienst.1
Für diese Sonderzahlung durch Arbeitgeber, die ohnehin schon großen finanziellen Mehrbelastungen ausgesetzt sind, hat Bundeskanzler Olaf Scholz schon mehrfach geworben. Nach Medienangaben haben „vor allem Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen Chancen, dass in den anstehenden TVöD-Tarifverhandlungen ab Januar 2023 eine solche Inflationsprämie verhandelt wird. Wie es um die Beschäftigten der Länder steht, ist ungewiss, da die nächste Länder-Tarifrunde voraussichtlich erst im Herbst 2023 ansteht“.2
Allerdings stellt diese Inflationsprämie lediglich einen Appell der Regierung an die Unternehmen dar. Das bedeutet, dass es, wie bereits bei der Corona-Prämie, keinen gesetzlichen Anspruch auf die steuerfreie Zahlung gibt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Für wann plant das Land Nordrhein-Westfalen, unabhängig von etwaigen laufenden Tarifverträgen, den oben genannten Inflationsbonus an die Angestellten und Beamten des Landes auszuzahlen?
- Plant das Land Nordrhein-Westfalen die Zahlung eines Inflationsbonus in die im nächsten Jahr stattfindenden Tarifverhandlungen einfließen zu lassen, sollten die Beschäftigten aus Frage 1 vorab keinen Inflationsbonus erhalten haben?
- Wenn nein, warum nicht?
Markus Wagner
1 Vgl. h tt p s: / / o ef fe n tl i ch e r – di e n st – ne w s. d e/ i n f l at i o ns b o nu s/.
2 Vgl. h t tp s : / /o e f fe n t li c he r – di e n st – n ew s . d e/ e n t l as t un g en – oeffentlichen-dienst/.
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 553 mit Schreiben vom 31. Oktober 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
- Für wann plant das Land Nordrhein-Westfalen, unabhängig von etwaigen laufenden Tarifverträgen, den oben genannten Inflationsbonus an die Angestellten und Beamten des Landes auszuzahlen?
- Plant das Land Nordrhein-Westfalen die Zahlung eines Inflationsbonus in die im nächsten Jahr stattfindenden Tarifverhandlungen einfließen zu lassen, sollten die Beschäftigten aus Frage 1 vorab keinen Inflationsbonus erhalten haben?
- Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet:
Die Landesregierung hat derzeit keine diesbezüglichen Planungen.