Kleine Anfrage 720
des Abgeordneten Klaus Esser vom 07.11.2022
Fortbildungsprojekte des Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK)
Das 2018 eröffnete Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) wurde durch das NRW-Justizministerium eingerichtet. Zielsetzung des ZIK ist es, den Ausbau der Kompetenzen von Justizmitarbeitern „in den Bereichen Extremismusprävention, interkulturelle Kompetenz, Nichtdiskriminierung, Diversität und im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und weiteren Ungleichwertigkeitsideologien“ zu fördern.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Fortbildungsprojekte wurden seit 2018 vom ZIK entwickelt bzw. realisiert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Thema, Rubrik/Bereich, Teilnehmerzahl)?
- Welche Kosten verursacht das Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) seit 2018 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, ggf. Projektname und jeweiliger Mitarbeiterzahl zum 31.10)?
- Was sind nach Verständnis der Landesregierung „Ungleichwertigkeitsideologien“?
- Welche Formen des Monitorings bzw. der Erfolgsevaluierung werden für das Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) in welchen zeitlichen Abständen angewandt?
- Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung für das Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) in der 18. Wahlperiode?
Klaus Esser
1 Htt p s : //www. J a k .nrw.de/ b e h o e r d e /ZIK/ A u f g a b e n/index. P h p
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 720 mit Schreiben vom 9. Dezember 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Fortbildungsprojekte wurden seit 2018 vom ZIK entwickelt bzw. realisiert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Thema, Rubrik/Bereich, Teilnehmerzahl)?
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung der Justiz NRW hat das Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW seit 2018 folgende Fortbildungen entwickelt und realisiert:
Jahr | Themen | Teilneh- mende |
2018 | Interkulturelle Kompetenz; Extremismusprävention;
„Reichsbürger“; Islam; Deeskalation und Gewalt- |
1344 |
2019 | Interkulturelle Kompetenz; Diversität; Extremis-
musprävention; „Reichsbürger“; Islam; Deeskalation und Gewaltschutz; Rassismus; Argumentationstraining gegen Stammtischparolen; Organisierte Kriminalität großfamiliär begründeter Strukturen („Clankrimi-nalität“); Antiziganismus; Antisemitismus |
1398 |
2020 | Interkulturelle Kompetenz; Diversität; Extremis-
musprävention; „Reichsbürger“; Islam; Rassismus; |
484 |
Argumentationstraining gegen Stammtischparolen;
Organisierte Kriminalität großfamiliär begründeter |
||
2021 | Interkulturelle Kompetenz; Diversität; Extremis-
musprävention; „Reichsbürger“; Islam; Rassismus; Argumentationstraining gegen Stammtischparolen; Organisierte Kriminalität großfamiliär begründeter |
589 |
2022 | Interkulturelle Kompetenz; Diversität; Extremis-
musprävention; „Reichsbürger“; Verschwörungsideo- logien; Islam; Sintizze und Romnja; Rassismus; Argu- mentationstraining gegen Stammtischparolen; Organisierte Kriminalität großfamiliär begründeter Strukturen („Clankriminalität“); Antiziganismus; Antisemitis- mus; Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit; |
809
(Stichtag 09.11.2022) |
Das ZIK hat darüber hinaus weitere Fortbildungsveranstaltungen konzeptioniert bzw. ausgeschrieben, die jedoch aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt worden sind. Bis zum 31. Mai 2021 haben die vier Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter, die für die Themenbereiche Islam, Islamismus und Radikalisierungsprävention im Vollzug zuständig und in der Zweigstelle der JVA Remscheid tätig waren, für das ZIK folgende Fortbildungen realisiert:
Jahr | Themen | Teilneh- mende |
2018 | Islam; Islamismus; Radikalisie-
rungsprävention |
1041 |
2019 | Islam; Islamismus; Radikalisie-
rungsprävention |
479 |
2020 | Islam; Islamismus; Radikalisie-
rungsprävention |
168 |
2021 | pandemiebedingter Ausfall von Veranstaltungen |
Am 31. Mai 2022 gliederte das Ministerium der Justiz NRW den Fachbereich Radikalisierungs-prävention aus dem ZIK aus und verlagerte ihn in den Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Welche Kosten verursacht das Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) seit 2018 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, ggf. Projektname und jeweiliger Mitarbeiterzahl zum 31.10)?
Die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen erhält eine zentrale Zuweisung für alle zentralen Fortbildungsmaßnahmen. Dem ZIK ist kein gesondertes Budget zugewiesen. Die Kosten für Veranstaltungen in den Jahren 2018 bis 2022 gliedern sich auf wie folgt:
Jahr | Veranstaltun- gen | Kosten in Euro |
2018 | 64 | 115.875,03 |
2019 | 85 | 181.261,86 |
2020 | 34 | 66.386,23 |
2021 | 41 | 68.553,60 |
2022 | 55 | 60.535,94 |
Bei den für das Jahr 2022 angegebenen Kosten handelt es sich um verausgabte Kosten zum Stand 9. November 2022.
Ferner setzt das ZIK seit Ende 2020 das Projekt „Diversität und Justiz – Interkulturalität in der Rechtspraxis“ um; Schwerpunkte dieses Projekts sind zum einen die Entwicklung und Pilotie-rung eines handlungsfeldspezifischen Fortbildungskonzepts zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Justiz NRW zum anderen der pilotierte Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und –mittlern in der Justiz. Dem Projekt wurden in den Projektjahren 2020 bis Ende 2021 Mittel aus Kapitel 04010, Titel 54730 Ausgaben für Projekte der Ruhr-Konferenz in Höhe von 364.216,57 € zur Verfügung gestellt.
Die Fortbildungen der vier Mitarbeitenden der Zweigstelle Remscheid für die Themenbereiche Islam, Islamismus und Radikalisierungsprävention wurden im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit als Referentinnen und Referenten durchgeführt. Eine gesonderte Haushaltsmittelzuweisung im Bereich der Sachkosten erhielt die JVA Remscheid für das Projekt nicht; es sind lediglich Reisekosten für einzelne Veranstaltungen in geringfügiger Höhe für die JAK entstanden.
Dem ZIK waren folgende Arbeitskraftanteile zugewiesen: 2018 sieben Mitarbeitende, 2019 neun Mitarbeitende, 2020 vier Mitarbeitende, 2021 (bis 31.05.21) acht Mitarbeitende, danach vier Mitarbeitende, 2022 (ab 01.05.22) fünf Mitarbeitende.
Weitergehende Angaben zum Stellenschlüssel ließen Rückschlüsse auf grundrechtlich geschützte Positionen betroffener Personen zu. Ein überwiegender Grundrechtsschutz steht der weitergehenden Information entgegen.
- Was sind nach Verständnis der Landesregierung „Ungleichwertigkeitsideologien“?
Zum Verständnis von Ungleichwertigkeitsideologien wird auf den von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus verwiesen, in dem der Begriff der Ideologien der Ungleichwertigkeit als ein Sammelbegriff für weltanschauliche, soziale und politische Konstrukte, Ideen und (stereotype) Vorstellungen verstanden wird, die sich gegen grundlegende Prinzipien der Gleichwertigkeit aller Menschen richten (Bundesministerium des Innern / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) 2017: Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus. Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen, S. 8).
- Welche Formen des Monitorings bzw. der Erfolgsevaluierung werden für das Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) in welchen zeitlichen Abständen angewandt?
Alle Fortbildungsmaßnahmen des ZIK werden regelmäßig auf Basis von Feedback-Bögen nach jeder Veranstaltung evaluiert; Anregungen aus Rücksprachen mit Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmenden werden aufgegriffen und umgesetzt.
- Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung für das Zentrum für Interkultu-relle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) in der 18. Wahlperiode?
Das ZIK wird seine Konzeptions- und Beratungstätigkeit im Bereich der Fort-, Weiter- und Ausbildung der Justiz NRW insbesondere zu den Themenkomplexen Extremismusprävention, Hasskriminalität, Interkulturelle Kompetenz, Nichtdiskriminierung, Diversität, Rassismus und weiteren Ungleichwertigkeitsideologien fortsetzen.
Außerdem wird das ZIK ein landesweites Projekt umsetzen, mit dem Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher gemacht wird (Vgl. Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen, Zeilen 4320-4323).