Kleine Anfrage 1901
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Wer nutzt die 30.000 Kilometer Radwege in Nordrhein-Westfalen?
Für den Radwegeausbau an Landstraßen werden Millionenbeträge bereitgestellt und Kapazitäten reserviert. Für den Ausbau und die Erhaltung der Radwegestruktur sowie zur Förderung des Radverkehrs stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2023 laut eigener Pressemitteilung 90,5 Millionen Euro zur Verfügung.1 Vollkommen unklar ist aber weiterhin, wer diese umfassende Radinfrastruktur in welchem Umfang auch immer nutzt. Die Landesregierung behauptet lediglich, dass die Corona-Pandemie gezeigt habe, „wie viele Menschen das Fahrrad als alternatives Verkehrsmittel nutzen wollen“. Ohne konkrete Nutzerzahlen vorzulegen, wird weiterhin kolportiert, dass „die Verkaufszahlen für Fahrräder deutlich gestiegen und auch die Reichweite der zurückgelegten Strecken sich dank der Pedelecs deutlich erhöht“ hat. Gemäß neuesten Angaben des statistischen Landesamt IT.NRW besitzen offenbar 18,3 Prozent oder etwa 1,5 Millionen der nordrhein-westfälischen Privathaushalte ein Elektrorad. Radbesitz heißt aber nicht zwangsläufig Nutzung, da anders als beim Auto keine zusätzlichen Steuern und Abgaben anfallen. Räder stehen häufig monatelang ungenutzt in Kellern oder verstauben andernorts. Auch aus diesem Grund antwortete die Landesregierung in Drucksache 17/3259 auch nur kryptisch zu einer Zunahme des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Dort heißt es: „Zwischen 2002 und 2017 (Erhebungsjahre der Mobilität in Deutschland Befragung) ist die Verkehrsleistung im Radverkehr in NRW um 27 % gestiegen.“2 Absolute Zahlen? Fehlanzeige!
Ich frage daher die Landesregierung:
- Gibt es aus den letzten 5 Jahren Nutzererhebungen oder Verkehrszählungen zu den Radwegen in Nordrhein-Westfalen?
- Mit wie vielen Nutzern plant die Landesregierung auf den 30.000 Kilometern Radwege in Nordrhein-Westfalen?
- Warum beauftragt die Landesregierung im Vorfeld des Ausbaus von Radwegeinfrastruktur keine belastbare Studie, die den tatsächlichen Bedarf an Radewegen sowie Radmobilität ermittelt?
- Werden in Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung Zählungen des Radverkehrszentral erfasst bzw. ausgewertet?
Klaus Esser
2 http:// intranet .landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-3259.pdf
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1901 mit Schreiben vom 20. Juni 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Gibt es aus den letzten 5 Jahren Nutzererhebungen oder Verkehrszählungen zu den Radwegen in Nordrhein-Westfalen?
Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
- Mit wie vielen Nutzern plant die Landesregierung auf den 30.000 Kilometern Radwege in Nordrhein-Westfalen?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das Radnetz Nordrhein-Westfalen bezieht. Bei der genannten Zahl von 30.000 km Länge handelt es sich nicht um Radwege, sondern um Fahrradrouten in der Zuständigkeit unterschiedlicher Träger der Straßenbaulast, die mit einer wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr (rote Schrift auf weißem Grund) versehen sind. Diese setzen sich zusammen aus baulichen Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Streckenabschnitten auf Straßen, bei denen der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Bei der Ausweisung des Netzes wurden keine Nutzerpotenziale zugrunde gelegt, da sich Radverkehrsplanung bundesweit grundsätzlich als Angebotsplanung versteht.
- Warum beauftragt die Landesregierung im Vorfeld des Ausbaus von Radwegeinf-rastruktur keine belastbare Studie, die den tatsächlichen Bedarf an Radewegen sowie Radmobilität ermittelt?
Neben einer Angebotsplanung eröffnet § 16 Absatz 5 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz – FaNaG) auch die Möglichkeit einer Orientierung an einem dokumentierten Bedarf.
Zur Definition eines landesweiten Radvorrangnetzes (§ 17 FaNaG) und zur Aufstellung eines Bedarfsplans für Radschnellverbindungen (§ 19 FaNaG) erarbeitet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr derzeit eine landesweite Potenzialanalyse Radverkehr.
- Werden in Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung Zählungen des Radverkehrs zentral erfasst bzw. ausgewertet?
Nein.