Widerlicher Mord an einer 23-jährigen Mutter aus Netphen – Leiche in Emmerich gefunden – Was sind die Hintergründe? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 18.10.2023

Kleine Anfrage 2754

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Widerlicher Mord an einer 23-jährigen Mutter aus Netphen Leiche in Emmerich gefunden Was sind die Hintergründe? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 27. September 2023, Drucksache 18/6071 auf meine Kleine Anfrage vom 24. August 2023, Drucksache 18/5549, wurde meine Frage 1

„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)“1

wie folgt beantwortet:

„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Siegen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 11.09.2023 unter anderem berichtet, dass sich die noch andauernden Ermittlungen gegen einen syrischen Staatsbürger richteten, der sich wegen Totschlagsverdachts seit dem 15.08.2023 in Untersuchungshaft befinde. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte am 14.08.2023 mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin – dem späteren Tatopfer –, den beiden gemeinsamen Kindern sowie einer weiteren männlichen Person in einem Pkw in Richtung Niederlande aufgebrochen sei. Auf einem Feldweg in Emmerich habe der Beschuldigte das Fahrzeug gestoppt und dieses zusammen mit dem Tatopfer verlassen. Sodann habe er mehrfach mit einem mitgeführten Messer auf das Tatopfer eingestochen, wodurch dieses verstorben sei. Der Beschuldigte ist dem Bericht zufolge wegen Delikten gegen die Ehre, das Eigentum und die Rechtspflege sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft.“2

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Warum befindet sich der syrische Tatverdächtige wegen Totschlag in Untersuchungshaft und nicht wegen Mordes, obwohl er mehrfach mit einem Messer auf das Tatopfer eingestochen hat?
  2. Warum befindet sich der vorbestrafte syrische Tatverdächtige nach wie vor in Deutschland?
  3. Wann wurden erstmals aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den in der ursprünglichen Frage 1 abgefragten Angeklagten eingeleitet?
  4. Ist nunmehr geplant, gegen die in der ursprünglichen Frage 1 abgefragte Person aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten?

Markus Wagner

 

MMD18-6429

 

1 Antwort der Landesregierung vom 27.09.2023. Drs. 18/6071.

2 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2754 mit Schreiben vom 22. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Warum befindet sich der syrische Tatverdächtige wegen Totschlag in Untersu­chungshaft und nicht wegen Mordes, obwohl er mehrfach mit einem Messer auf das Tatopfer eingestochen hat?

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Siegen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 24.10.2023 wie folgt berichtet:

Die Staatsanwaltschaft Siegen hat am 15.08.2023 gegen den Beschuldigten den Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlags und nicht wegen Mordes beantragt, weil gegen den Beschuldigten zum damaligen Zeitpunkt nicht der erforderliche dringende Verdacht der Ver­wirklichung eines Mordmerkmals i.S.v. § 211 des Strafgesetzbuches vorgelegen hat.

Ein derartiger dringender Tatverdacht konnte auch durch die weiteren Ermittlungen bislang nicht begründet werden. Die Ermittlungen zur Tatbegehung und zum Tatmotiv dauern an.“

  1. Warum befindet sich der vorbestrafte syrische Tatverdächtige nach wie vor in Deutschland?

Dem Betroffenen wurde im Jahr 2017 durch das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und aufgrund dessen ein Aufenthaltstitel erteilt.

  1. Wann wurden erstmals aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den in der ur­sprünglichen Frage 1 abgefragten Angeklagten eingeleitet?
  2. Ist nunmehr geplant, gegen die in der ursprünglichen Frage 1 abgefragte Person aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten?

Die Fragen 3-4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Laut Informationen der zuständigen Ausländerbehörde prüft das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktuell den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft.

 

MMD18-6900

Beteiligte:
Markus Wagner