Kleine Anfrage 2385
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Castrop-Rauxel: Massenschlägerei zwischen zwei Großfamilien – Sieht so der neue Alltag in Deutschland aus? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 8. August 2023, Drucksache 18/5294, auf meine Kleine Anfrage vom 29. Juni 2023, Drucksache 18/4853, wurde meine Frage 1
„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1
unter anderem wie folgt beantwortet:
„Die Staatsanwaltschaft Dortmund führe aufgrund des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 49 Beschuldigte wegen des Verdachts des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, der Beteiligung an einer Schlägerei, des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Von den 49 Beschuldigten hätten sechs allein die deutsche Staatsangehörigkeit, drei neben dieser auch die libanesische und weitere zwei neben der deutschen die türkische. Von den übrigen 38 Beschuldigten seien 29 syrische Staatsangehörige, fünf libanesische und je einer afghanischer, bosnisch-herzegowinischer, marokkanischer bzw. türkischer Staatsangehöriger. Erkenntnisse zu den Zeitpunkten des Erwerbs der Staatsangehörigkeiten lägen nicht vor.
Die Vornamen der Beschuldigten mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit lauteten Eugen, Ibrahim, Metin, Rahim, Ralf und Youssef.
Neun der 49 Beschuldigten seien bereits vor dem Tatgeschehen unter anderem wegen unerlaubten Waffenbesitzes, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Körperverletzung und Bedrohung strafrechtlich in Erscheinung getreten.“2
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte beinhaltet der Bundeszentralregisterauszug der neun Beschuldigten, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind? (Bitte einzeln aufführen.)
- Auf welchem Einreiseweg gelangten die 38 ausländischen Beschuldigten nach Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)
- Wann gelangten die 38 ausländischen Beschuldigten nach Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)
- Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die 38 ausländischen Beschuldigten in Deutschland? (Bitte einzeln aufführen.)
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 8. August 2023, Drs. 18/5294.
2 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2385 mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte beinhaltet der Bun-deszentralregisterauszug der neun Beschuldigten, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind? (Bitte einzeln aufführen.)
Der Datenbestand des Bundeszentralregisters fällt in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz. Auskünfte hierüber fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung.
- Auf welchem Einreiseweg gelangten die 38 ausländischen Beschuldigten nach Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)
- Wann gelangten die 38 ausländischen Beschuldigten nach Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)
- Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die 38 ausländischen Beschuldigten in Deutschland? (Bitte einzeln aufführen.)
Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Sofern die ausländerrechtliche Zuständigkeit für die in der Frage adressierten Personen in Nordrhein-Westfalen liegt und die begehrten Informationen den Ausländerbehörden bekannt sind, erfolgten die Einreisen gemäß den der Ausländerbehörde vorliegenden Unterlagen über unterschiedliche Routen wie über Ostberlin (vor der Wiedervereinigung), über die Balkanroute, von dem Libanon über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich, über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn, Slowakei, Tschechien, über die Türkei, Bulgarien, Serbien, Ungarn, Slowakei und Polen.
Die Einreisen erfolgten dabei in Zeiträumen April 1986, im September, Oktober und November 2015, im Januar und Februar 2016, im Februar, Oktober 2020, Oktober und November 2022 und im Mai 2023. Zum Teil sind die Betroffenen in Deutschland geboren.
Die Betroffenen sind entweder im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung, einer Aufenthaltserlaubnis bzw. einer Fiktionsbescheinigung oder einer Niederlassungserlaubnis.