Kleine Anfrage 2293
der Abgeordneten Andreas Keith, Zacharias Schalley und Klaus Esser AfD
Kosten für das Beraterprojekt „Verlagerung Güterverkehr“
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 3,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.
In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4472 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2293 mit Schreiben vom 13. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Verlagerung Güterverkehr“ erhalten?
Der Auftrag wurde an HTC Hanseatic Transport Consultancy vergeben.
- Was für konkrete Tätigkeiten hat der externe Berater im Zusammenhang mit dem Projekt „Verlagerung Güterverkehr“ übernommen?
Der Auftrag umfasste insbesondere die Organisation einer Auftaktveranstaltung, Organisation und Durchführung von Workshops mit Expertinnen und Experten, Erstellung eines Fragebogens zur Ermittlung der Wissensstände sowie Durchführung von Stakeholder- und Experten-Interviews..
- In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?
Das Unternehmen HTC hat bei keinen weiteren Projekten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr mitgewirkt.
- Zu welchen Handlungsempfehlungen kam der externe Berater im Zusammenhang mit der Verlagerung des Güterverkehrs?
HTC hat die Zielsetzung der in Auftrag gegebenen Studie nicht erreicht. Es wurden somit keine qualifizierten Verlagerungspotenziale ermittelt, keine notwendigen Maßnahmen dahingehend identifiziert oder brauchbare Handlungsempfehlungen abgegeben. Auf Basis einer außergerichtlichen Einigung wurde die Studie abgebrochen und der Beratervertrag ist gekündigt worden.
- Welche konkreten Maßnahmen hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr aus den Handlungsempfehlungen aus Frage 4 abgeleitet?
Es konnten keine konkreten Maßnahmen abgeleitet werden.